Runterladen im Internet

Hallo WWW Experten,

Angenommen Lady Gaga läd in so einer Internettauschbörse (fiktiv Comet) so einiges an Filmen oder Musik runter. Da es sich um eine Tauschbörse handelt, entstehen ja keine Kosten. Nun kann sie ja davon ausgehen, dass die Leute, welche die Sachen da reinstellen, nette Freunde sind. Nun hat sich aber nach dem runterladen der Fall automatisch umgekehrt, sie wird selber zu dem netten Freund der die Sachen zur Verfügung stellt. In welchen Fall macht sich Lady Gaga strafbar? Sollte sie nach dem runterladen die Titel sofort rausnehmen? Oder das ganze lassen?
Mit welchen Strafen hätte sie denn zu rechnen, wenn sie das nur für sich privat tut.
Wie verhält sich das Ganze, wenn Lady Gagas minderjähriger Sprössling das Selbe, ohne Wissen der Eltern, täte?
Wie will jemand feststellen, wer von beiden runtergeladen hat?
Oder sind die Eltern sowieso haftend?
Ich bin mal auf Eure Meinungn gespannt.
GvC

Hallo,

Meinungen sind völlig uninteressant, es interessiert die Rechtslage. Hier kann man sich schlau machen: www.recht.de.

Um es kurz zu machen: allein ein illegaler Download kann den „Downloader“ schnell mal 400 - 600 Euro kosten. Wenn man solche Titel dann auch noch selbst verteilt, wird es richtig teuer.

Die nette Ausrede „da hat der minderjährige Sohn wohl etwas geladen“ zieht nicht, da dann derjenige (mit-)haftet, der den PC zur Verfügung stellt.

Finger weg von diesen Filesharing-Börsen, wenn einen erstmal die Abmahnanwälte in den Fingern haben, sieht es sehr schlecht aus.

Gruss

Andreas

Hallo,

Hi,

Meinungen sind völlig uninteressant, es interessiert die
Rechtslage. Hier kann man sich schlau machen: www.recht.de.

OK.

illegaler Download

Was ist der Unterschied zu einem legalen Download

Finger weg von diesen Filesharing-Börsen, wenn einen erstmal
die Abmahnanwälte in den Fingern haben, sieht es sehr schlecht
aus.

Wenn diese Tauschbörsen legal betrieben werden, warum ist dann ein runterladen nicht legal?

Müsten dann solche Tauschbörsen nicht gesperrt werden?

Gruss

Andreas

GvC

´Hi

illegaler Download
Was ist der Unterschied zu einem legalen Download

Das ist einfach: Wenn man für einen Song bezahlt ist es wahrscheinlich legal, wenn nicht ist es nicht legal (von einigen wenige Ausnahmen wo man als Lockangebot oder rabattaktion einen Download kostenlos bekommt).

Wenn diese Tauschbörsen legal betrieben werden, warum ist dann ein runterladen nicht legal?

Die Tauschbörse bietet nur eine Plattform an wo Material getauscht wird. Ob das Material frei kopiert werden darf oder Urheberrechte drauf sind das interessiert den Betreiber der Tauschbörse nicht. Das ist das Problem des Nutzers der die Songs anbietet oder runterlädt.

Gruß
Nick H

Siehe auch
http://www.bmj.de/files/-/3337/Flyer_Eltern_Urheberr…

Gruß Bombadil2

Zusammengefasst
Hi @ll,

Tauschbörsen dienen dazu, den Internet-Usern eine Möglichkeit zu geben, Daten (Dateien) hin- und her zu tauschen.

Das ist erst einmal legal und nichts böses.

So könnte ich beispiels weise die 40 Gigabyte meines Urlaubsfilms an meine Urlaubsbekanntschaft rund um die Welt versenden.

Wäre es aber nicht mein Urlaubsfilm, sondern ein Kinofilm, dann ist das ILLEGAL.

Denn egal, ob Filme oder Musik - das Ganze ist grundsätzlich IMMER urheberrechtlich geschützt.

Hier gibt es aber Außnahmen - es gibt auch Musiker, die ihre neu-komponierten Songs über das Internet verbreiten, quasi als Werbeplattform. (Gilt nicht, wenn ich auf meiner Klampfe nen Hitparadentitel nachzupfe und den dann so verbreite).

(Das ist keine rechtlich verbindliche Erklärung - mein Posting soll nur beispielhaft Zusammenhänge erklären!!!)

Filesharing:
gehört auch zu dieser Thematik - anngenommen es lädt jemand die Nummer 1 der aktuellen Top 10 herunter - dann ist dies ja Verboten und man kann dafür belangt werden. Sobald jetzt beispielsweise jemand nur wenige Sekunden von der Nummer 1 heruntergeladen hat, stellt derjenige diese Sekunden bereits für den nächsten User zur Verfügung. Das heißt während des ILLEGALEN Downloads wird gleichzeitig die Datei ILLEGAL Weitergeleitet (UPLOAD, UPSTREAM)

Nun meine Meinung (ich schreib mal nur von Musik - gilt auch für Filme, Literatur usw.)

Zunächsteinmal ist es vollkommen OK, wenn jeder Künstler, für sein Werk auch entlohnt wird, sprich Musik muss bezahlt werden. Würde das jeder tun, so könnten die Preise für CDs sogar sinken - auf der anderen Seite muss man sagen, einige vermeindliche Künstler würden so von der Bühne verschwinden (Musik ist Geschmackssache)

Musik darf und soll auch was kosten.

