RV lehnt Reha antrag ab wird weiter Krankengeld gezahlt?

Hallo erstmal

nehmen wir mal an die AOK zweifelt an der Krankeit des Versicherten schieckt den zum MDK der MDK wiederum schreibt einen bericht aus mediznischer Sicht auf Zeit weiter AU und empfiehlt eine Reha zu machen der Reha antrag wird von der RV aber abgelenht und schlägt stadessen eine stationäre behandlung vor bzw auch die AOK Beraterin schlägt diese stationäre behandlung in einem Krankenhaus vor was nun?? wird während dieses wiederspruchs verfahrens an die RV eigentlich dann das Krankengeld eingestellt?? oder wie läuft es da weiter???

Hallo,

da der MDK weiterhin AU bescheinigt hat und Sie auch in stat. Behandl,ung sind, wird während des Widerspruchsverfahren auch weiter Krankengeld gezahlt.

Grüsse
Jürgen

Hallo,

haben Sie denn Widerspruch eingelegt ? Anscheinend soll zunächst einmal eine stat. Behandlung durchgeführt werden, da die im Moment offenbar aus med. Sicht zunächst die geeignetere Maßnahme ist vor der Reha. Danach wird über die Reha neu entschieden bzw. es wird ein neuer Antrag gestellt. Dies ist durchaus üblich bei psychischen Erkrankungen, da oftmals die Reha zunächst nicht ausreichend ist. Die Arbeitsunfähigkeit ist weiter begründet, sofern Sie die stat. Behandlung durchführen. Sprechen Sie am besten mit Ihrem behn. Arzt das weitere Vorgehen.

Hallo,

nein, Krankengeld wird ganz normal weiter gezahlt.
Da ich selbst im Krankengeldfallmanagement tätig bin, würde ich Ihnen empfehlen, Widerspruch gegen die Reha-Ablehnung der DRV einzulegen, die lehnt aus Erfahrung immer erstmal ab.

Gruß
Michael Blank

Hallo,
wenn die Reha wg. weiterer Facharztbehandlung (ambulant) oder stationärer Behandlung abgelehnt wird, zahlt die AOK erst mal weiter Krankengeld bis später mal die Reha / Rente bewilligt ist oder Arbeitsfähigkeit erreicht ist. Wenn stationäre Behandlung laut den Ärzten erforderlich ist, müssten sie diese im Rahmen den Mitwirkungspflichten machen, sonst könnte die AOK Krankengeld versagen.
Voraussetzung für eine stat.med. Reha über die Rentenversicherung sind grds., das die Erwergsfähigkeit bedroht oder gefährdet ist und die amb. konservativen Behandlungsmöglichkeiten wie Facharztbehandlung und stationäre Krankenhausbehandlung bereits gemacht, probiert wurden. Also die Akutbehandlung müsste abgeschlossen sein.
Mfg
Christian