Hi,
habe im letzten Jahr im August einen Nebenjob (neben Uni) angenommen. Von meinen Lohn wurde mir monatl. direkt der RV-AN-Anteil abgezogen (9,95%). Kann ich mir diesen Anteil über die Lohnsteuererklärung zurückholen?
Wenn ja, wie?
Habe im Schnitt unter 400€ verdient.
Gruß
Hi,
wenn dir auch Lohnsteuer abgezogen wurde ja, denn man bekommt über die lohnsteuererklärung nur maximal die vom Lohn abgezogene Lohnsteuer wieder. Aber vielleicht solltest du dir noch eine Zweitmeinung einholen, ob du es anderweitig wiederbekommen kannst, bei meinem Nebenjob hab ich auch meist unter 400€ verdient und keine Lohnsteuer bezahlt, hab somit auch keine Lohnssteuererklärung gemacht.
Viele Grüße
Susanne
Hi,
danke für die Antwort.
nee, wurde nur RV-AN abgezogen. Kann ich das überhaupt auf der Anlage N angeben, finde dazu nämlich leider nichts…
Viele Grüße
Wenn du es mit Elster machst, kannst du es in der Anlage N unter 1. Lohnsteuererklärung unter Punkt 23. Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung angeben, bei der Papierversion kenn ich mich nicht so aus, aber auch dort müsste es eine Seite mit den Freifeldern für die Angaben der Lohnsteuerbescheinigung geben.
Viele Grüße