Hallo
man kann sich doch nach den Jahren nach Existenzgruendung auch noch weiterhin (wenn man dies in den ersten 3 Jahren auch schon gemacht hat, also sich hat befreien lassen von der Pflicht) auch wieder befreien lassen oder?? Gibt es bestimmte Voraussetzungen?
Danke
MfG
schon gemacht hat, also sich hat befreien lassen von der
Pflicht) auch wieder befreien lassen oder??
Wenn man einer GRV-pflichtigen selbstständigen Tätigkeit nachgeht, kann man sich für die ersten drei Jahre befreien lassem, aber danach ist man wieder pflichtig. Man kann afür sorgen, dass die Pflicht entfällt, z.B. indem man einen GRV-pflichtigen Mitarbeiter einstellt.