Ich habe Anfang des Jahres Ärger mit meinem Arbeitgeber gehabt. Ich habe gekündigt und bin freigestellt worden. Mein „alter“ Arbeitgeber hat dann behauptet, ich hätte Daten geklaut. Daraufhin habe ich eine eidesstattliche Versicherung unterschrieben. Dann anschließend ab zum Anwalt, um hier prüfen zu lassen, was auf mich zukommt. Dann 2 Monate später, schickt mir mein Arbeitgeber eine Kostenaufstellung und möchte Weihnachtsgeld zurück, erfolgsabhängige Prämien, eine Vertragsstrafe wegen des angeblichen Datenklaus und so weiter. Ich also nochmal zum Anwalt und Durchsetzen,das ich mein Geld bekomme. Hinsichtlich der „Beratung“ durch meinen Anwalt hat die RV bereits eine Terminsgebühr zu zahlen verweigert. Dies habe ich zum Versicherungsombudsmann geschickt, ist in Klärung. Habe zu der ersten Rg. meines Anwalts meine Eigenbeteiligung in Höhe von 500.-Euro bereits gezahlt. Jetzt ist Ende Dezember meine Klage bestätigt worden, mein Arbeitgeber muss vollumfänglich an mich zahlen. Die Kostenrechnung meines Anwaltes beläuft sich auf 430.-Euro. SChreiben von RV: Ne, zahlen wir nicht, da unter Eigenanteil. Ich heute da angerufen und der -pardon- Penner von SB sagt mir, dass es sich hierbei doch um ein separates Verfahren handeln würde. Das erste sei ja nur eine Beratung in Sachen Datenklau,Kündigung meinerseits, usw. gewesen, während das andere doch das Einklagen meines Gehaltes sei. Ich bin mir nun nicht sicher, ob es sich lohnt, gegen die Rechtsschutz Union (FINGER WEG DAVON!) einen Prozeß anzustrengen, bzw. welche Chancen ich vor Gericht habe, dass ein Richter dies als ein Verfahren sehen würde. Ich persönlich gehe davon aus, dass es so lange ein Verfahren ist, wie ich EINE Firma/Person,etc. verklage. Und das alles steht doch im Zusammenhang oder? BITTE UM HILFE!
?
Hallöchen - zunächst so auf Anhieb sehe ich
einen Rechtsverstoß des Arbeitgebers - -
also einen Fall in mehreren Phasen des Streites. - - Aber - ich werde mich morgen noch mit einem Kollegen beraten.
Bis dahin noch ein bisschen Geduld.
Schönen Abend!
Manfred
ist leider nicht mein Fachgebiet
mfG
Dr.Schamberger