Rußpartikelfilter usw

Nicht nur für mich wird es jetzt ernst:
Ich wohne in Köln innerhalb der geplanten Umweltzone, die ab 01.01.2008 eingerichtet werden soll. Ich möchte mein Auto liebend gerne nachrüsten, damit ich in der Umweltzone Köln (ab 01.01.08) fahren kann.
Mein Auto fällt, so wie es derzeit ist, in die Schadstoffklasse 1, das heiß Stinker und k e i n e entsprechende Plakette zum Befahren von Umweltzonen.
Ohne Nachrüstung darf ich nocht nicht mal mehr zu meiner Wohnung/Garage fahren und davon wegfahren. Das wird noch schlimmer dadurch, daß ich aus bestimmten Gründen ein Kennzeichen mit „EU“ (also kein Kölner Kennzeichen)habe und haben muß.
Und das Geld für ein neues Auto habe ich nicht.
Daten meines Pkw:

  • Mitsubishi (J)
  • Space Wagon Pkw geschlossen
  • Ident-Nr. JMBLNN38WPZ301165 0
  • Diesel
  • 1998 ccm, 60 kW
  • Erstzulassung 27.01.93
  • Schlüssel-Nr. zu 1: 0102 16
  • Schlüssel-Nr. zu 2: 7107
  • Schlüssel-Nr. zu 3: 495001 2
    Mitsubishi hat mir erklärt, daß die nicht können und auch nicht wollen.
    Einschlägige Kat/Filter-Nachrüster (Twin Tec usw.) können keinen Rußpartikelfilter für dieses Auto liefern.

Kann mir jemand helfen?

Hallo Willi,
Ich kann deine Frage nicht direkt beantworten, aber am Rande:

  • Wenn dir Mitsubishi sagt, sie koennen nicht nachruesten, wuerde ich es nicht weiter versuchen.
  • Wenn du unbedingt auf’s Auto angewiesen bist, auch an den Tagen, wo es ein Fahrverbot fuer deine Klasse gibt, steige am besten rechtzeitig um.
  • Oder: lasse es auf eine kostenpflichtige Verwarnung oder ein Bussgeld ankommen. Das ist wesentlich billiger und weit weniger aufwendig als die Nachruestung. Ich sage das mit gutem Gewissen, da ich meine, dass die staedtischen Verordnungen zur Regelung von Fahrverboten verfassungswidrig sind. Ein Bussgeldbescheid ist eine gute Grundlage, um gerichtliche Schritte einzuleiten.
    Gruss
    Christoph

… , da ich meine, dass die staedtischen Verordnungen zur
Regelung von Fahrverboten verfassungswidrig sind.

Hallo Christoph,
warauf fußt denn deine Meinung zur Verfassungswidrigkeit ?
Gruß
Karl

Hallo Christoph,
danke für Deine Nachricht. Meine Überlegungen gingen auch schon fast in die gleiche Richtung. Wollte mich nur nicht einfach geschlagen geben.
Derzeit überlege ich, welches Auto man sich wohl kaufen könnte und mit welcher Energieversorgung: Wieder Diesel und dann irgendwann nochmals auf die Nase fallen.
Oder Benzin mit entsprechender Abgasnachbehandlung.
Dann mit Gas oder ohne?
Wenn mit Gas, welches? Erdgas oder Flüssiggas?
Hybrid ist mir echt zu teuer und ich bin diesem System gegenüber auch sehr mißtrauisch. Physikalisch muß die Energie, die an den Rädern rauskommt oben z. B. in den Tank reingesteckt werden, unter Berücksichtigung der Wirkungsgrade. Wenn dem nicht so wäre, hätten wir das Perpetuum Mobile.
Dazu kommt das nicht unerhebliche Mehrgewicht für Hybrid-Mechanik (Schalt-/Getriebebox, Elektromotor) und für den Akku.
Dazu kommt die in den Medien und von Politikern immer wieder zu hörende Geschichte, die Bremsenergie würde nicht -wie bei herkömmlichen Autos- in Wärme umgewandelt, sondern sie würde zum Aufladen des Akkus genutzt.
Dieses ist jedoch nur teilweise richtig. Entlade- und Ladekennlinien von Akkus sind meines Wissens sehr unterschiedlich:
Man kann einem Akku kurzzeitig hohe Ströme und damit hohe Leistung entnehmen, nur kurzzeitig, sonst ist er schnell hin.
Umgekehrt geht das beim Laden aber nicht so einfach. Die Ladeströme sind begrenzt, wenn der Akku länger halten soll. Das heißt, Bremsenergie (z.B. Ampelstopp) kann nur in relativ geringem Maße in den Akku zurückgeführt werden.

So jetzt habe ich mir genug Frust runtergeschrieben,
tschuldige daß es Dich getroffen hat.
Grüße
Willi

Hallo Fritz!

ich bin diesem System
gegenüber auch sehr mißtrauisch. Physikalisch muß die Energie,
die an den Rädern rauskommt oben z. B. in den Tank
reingesteckt werden, unter Berücksichtigung der Wirkungsgrade.

Du erwähnst den entscheidenden Punkt, nämlich den Wirkungsgrad des Verbrennungsmotors. Der Wirkungsgrad erreicht bei einem Otto-Motor maximal z. B. 35%. Im alltäglichen Stadtgewusel muß man aber froh sein, wenn überhaupt ein 2stelliger Wirkungsgrad zustande kommt. Ein E-Motor arbeitet deutlich effizienter.

