Runterstufen der inhaltlichen Arbeit

Hallo, hallo,

also, ich habe vor einem Jahr den Arbeitgeber gewechselt.

Ich bin per Arbeitsvertrag eingruppiert worden. Also alles in bester Ordnung. Nur, meine inhaltliche Arbeit, die sie mir dann gegeben haben, stimmt damit nicht überein. Mal davon abgesehen, dass von dem, was sie mir in den Bewerbungsgespräch erzählt haben nichts eingetroffen ist, dass war eine reine Märchenstunde. Da ich ein geduldiger Mensch bin, habe ich brav gearbeitet, in er Hoffnung, dass eine Aufwertung nach der Einarbeitung erfolgen wird (Absprache mit dem Vorgesetzten war entsprechend). Nun habe ich noch ein zusätzliches Arbeitsgebiet bekommen, ca. eine viertel Stelle, die zwei Gruppen unter meiner liegt.

Lange Rede kurzer Sinn, habe ich eine Möglichkeit da raus zu kommen. In meinem Vertrag steht (natürlich) das ich zu anderen Arbeiten herangezogen werden kann. Habe ich damit völlig verloren? Oder gibt es Aussagen, wie diese andere Arbeit auszusehen hat? Müste das nicht eigentlich schriftlich erfolgen oer reicht „hier, dass müssen sie jetzt machen“?

LG, ELke

Hallo Elke,

Arbeitsrecht ist nicht ganz mein Fachgebiet, aber anscheinend weiß hier auch niemand eine Antwort auf Deine Frage.

Schau in Deinem Arbeitsvertrag auf jeden Fall nach, wie die Formulierung genau lautet. Ich denke wenn dort steht „für eine ihrer Qualifikation und Ausbildung entsprechende andere Tätigkeit…“ hast Du eine Chance etwas zu erreichen.

Viel Glück

Ria

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