RV-Pflicht für Freiberufliche Lehrer

Hallo www’ler,
Person A ist freiberuflicher Lehrer und möchte der ges. RV-Pflicht entgehen. Nun ist Person A befreit, sobald diese einen Angestellten vorzuweisen hat.
Kann Person A auch seine(n) LebensgefährtIn anstellen?
Wäre es besser den Vater (65, Rentner) anzustellen, da dieser ja von der RV-Pflicht befreit ist?
Was muss sonst noch beachtet werden, wenn man Angestellte hat? Irgendwelche Arten von Versicherungen? Wie genau muss der AV das Arbeitsverhältnis regeln? Fakt ist es müsste echtes Geld sowie echte Arbeit geben, sowie keinen „Familienbonus“. Darf der Vater (selbst ein Unternehmer) Steuerberatende, Versicherungsberatende funktionen wahrnehmen? Oder beschränkt sich sein erlaubtes Tätigkeitsfeld auf Bürotätigkeit? Ist es glaubhaft diese mit mehr als 400€ zu vergüten?

Falls diese „Flucht“ nicht gelingt, wie hoch ist der RV Beitrag (19,5% von was?), was ist ein „Regelbeitrag“, bzw. der „halbe RB“?

Mit freundlichem Gruß

jartUl

Person A ist freiberuflicher Lehrer und möchte der ges.
RV-Pflicht entgehen. Nun ist Person A befreit, sobald diese
einen Angestellten vorzuweisen hat.

Sind Lehrer nicht immer RV-pflichtig ?

Kann Person A auch seine(n) LebensgefährtIn anstellen?

Ja. Wenn er nachweisbar ein Gehalt zahlt.

Wäre es besser den Vater (65, Rentner) anzustellen, da dieser
ja von der RV-Pflicht befreit ist?

Dann würde er der RV-pflicht auf keinen Fall entgehen, denn Bedigung ist mindestens 1 RV-pflichtigen Mitarbeiter.

Was muss sonst noch beachtet werden, wenn man Angestellte hat?

Versicherungsmäßig ? Anmeldung bei der BG und der GKV.

Wie genau muss der AV das Arbeitsverhältnis regeln?

Vertraglich. Was drin steht, hängt davon ab, was Du von dem AN erwartest.

Fakt ist es müsste echtes Geld
sowie echte Arbeit geben, sowie keinen „Familienbonus“. Darf

Es muß ein richtiges Arbeitsverhältnis sein, inkl. Gehaltszahlung.

der Vater (selbst ein Unternehmer) Steuerberatende,
Versicherungsberatende funktionen wahrnehmen? Oder beschränkt

Wer soll ihm das denn verbieten ?

sich sein erlaubtes Tätigkeitsfeld auf Bürotätigkeit? Ist es

Wer soll das verbieten, A soll doch der AG sein, dann entscheidet A.

glaubhaft diese mit mehr als 400€ zu vergüten?

Wenn A soviel für einen AN ausgeben kann. Lohnnebenkosten nicht vergessen.

Falls diese „Flucht“ nicht gelingt, wie hoch ist der RV
Beitrag (19,5% von was?),

Vom Einkommen (=Gewinn)

was ist ein „Regelbeitrag“, bzw. der

Für 2006: 477,75 € pro Monat

„halbe RB“?

Die Hälfte davon

Mit freundlichem Gruß

dito

jartUl

Nordlicht

Danke Nordlicht,
Idee von Person A war es den halben RB (~200€) zu sparen, indem ein AN beschäftigt wird, der für z.B. 410€ angestellt ist.

LNK setzen sich zusammen aus:
RV
GKV
ALV
Solizuschlag?!

Wie hoch wäre im Beispiel von 410€ die geschätzten LNK?
Vorausgesetzt es flösse echtes Geld und es gäbe echte Gegenleistung:
Was muss man beachten, bzw. welche Institution wacht darüber, wenn es sich um einen Lebensgefährten handelt?
Geht die Idee, die gRV als Freiberufler einzusparen auf, oder ist es einfach eine Milchmädchenrechnung die LNK mit dem Beitrag für die gRV zu verrechnen?

Neben der legalen Seite, wie sieht es mit der Legitimität aus? Meiner Meinung nach würde sich Person A nur aus dem „Generationenvertrag“ ausklinken und (besser) privat vorsorgen. Übersehe ich bei dieser Schwarz/Weiß Malerei etwas?

Vielen Dank und Gruß
jartUl

Hallo,
ich habe noch einen interessanten Link für dich
http://www.bwl-bote.de/20041126.htm
Vielleicht kannst du die Info daraus und weitere Links verwerten.
Ist ja schon eine Sauerei was die Bfa da treibt.
Gruß Martin

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