Nur der Abzocke mit den Abmahnungen udgl. da MUSS der Gesetzgeber eingreifen. Ich will hier nicht bagatellisieren, aber fünfstellige Summen, die Privatpersonen zahlen müssen … Wenn ein Song, der z. B. 1 € beim legalen Download kostet - so sollte der Song nicht gleich das hundert- und mehrfache kosten.

Der Staat schützt uns vor Terroristen, in dem er (wenn er will) immer weiß, wann ich von wo aus meine Frau angerufen habe (Vorratsdatenspeicherung) - weshalb geht er aber nicht gegen Uploader, Abzocker und anderem bösen Buben des Internets. Auch die Tauschbörsen könnten mit in Verantwortung gezogen werden, wenn Urheberrechtliches Material über sie verbreitet wird.

IMHO - man geht das Problem beim kleinsten und schwächsten Glied an …

MrMOON

Siehe auch
http://www.bmj.de/files/-/3337/Flyer_Eltern_Urheberr…

Ich weiss ja nicht, welcher Minister wieviel Geld von wem auch immer für die Flyerveröffentlichung bekommen hat, aber ich finde es unglaublich, das so ein offizieller Flyer genau das Gegenteil der Gesetzeslage behaupten darf, und Zahlen nennt, die nun schon mehrfach von unabhängigen Quellen zumindest angezweifelt wurden.

Danke für den Link, damit geht wieder ein Stück Glauben an die Integrität den Bach runter :frowning:

DW.

Danke
so hatte ich mir das auch vorgestellt.

GvC

Hi DW,

aber ich
finde es unglaublich, das so ein offizieller Flyer genau das
Gegenteil der Gesetzeslage behaupten darf,

Könnte ich eventuell erfahren was genau die Gegensätze sind? Oder wo da das Gesetz verdreht wurde?

DW.

GvC

Sobald jetzt
beispielsweise jemand nur wenige Sekunden von der Nummer 1
heruntergeladen hat, stellt derjenige diese Sekunden bereits
für den nächsten User zur Verfügung.

Das ist technisch nicht ganz korrekt. Es kann z. B. passieren, dass Daten fehlerhaft übertragen oder gespeichert werden, damit würden bei einer unmittelbaren Bereitstellung auch diese Fehler verbreitet werden. U. a. aus diesem Grund werden i. d. R. (ich kenne nicht das Protokoll jeder einzelnen Tauschplattform) nur komplette Chunks zum Upload verfügbar gemacht. Ist die Dateigröße eines Tauschobjekts kleiner als ein solcher Chunk, wird dieses Tauschobjekts erst nach Abschluss des vollständigen Downloads bereitgestellt.

Gruß

Ich weiss ja nicht, welcher Minister wieviel Geld von wem auch
immer für die Flyerveröffentlichung bekommen hat,

Vielleicht schaust du mal ins Impressum dieses Flyers. Danach scheint mir deine Bemerkung reichlich unqualifiziert.

Gruß

Hallo

aber ich
finde es unglaublich, das so ein offizieller Flyer genau das
Gegenteil der Gesetzeslage behaupten darf,

Könnte ich eventuell erfahren was genau die Gegensätze sind?
Oder wo da das Gesetz verdreht wurde?

Zitat:
„Knacken des Koperschutz […] (Software) […]“
Diese gesetzliche Regelung über den Kopierschutz gilt explizit nicht für Computerprogramme, also Software.

Nebenbei werden Urheberrechtsverletzer mit „Pornografie, Gewaltverherrlichung, politischer Extremismus“ quasi auf eine Stufe gestellt. Der bezifferte Schaden durch Markenfälschungen (wie zum Beispiel das berühmt-berüchtigte 5$ Lacoste-Shirt), wird genutzt um gleichermassen für Urheberrechtsverletzungen ein Apokalypse heraufzubeschwören die in den Untergang der deutschen Wirtschaft münden wird.

Gruß, DW.

Ich weiss ja nicht, welcher Minister wieviel Geld von wem auch
immer für die Flyerveröffentlichung bekommen hat,

Vielleicht schaust du mal ins Impressum dieses Flyers. Danach
scheint mir deine Bemerkung reichlich unqualifiziert.

Disclaimer: Ich gehe nicht davon aus, das ein deutscher Minister bestechlich ist. Die Aussage oben sollte sarkastisch sein, ist aber wohl in die Polemik abgeglitten. Falls das nicht offensichtlich war - bitte ich um Entschuldigung.

Wer sich aber etwas mit Lobbyarbeit auskennt, weiss das diese üblicherweise nicht (oder sehr gut versteckt) als offizieller Standpunkt einer Regierung übernommen wird.

Hier aber wird ein extrem einseitiger und - wie schon gesagt - mit fragwürdigen und falschen Aussagen gespickter Flyer einer Lobbyorganisation als offizieller Download auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz angeboten.

Darum meine Reaktion.

Gruß, DW.

Hier aber wird ein extrem einseitiger und - wie schon gesagt -
mit fragwürdigen und falschen Aussagen gespickter Flyer einer
Lobbyorganisation als offizieller Download auf der Webseite
des Bundesministeriums der Justiz angeboten.

Darum meine Reaktion.

Sorry, ich ziehe meine Reaktion zurück. Dass dieser Flyer vom BMJ stammt, habe ich übersehen.

Gruß