Rundfunkvertrag Vertragspartner

Hallo,
leider weiß ich nicht wohin die Frage gehört; Also, ich habe wie folgt im Netz herausgefunden: Die Rundfunkgebühren werden von der Gez lt. o.g. Vertrag eingezogen. Wie kann ich jedoch einen direkten Ansprechpartner bei den jeweiligen Bundesländern für Fragen zum Rundfunkvertrag finden?
Es geht im Prinzip um folgende Fragen: lt. diesem Vertrag sind ja nur sog. Sozialhilfeempfänger ( etc. ) befreit wenn sie unter 278 € im Monat bekommen; was ist aber nun wenn jemand nur so wenig verdient oder wenn z.B. Person A sich im pers. Insolvenzverfahren befindet(wo ja eine Pfändungsgrenze da ist) oder jemand z.B. Unterhaltspfändungen hat; ( Ich habe da kürzlich so einen Zettel bei Person B gesehen, wonach er zum Leben – in Thüringen-- 640 € zwingend haben muss —
–Pfändungsgrenze-- von dem dortigen Ober…Gericht als Untergrenze festgelegt). Muss dieser dann von dem quasi gesetz. geschützten Betrag auch noch Rundfunkgebühren bezahlen ???
Der andere Fall wäre ein Unternehmer der jedoch (aus welchen Gründen auch immer) Verluste produziert (steuerlich Negativeinkunft); Er kann das ja erst nach Ablauf des Geschäftsjahres nachweisen, kann sich aber nicht befreien lassen ( auch nicht rückwirkend); Er muss dann für die GEZ -Gebühr theoretisch einen Kredit aufnehmen;
Ich würde hier gerne die entsprechenden Ministerien anschreiben und um offizielle Auskunft bitten.
vielen Dank für eure Hilfe
Thomas

Hallo!

Die Möglichkeit, von der Entrichtung der Rundfunkgebühren befreit zu werden, ist geregelt in § 6 des Rundfunkgebührenstaatsvertrags (nachzulesen unter http://www.gez.de/docs/staatsvertrag_2005.pdf).

Weitere Auskünfte erteilen die Rundfunkgebühren-Abteilungen der Landesrundfunkanstalten und die Gebühreneinzugszentrale (GEZ), 50656 Köln, Telefon 0180 5 016565 (0,12 Euro/Minute).

Die Landesrundfunkanstalten werden auf Nachfrage auch das jeweils zuständige Landesministerium mitteilen.

Gruß, Franz