Hallo Zusammen,
ich habe eine russiche Freundin in Russland. Um uns näher kennen zu lernen, würde ich Sie gerne für eine längere Zeit nach D einladen. Jedoch möchte ich vorerst nicht heiraten. Welche Möglichkeiten habe ich? Muss ich über ein bestimmtes Einkommen verfügen und wie lange könnte sie hier bleiben?
Besten Dank für eure Mühe!!
hallo philex, ich bin noch wach:smile:
deine freundin braucht ein visum. sie braucht von dir eine offizielle einladung. du mußt bescheinigen, dass du für die zeit des aufenthaltes für eventuelle ärtzliche kosten aufkommst. und ganz wichtig: ein rückreiseticket!
wie lange das visum gültig ist weiß ich icht. auskunft kann dir aber sicher eine botschaft geben.
seute
Servus,
die §§ 66 - 68 AufenthG enthalten keinerlei zeitliche Beschränkung, und die Haftung bezieht sich nicht nur auf ärztliche Behandlung und Rücktransport, sondern auf den gesamten Lebensunterhalt.
Wer eine Verpflichtungserklärung abgegeben hat, wird ggf. für alles zur Kasse gebeten, was der Eingereiste braucht und verbraucht, auch über die Dauer des legalen Aufenthaltes hinaus, falls er es vorzieht, nicht mehr in seine Heimat zurückzukehren.
Das kann eine gewaltige Rechnung geben.
Schöne Grüße
MM
Servus,
die §§ 66 - 68 AufenthG enthalten keinerlei zeitliche
Beschränkung, und die Haftung bezieht sich nicht nur auf
ärztliche Behandlung und Rücktransport, sondern auf den
gesamten Lebensunterhalt.
echt? is das so? da darf man so lange bleiben, wie man will?
bist du sicher martin? ich bin jetzt wirklich verblüfft.
seute
Nich schon wieder dieses Thema,
das ist doch nun schon hinreichend bekannt,
daß da nix Gutes bei rauskommt.
Und es wird auch nich besser,
wenn es zum 62.000tausndsten mal behandelt wird.
Lass die Finger weg,
die möchte Dich nur abzocken.
Gruss -www-
Naja er will doch:
„Das Leben mit all seinen Facetten kennenlernen“
OL
Servus,
man darf so lange bleiben, wie auf dem Visum steht.
Wie lange jemand tatsächlich bleibt, weicht hie und da davon ab.
Wenn die russische Freundin vertrauenswürdig ist, reist sie natürlich wieder aus, wenn das Visum abläuft. Es gibt auch andere Fälle.
Schöne Grüße
MM
Hi,
ich seh das auch so. Laß die Finger davon. Der Frau geht es nicht um Dich. Sie will nur in Deutschland leben und Geld von Dir.
but,
nobody is perfect
Hallole,
du musst auf dem Ausländeramt eine Einladung ausfüllen. Die prüfen, ob Du genügend Wohnraum und genügend Einkommen hast. Der Vermieter muss ein Einverständnis unterschreiben. Diese Blätter bekommst Du alle auf dem Amt.
Dann musst Du für die Zeit, die sie hier verbringen will, eine Krankenversicherung abschliessen. Also für 3 Monate z.b. Das geht beim ADAC oder bei Hanse Merkur - KV für ausländische Gäste.
Diese Papiere, Einladungsbogen vom Ausländeramt und Bescheinigung der Krankenversicherung schickst Du dann an Deine Freundin. Die geht damit zur deutschen Botschaft und bekommt mit ziemlicher Sicherheit eine Absage.
Dann kommt der erste Test der Liebe: Du musst jetzt Einspruch einlegen und evtl sogar vor Gericht gehen - aber in Berlin, weil das Auswärtige Amt der Beklagte ist. Das ist aber möglich, eine Freundin von uns hat es für einen Ägypter durchgezogen und Recht bekommen. Aber wie gesagt: Die liebe muss schon nicht von Pappe sein.
Und irgendwann kommt sie. Und wie die anderen schon geschrieben haben: Dieses Spiel mit Amt und Gericht könnte Dir später als Kinderspiel erscheinen.
Alles Gute
Uli
Hallo,
nur weil es das Klischee ist, muss es nicht immer so sein.
Und außerdem hat er nicht gefragt, *ob* er es machen soll, sondern *wie* es bürokratietechnisch funktioniert.
Deswegen finde ich deine Antwort ziemlich fehl am Platz, sorry.
