Hallo www’ler,
Person A ist freiberuflicher Lehrer und möchte der ges. RV-Pflicht entgehen. Nun ist Person A befreit, sobald diese einen Angestellten vorzuweisen hat.
Kann Person A auch seine(n) LebensgefährtIn anstellen?
Wäre es besser den Vater (65, Rentner) anzustellen, da dieser ja von der RV-Pflicht befreit ist?
Was muss sonst noch beachtet werden, wenn man Angestellte hat? Irgendwelche Arten von Versicherungen? Wie genau muss der AV das Arbeitsverhältnis regeln? Fakt ist es müsste echtes Geld sowie echte Arbeit geben, sowie keinen „Familienbonus“. Darf der Vater (selbst ein Unternehmer) Steuerberatende, Versicherungsberatende funktionen wahrnehmen? Oder beschränkt sich sein erlaubtes Tätigkeitsfeld auf Bürotätigkeit? Ist es glaubhaft diese mit mehr als 400€ zu vergüten?
Falls diese „Flucht“ nicht gelingt, wie hoch ist der RV Beitrag (19,5% von was?), was ist ein „Regelbeitrag“, bzw. der „halbe RB“?
Mit freundlichem Gruß
jartUl