Hallo RV-und Lohn-Experten,
wenn eine Prämie ausgezahlt wird zusätzlich zum normalen Gehalt, werden davon die vollen Sozialleistungen von der Prämie abgezogen? Oder wie ist das? Oder in Teilen? Gibt es da Höchstgrenzen?
Beste Grüße,
Barbara
Hallo RV-und Lohn-Experten,
wenn eine Prämie ausgezahlt wird zusätzlich zum normalen Gehalt, werden davon die vollen Sozialleistungen von der Prämie abgezogen? Oder wie ist das? Oder in Teilen? Gibt es da Höchstgrenzen?
Beste Grüße,
Barbara
Servus Barbara,
die Beitragsbemessungsgrenze, oberhalb der (aufs Jahr gerechnet) keine Beiträge zur gesetzlichen RV erhoben werden, ist in 2004 im Rechtskreis West = 61.800 € und im Rechtskreis Ost = 52.200 €.
Im Prämienfall (= Einmalzahlung) rechnet man zum bisherigen SV-Brutto das, was bei gleichbleibenden Bezügen noch bis Ende Jahr kommen täte, obendrauf die Einmalzahlung, und vergleicht die gefundene Summe mit der Bemessungsgrenze.
Alla dhonn
MM