Rundfunktgebühren/ und geschäftlich in 1

Hallo,
ab dem 01.04. ziehe ich in eine neue Wohnung die zu 50% privat und 50% geschäftlich genutzt wird.
Nun wollte ich die Wohnung für die neuen Rundfunktgebühren anmelden. Hier gibt es zwei Modelle - eines für privat (pauschal 17,98) und eines für geschäftlich (5,99).

Die Frage ist nun:
Kann ich die wohnung nun als geschäftlich anmelden und nur 5,99 zahlen oder muss diese in jedem Fall als geschäftlich angemeldet werden?

Danke,

Gruß Patrick

allo lieber Patrick

Nun wäre es mal wichtig zu wissen wie das bisher ab 1.1.2013 gehandhabt wurde.
Wurde nur Privat der Haushalts-Beitrag bezahlt?
Diesen bezahlt ja jeder zunächst mal für die Wohnung mit 17,98 mtl.
Besteht in dieser neuen Wohnung ein Gewerbe ohne Beschäftigte und nicht mehr als ein KFZ, ist ein Beitrag nicht fällig. Hat der Gewerbebetrieb einen eigenen Eingang ist lt. Gesetz ein gesonderter Beitrag zu bezahlen. Das geht aus der Anfrage eben nicht hervor.
Seid nicht so untertänig und ängstlich gegenüber den GEZ-Ausbeutern!
Ich würde zunächst mal eben nur die Wohnung an/ummelden – wichtiger die alte Wohnung abmelden. Wegen dem Gewerbe sollen die einen Beitragsbescheid senden. Diesen kann man dann zurückweisen.
Wenn natürlich in der Vergangenheit bereits ein Gewerbe mit Beitragspflicht bestand, wäre die Situation zu klären. Zunächst mal dann auch an alter Stätte das Gewerbe bei der Gez abmelden. Sollen die doch nachfragen wie das künftig ist.
Bindet der Gez nicht alles auf die Nase. Solchen Blutsaugern sollte man das „Gewerbe“ nicht erleichtern.
Noch besser Abbuchungen kündigen und manuell mit Vorbehalt der grundgesetzlichen Richtigkeit bezahlen. Einer Räuberbande würde ich auf keinen Fall zugriff auf mein Bankkonto geben. Die GEZ ist keine Behörde!
Sie hat leider nur zu viel Macht, weil wir das viel zu leichtgläubig alles obrigkeitsdienend zulassen.
Gruss Peter

Hallo Peter,
vielen dank für die rasche Antwort.
Also das Geschäft wurde jetzt erst gegründet, von daher hat noch GAR KEINE Anmeldung statt gefunden.
Ich selbst war vorher auch privat noch nicht bei der GEZ gemeldet da ich vorher in einer Gemeinschaft gewohnt habe und die dort zur Verfügung stehenden Geräte von einem anderen Mitbewohner bezahlt wurden.

Zudem existiert ein KFZ, was jedoch bei einer betrieblichen Anmeldung keine gesonderten Kosten verursachen würde. Es existiert zur neuen Wohnung auch nur EIN Eingang - 4 Zimmer Wohnung: 2 Geschäftlich, 2 Privat. Jetzt schreibt die GEZ zu ihren neuen Tarifen ja, dass eine private Wohnung 17,98 kosten würde, eine Betriebsstätte wie in meinem Fall aber nur 5,99. Also würde ich jetzt gerne NUR eine Betriebsstätte anmelden und somit auch nur 5,99 zahlen (wenn das geht…). Oder muss ich die Privatwohnung auf jedenfall anmelden, nach dem was die schreiben?

Also alles jungfräulich.
Mit meiner Frage ziele ich auch eher darauf das es ja einen betrieblichen Beitrag

Hallo,
Sie müssen sich auf jeden Fall für die Rundfunkgeräte
in Ihrer Wohnung anmelden.
Zusätzliche Rundfunkgeräte für gewerbliche Nutzung
(auch teilweise) müssen zusätzlich angemeldet werden.

Details zu allen Fragen finden Sie unter:

https://service.rundfunkbeitrag.de/anmelden_und_aend…

MfG
H.

