RV-Beiträge bei Bezug einer Unfallrente

Hallo Leute.
Ich hab da mal ne Frage:
a) werden von einer gesetzlichen Unfallrente Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung fällig?

b) Wenn ja, warum tauche diese Beiträge dann nicht im Rentenbescheid auf?

Danke für eure Mühe.
MfG, Fred

Hallo!

Für eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung werden keine Sozialversicherungsbeiträge fällig.

Mfg

Wolfgang

Hallo, die Rente aus der gesetzlichen Unfallversichung ist NICHT SV-pflichtig, es sind also keine Beiträge fällig!
Gruß Sven

Hallo Fred,

nein bei Bezug einer Rente einer Berufsgenossenschaft werden keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet.

Renten fallen nicht unter das berücksichtigungsfähige Einkommen zur Berechnung des RV-Beitrages.

MfG

Auf eine Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung fallen keine Beiträge zur Rentenversicherung an.
Die UV-Rente stellt kein „Sozialversicherungs-rechtliches Arbeitsentgelt“ dar.

Gruß

Hallo Fred,
definitiv werden keine Beiträge aus einer Rente der gesetzlichen Unfallversicherung (nach Arbeitsunfall oder Berufskrankheit) in die Rentenversicherung abgeführt. Es handelt sich bei einer „BG-Rente“ weder um Arbeitsentgelt noch um Entgeltersatzleistungen, sondern um eine Entschädigungsleistung („Rente“) für einen verbliebenen Erwerbsminderungsschaden. Es ist also völlig korrekt, dass auf dem Rentenbescheid der RV die BG-Rente nicht als Einkommen oder Einkommensersatzleistung auftaucht.

MfG
Oberelbmarscher

Hallo, von der ges. Unfallrente werden keine Beiträge zur ges. Rentenversicherung entrichtet/abgezogen. Gruß
Marot

Hallo.
Also, erst einmal ein Dankeschön für deine Antwort. Hat mir nur zum Teil geholfen. Wie ist das eigentlich wenn man ne EU-Rente bezieht? Komisch finde ich, dass die Unfallrente (ich hab mir die Rente 2004 auszahlen lassen) nicht bei der Berechnung der Rente angerechnet wird. Aber se taucht auf bei der Berechnung der Grenze des Hinzuverdienstes. Wie ist das zu erklären?
Vielen Dank für deine Mühe im Voraus.
MfG, Fred.

Danke für deine Antwort.
Mfg, Fred

Hallo, von der ges. Unfallrente werden keine Beiträge zur ges.
Rentenversicherung entrichtet/abgezogen. Gruß
Marot

Danke für deine Antwort.
Mfg, Fred

Danke für deine Antwort.
Mfg, Fred.

Danke für deine Antwort.
Mfg, Fred

Hallo, die Rente aus der gesetzlichen Unfallversichung ist
NICHT SV-pflichtig, es sind also keine Beiträge fällig!
Gruß Sven

Danke für deine Antwort.
Mfg, Fred…

Hallo,
das kann ich Dir im Detail nicht erklären, da es nicht mein primäres Wissensgebiet (gesetzliche Unfallversicherung) umfasst. Deine Frage betrifft das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Vorschrift, die Deine Frage betrifft, ist § 93 SGB VI (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/). Wer auf jeden Fall weiter hilft, ist der „Versichertenälteste“ Deiner Region bzw. die Beratungsstellen der ges. RV oder die telef. Beratung (http://www.deutsche-rentenversicherung.de/sid_8713C7…).

MfG,
Oberelbmarscher

Danke. LG, Fred