Gruß,
RedLotus
Howdy Philex,
du musst auf dem Ausländeramt eine Einladung ausfüllen. Die
prüfen, ob Du genügend Wohnraum und genügend Einkommen hast.
Der Vermieter muss ein Einverständnis unterschreiben. Diese
Blätter bekommst Du alle auf dem Amt.
Offizielle Variante fuer die meisten europäischen Nicht-EU Länder (wie oben)
Aber dass der Vermieter unterschreiben muss ist neu. Ich musste bisher bei keiner solchen Einladung (geschäftlich oder privat) eine Unterschrift vom Vermieter einholen.
Inoffizielle und halblegale Variante:
Deine Freundin besorgt sich aus einigermassen verlaesslicher Quelle vor Ort eine „Geschäftsvisum“ und bei der ist dann der Formularkrams nicht notwendig.
Drei wichtige Tips, solange du sie noch nie persoenlich gesehen hast:
* Schick Ihr kein Geld fuer das Visum, sondern sag Ihr, dass du es ihr in Deutschland zurueck gibst
* Schick Ihr kein Geld fuer den Flug, sondern kauf den Flug bei Aeroflot hier in Deutschland (aber dort sehr deutlich darauf hinweisen, dass du nur den russischen Tarif zahlen moechtest, denn der Flug geht dann ja von Russland nach Deutschland) und lass es an ihrem Flughafen hinterlegen. Besteh darauf, dass nur du das Ticket stornieren kannst.
* Wenn sie darauf besteht, dass du ihr Geld schicken sollst, vergiss sie oder besser: Vergiss, dass du das Geld je wiedersiehst.
bei Hanse Merkur - KV für ausländische Gäste.
richtig, HM macht das alles sehr schnell und unbürokratisch. Fuer „private“ Besuche ist das auch dringend zu empfehlen, denn man kann ja schnell mal „die Grippe“ kriegen.
Deine Freundin. Die geht damit zur deutschen Botschaft und
bekommt mit ziemlicher Sicherheit eine Absage.
kann passieren, aber auch russische Frauen sind erfinderisch …
Gruss
norsemanna
PS: Andere Option: Ihr trefft euch in Helsinki/Prag/Kiew. Es gibt da aus historischen Gruenden vereinfachte Visumsverfahren für Russen/Russinnen … (Kiew ist derzeit aber aus Schweinegrippegruenden nicht so zu empfehlen).
Aber dass der Vermieter unterschreiben muss ist neu. Ich
musste bisher bei keiner solchen Einladung (geschäftlich oder
privat) eine Unterschrift vom Vermieter einholen.
Hi,
vielleicht ist es nach Region verschieden. Hier im Ländle muss der Vermieter die Richtigkeit der Angaben über den Wohnraum bescheinigen. Es ist ein Formblatt, das man vom Ausländeramt bekommt.
Man will wohl verhindern, dass jemand, der im Wandschrank wohnt 8 Leute einlädt
Gruss
Uli
Hallo,
es ist sicher gut darauf hinzuweisen, dass in diesem Bereich Missbrauch getrieben wird. Deine Verallgemeinerung zu diesem Thema geht mir allerdings gehörig gegen den Strich, was vielleicht daran liegen mag, dass ich über die letzten fünf Jahre fünf Russinnen in meinem Haushalt aufgenommen habe, die ich über alle Maßen schätzen gelernt habe. Und was deren Freundinnen angeht, so würde ich auch für die jederzeit die Hand ins Feuer legen. Die einzige Ausnahme bezieht sich über eine unangekündigte Ausreise, die für die Gastfamilie natürlich ein Schock war. Aber auch da nichts mit unberechtigt hier bleiben, …
Und es ist wahrlich beschämend, wie man bei der Ausländerbehörde oft behandelt wird, wenn man mal wieder dort vorstellig werden muss, ganz zu schweigen vom Verhalten unserer Botschaftsmitarbeiter gegenüber den potentiellen Besuchern.
Was die konkrete Situation hier angeht, so würde ich auch sicherstellen, dass keinerlei Geld vorab nach Russland fließt. Touristenvisum für sechs Wochen muss die Dame selbst bezahlen (kostet rund € 60,–), Flug kannst Du von hier aus im Internet buchen (lieber einen etwas teureren Tarif nehmen, der im Falle des Falles kostengünstig storniert werden kann).