Hallo Hartmut,
Nein das ist so nicht richtig nachdem was ich gelesen habe. Erstens müssen ja keine Geräte sondern die Wohnung, unabhängig von den Geräten, angemeldet werden, selbst wenn die Wohnung leer steht. Und der zweite Satz stimmt auch nicht:

„Wenn sich eine Betriebsstätte in einer privaten Wohnung befindet, muss für das Büro kein eigener GEZ-Rundfunkbeitrag mehr gezahlt werden. Voraussetzung: Für die private Wohnung wird bereits ein Beitrag entrichtet. Beispiel: Ein freier Programmierer arbeitet von zuhause aus und zahlt bereits für die Wohnung einen GEZ-Beitrag. Eine doppelte Zahlung ist nicht erforderlich. Für die Betriebsstätte fällt kein eigener Beitrag an.“

Die Frage ist nun, melde ich die Wohnung geschäftlich oder privat an! Aber scheinbar muss ich die auf jeden Fall die Wohnung privat anmelden und abhängig von der Anzahl der Beschäftigten eine weitere Pauschale abdrücken!

Danke nochmal an Peter.
@Hartmut: Scheinbar bin ich mehr Experte :stuck_out_tongue: …aber dennoch vielen Dank für die schnelle Antwort!

Hallo nochmals,
ich habe unter zusätzliche, gewerbliche Geräte nicht
die in der Wohnung gemeint. Es können z.B. Autoradios
sein, die in einem teilweise gewerblich genutzten Kfz
benutzt werden.

Gruß
Hartmut

Hallo Patrick

Ich kann halt nur auf sehr genaue Angaben präzise Antworten geben.
Die private Seite ist anzumelden, kostet grundsätzlich 17,98 für jeden Haushalt in Deutschland. Ob Firma vorhanden oder nicht. Ab 1.1.13 zahlt (fast) jeder. Also wer die Wohnung anmeldet sollte gleich dazu einen Beitragsbescheid verlangen. Wenn dieser kommt würde ich dagegen Zurückweisung/Einspruch erheben - entsprechende Texte habe ich hier vorrätig - und mal einige Zeit abwarten. Dann würde ich mal eine Teilzahlung v. 1 Monat machen und auf dem Überweisungsschein vermerken „unter Vorbehalt….“
Wem das halt alles zuviel ist und zu stressig, soll halt einfach bezahlen. Manchen haben ja noch Geld im Überfluss.
Dann die Firma – in der eigenen Wohnung ist die beitragsfrei – wie viel Zimmer dazu benötigt werden geht die GEZ meiner Meinung nach zunächst mal gar nichts an. Dazu habe ich schon geschrieben. In Deinem Fall wäre dafür kein Beitrag zu bezahlen. 1 Firmen KFZ ist frei. Betrieb anmelden und Privat nicht bezahlen funktioniert nicht. Das hier ist ein offenes Forum, daher können keine gezielten Ratschläge auf diesem Weg –WerWeissWas- gemacht werden. Wer sich gerne hervortun will kann natürlich der GEZ alles bekanntgeben und vielleicht noch den Lebenslauf dazu schicken . Ist ja klar, die kommen mit bisherigen 7,5 Milliarden Euro nicht zurecht. Die brauchen viel mehr.
Natürlich sollte man auch die Firma oder Gewerbe anmelden. Aber wir können ja denen gleich freien Zugriff auf unsere Bankkonten geben. Dann können sie sich nach Lust und Laune bedienen.
Ich persönlich aus meiner Sicht würde zunächst mal von einer Firma bei der Anmeldung nichts sagen. Dazu ist ja das Gewerbeamt angehalten, Firmenanmeldungen an die div. Stellen weiterzugeben. Die GEZ holt sich doch auch entgegen dem Datenschutzgesetz die persönlichen Daten der Einwohnermeldeämter. Natürlich drohen die mit Bussgeld usw. wenn nicht von sich selbst aus angemeldet wird. Aber wir Bürger sind doch keine obrigkeitshörigen Untertanen und kuschen vor diesen fragwürdigen Methoden.
Angst ist der schlechteste Ratgeber. Einspruch und Zurückweisung ist immer möglich.
Deutschland leistet sich auf Kosten der Bürger das teuerste und unnötigste Rundfunkbeitragssystem dieser Erde! In USA und Niederlande zahlt man die Geschichte steuerfinanziert. Frankreich und Spanien zahlen weniger als die Hälfte. Nur uns presst man aus. Da muss man sich doch fragen ob wir noch ganz dicht sind überhaupt in dieser Höhe zu bezahlen. Wir müssen dagegen mit allen Mitteln protestieren. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist grundgesetzwidrig. Prozesse wurden bereits angestrengt. Ansonsten gilt auch noch der Text aus meiner vorigen Antwort.

Beste Grüße
Peter