Rundfunkgebührenpflicht

Hallo,
man stelle sich vor, jemand bekommt einen Bescheid über Zahlung der Rundfunkbeiträge (ca. 160 Euro), müsste eigentlich befreit sein (Student) (?), weiß aber nicht genau, ob er sich hat befreien lassen (regelmäßig nötig), muss er den Betrag zahlen- und- ist er als Student befreit? Gibt es Altersgrenzen? Einkommensgrenzen? Danke!!!

Viele Grüße

Hallo!

es gibt Befreiungsgründe, nur muss man sie auch nutzen und einen Befreiungsantrag stellen.
Von alleine kommt da nicht.

Altersgrenzen gibt es nicht (wieso auch), Einkommensgrenzen gibt es, das wäre ja auch ein Befreiungsgrund oder Ermäßigungsgrund.

Grundlage ist jetzt der Haushalt. Führt der Student also einen eigenen Haushalt, hat eine eigene Wohnung ? Oder wohnt er mit jemandem zusammen, der bereits Beitrag zahlt ?
Je Wohnung ein Beitrag. Eine WG zahlt auch nur 1 Beitrag egal wie viel Mitglieder die WG hat.

Näheres zu Befreiungen kann man auf der Infoseite http://www.rundfunkbeitrag.de erfahren.

MfG
duck313

Hallo, danke für Deine Antwort. OK, stimmt. Was ist in dem Fall, dass vorher die Befreiung über ALG2-Bescheid lief, im vergangenen Halbjahr auch (Student mit Kind, Kind bekommt ALG2), die Arbeitsagentur aber keinen Bescheid rausgeschickt hat (was sie automatisch tut, wenn sie den Bescheid erstellt, der wurde aber viel zu spät erstellt (Schuld liegt bei der Agentur). Als der Nachweis angefragt wurde, war also noch kein Bescheid da.
Gruß