Ein E-Motor ist einem Verbrennungsmotor in allen Fahrsituationen hinsichtlich Wirkungsgrad überlegen. Schwachstelle ist dabei der erforderliche Akku, bzw. dessen niedrige Energiedichte. Deshalb kommt der E-Motor bei Hybridfahrzeugen der Prius-Art zum Einsatz, wenn nicht viel Antriebsleistung gebraucht wird.

Gruß
Wolfgang

Hallo Willi!

Derzeit überlege ich, welches Auto man sich wohl kaufen könnte
und mit welcher Energieversorgung: Wieder Diesel und dann
irgendwann nochmals auf die Nase fallen.
Oder Benzin mit entsprechender Abgasnachbehandlung.
Dann mit Gas oder ohne?
Wenn mit Gas, welches? Erdgas oder Flüssiggas?

Das ist mehr ein Frage des Tankstellennetzes.
Technisch weniger aufwendig, und auch ohne größere Probleme nachrüstbar ist Flüssiggas.

Hybrid ist mir echt zu teuer und ich bin diesem System
gegenüber auch sehr mißtrauisch. Physikalisch muß die Energie,
die an den Rädern rauskommt oben z. B. in den Tank
reingesteckt werden, unter Berücksichtigung der Wirkungsgrade.

Da hast du schon mehr kapiert als unsere Politikerschaft :wink:

Dazu kommt die in den Medien und von Politikern immer wieder
zu hörende Geschichte, die Bremsenergie würde nicht -wie bei
herkömmlichen Autos- in Wärme umgewandelt, sondern sie würde
zum Aufladen des Akkus genutzt.
Dieses ist jedoch nur teilweise richtig. Entlade- und
Ladekennlinien von Akkus sind meines Wissens sehr
unterschiedlich:
Man kann einem Akku kurzzeitig hohe Ströme und damit hohe
Leistung entnehmen, nur kurzzeitig, sonst ist er schnell hin.
Umgekehrt geht das beim Laden aber nicht so einfach. Die
Ladeströme sind begrenzt, wenn der Akku länger halten soll.
Das heißt, Bremsenergie (z.B. Ampelstopp) kann nur in relativ
geringem Maße in den Akku zurückgeführt werden.

Soweit ich weiß, betreibt Toyota einen nicht unerheblichen Aufwand, damit tatsächlich Bremsenergie in nennenswertem Maße gespeichert werden kann.
Auf welche Weise, und wie wirksam tatsächlich, wüsste ich allerdings auch gerne.

Zu deinem ursprünglichen Beitrag:
Ich würde mir erstmal keine großen Sorgen machen, denn wenn dir das Fahren verboten würde, weil du keine Möglichkeiten hast, dein Fahrzeug umzurüsten, käme das einer Enteignung gleich.
Und das auch noch mit einer viel zu kurzen Frist von knapp einem halben Jahr …?!!
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das in D möglich ist, d.h. es ist zumindest gerichtlich anfechtbar, oder es wird entsprechende Ausnahmeregelungen geben müssen.
Außerdem ist die derzeitige Einteilung ohnehin so hirnrissig, dass sie so keine Chance auf eine Einführung hat.

Gruß,
Peter

Hallo

Hybrid ist mir echt zu teuer und ich bin diesem System
gegenüber auch sehr mißtrauisch.

Für die Herstellung des Hybrid fällt schon eine Menge mehr an CO2 an.
Geschweige denn von den Problemen beim Entsorgen.

Physikalisch muß die Energie,
die an den Rädern rauskommt oben z. B. in den Tank
reingesteckt werden, unter Berücksichtigung der Wirkungsgrade.

Dazu u.a. vorheriges Posting http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv… .
Der Trick beim Hybrid ist, vorher reingesteckte (kinetische) Energie (0,5 x Masse x Quadrat der Geschwindigkeit) per Generator zurückzugewinnen: Allerdings geht das wegen der Wirkungsgradverluste nur unvollständig : Verluste im Generator, bei Ein- und Rückspeisung in/aus der Batterie, im E-Motor.

Wenn dem nicht so wäre, hätten wir das Perpetuum Mobile.
Dazu kommt das nicht unerhebliche Mehrgewicht für
Hybrid-Mechanik (Schalt-/Getriebebox, Elektromotor) und für
den Akku.

Dieses Mehrgewicht muss immer mitgeschleppt werden, was das Einsparpotential schmälert.

Allerdings muss man den Japanern mal wieder ihr Marketing-Talent anerkennen. Das mit dem Hybrid haben die so geschickt hinbekommen, dass das (fast) alle Welt glaubt.
Gruß
Karl

warauf fußt denn deine Meinung zur Verfassungswidrigkeit ?

Hallo Karl,

Ein Grund wurde schon angesprochen: Eingriff, der einer Enteignung gleich kommt, in Verbindung mit einem Verstoss gegen den Verhaeltnismaessigkeitsgrundsatz. Der Gebrauchswert eines Fahrzeugs wuerde praktisch aufgehoben, wenn es Stadtbewohnern nicht mehr moeglich ist, mit ihrem Fahrzeug die Wohnung zu erreichen oder von dort aus wegzufahren.

Ein weiteres Problem sehe ich in der (fehlenden) Zustaendigkeit. Das Fahrzeug ist ja aufgrund Bundesrechts zum Gebrauch im Strassenverkehr zugelassen. Ich meine, dass Gemeinden ihre Kompetenzen ueberschreiten, wenn sie nun auf ihrem Gebiet den Gebrauch von Fahrzeugen einschraenken.

Ausserdem sind die Messmethoden ungenau, unerprobt und von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Auch hier sehe ich einen guten Ansatzpunkt, gegen Verordnungen vorzugehen.

Gruss
Christoph