Russische Immo-Käufer und Aufenthalt

Hallo,

bevor ich einen Anwalt kontaktiere, möchte ich gerne in Erfahrung bringen, ob dies überhaupt nötig ist.

Folgende Situation: Als Immobilienunternehmen verkaufen wir deutsche Immobilien an russische Kunden.

Benötigen die Kunden dann eine bestimmte Genehmigung, um sich einige Zeit in ihren Immobilien / in Deutschland aufhalten zu dürfen? Beispielsweise, wenn diese für einen Monat nach Deutschland wollen und hier ihre Immobile haben.

Sollte für so etwas ein Anwalt kontaktiert werden (um den „Visa-Prozess“ zu beschleunigen)?
Wenn ja, auf was sollte dieser spezielisiert sein?

Vielen Dank!

DK

Das Ausländeramt …
… wäre der Erste und kostengünstige Ansprechpartner dafür.

Gruß

Stefan

Das Problem mit dem Amt ist, dort jemanden zu erreichen. 20Min Warteschleife und dann „keiner ereichbar“. Ein Anwalt wäre mir da lieber.

Das Problem mit dem Amt ist, dort jemanden zu erreichen. 20Min
Warteschleife und dann „keiner ereichbar“. Ein Anwalt wäre mir
da lieber.

Die Ausländerbehörde ist nicht der richtige Ansprechpartner, da sie nicht für Visaausstellungen zuständig ist. Die Deutsche Auslandsvertretung kann da sehr viel besser weiterhelfen. In der Regel ist für die Visaausstellung eine Verpflichtungserklärung (die gibt es wieder bei der Ausländerbehörde als Formular) oder Einladung, in der sich der Einlader für evtl. Rückführungskosten als haftbar erklärt und ein gültiger Reisepass erforderlich.

Gruss

Iru

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