Voraussetzung für das Visum ist die Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch den Einladenden bei der Ausländerbehörde. Der muss nachgewiesen werden, dass ausreichend Geld zur Finanzierung aller Kosten des Aufenthalts (notfalls auch der zwangsweisen Rückführung) gedeckt werden können. Dazu dann auf jeden Fall eine so genannte Incomming Auslandskrankenversicherung, am besten mit Haftpflicht kombiniert abschließen.
So, und nun hoffen wir mal, dass die Damen eine von der ehrlichen Sorte ist.
Gruß vom Wiz
Hi
ein Cubanischer bekannter verursachte keine weiteren Kosten bei dem Übernahmeerklärer, in dem er den Abreisetermin wahrnahm und auf dem Abbreiseflughafen ausführlich gebrieft vom Anwalt seines Vertrauens Asyl beantragte. Dem Kostenübernahmeerklärer afaik entstand kein weiterer Nachteil.
C
Hi
hab ich auch mal zu nem Kumpel von nem Bekannten gesagt. Mittlerweile 8 jahre verheiratet, und die Lady nicht mehr wegzudenken, auch nicht wegzuunken…
C
Servus,
auch für ein Geschäftsvisum muss der Partner innerhalb des „Schengen-Territoriums“ einladen und eine Verpflichtungserklärung abgeben. Das macht keinen bedeutenden Unterschied, abgesehen von den Einzelheiten der Bonitätsprüfung.
Schöne Grüße
MM
Hi Martin,
auch für ein Geschäftsvisum muss der Partner innerhalb des
„Schengen-Territoriums“ einladen und eine
Verpflichtungserklärung abgeben. Das macht keinen bedeutenden
Unterschied, abgesehen von den Einzelheiten der
Bonitätsprüfung.
wie das Ganze dann für die einladende Firma aussieht, ist ja deren Bier. Fakt ist, es gibt Firmen, die ohne grosse Umstaende und natuerlich gegen entsprechende Bezahlung korrekte Einladungen aussprechen, so dass ein Visum ausgestellt wird.
Gruss
norsemanna
Servus,
sicher - es gibt hie und da auch auf deutschen Botschaften und Konsulaten Leute, bei denen man die Genehmigung kaufen kann. Sie sind halt im Vergleich zu den Preisen, die Beamte in Ländern haben, in denen Korruption zum Alltagsgeschäft gehört, relativ teuer, weil es in der deutschen Verwaltung meistens nicht sehr lange dauert, bis Korruption auffliegt - und jeder korrupte Beamte hat bloß bis zum Auffliegen Zeit, seine Schäfchen ins Trockene zu bringen.
Es ist bei Deinem Beitrag allerdings der Eindruck entstanden, die Einladung für ein Businessvisum wäre nicht mit der Prüfung der Bonität des Einladenden verbunden und sei nicht mit einer Verpflichtungserklärung verbunden.
Ich glaube, das wäre mir irgendwann im Verlauf des Verfassens der letzten fünfzig Einladungsschreiben für Business-Visa aufgefallen.
Schöne Grüße
MM
Hi Martin,
Es ist bei Deinem Beitrag allerdings der Eindruck entstanden,
nein, sehe ich nicht so.
…Ich musste bisher bei keiner solchen Einladung (geschäftlich oder privat) eine Unterschrift vom Vermieter einholen.
heisst doch wohl ganz klar, dass ich auch für Geschäftsvisa schon mal diese Dokumente ausgefüllt habe.
Deine Freundin besorgt sich aus einigermassen verlaesslicher Quelle vor Ort eine „Geschäftsvisum“ und bei der ist dann der Formularkrams nicht notwendig. Bei dieser Firma ist in der Tat keine Prüfung der Bonität des
heisst ganz klar, dass es sich hierbei um eine russische Fremdfirma (mit einer Niederlassung in D) handelt, als insbesondere nicht um eine Firma des Philex in D.
die Einladung für ein Businessvisum wäre nicht mit der Prüfung
der Bonität des Einladenden verbunden und sei nicht mit einer
Verpflichtungserklärung verbunden.
Hierbei gibt es in der Tat keine Überprüfung der Bonität und keine Verpflichtungserklärung seitens des Philex. Die einzigen Sachen, die dann notwendig sind, sind der Pass der Holden und nen paar Rubel …
Und wie gesagt: Was die Firma dann an „Bestaetigungen“ weitergibt, ist ja deren Bier …
Fakt ist: das Ganze - wenn auch nicht legal - funktioniert.
Gruss
norsemanna