§ 11 Änderung der für die Beitragsberechnung wesentlichen Umstände
(1) Tritt nach Vertragsabschluss ein Umstand ein, der nach dem Tarif des Versicherers
einen höheren als den vereinbarten Beitrag rechtfertigt, kann der Versicherer vom
Eintritt dieses Umstandes an für die hierdurch entstandene höhere Gefahr den
höheren Beitrag verlangen. Wird die höhere Gefahr nach dem Tarif des Versicherers
auch gegen einen höheren Beitrag nicht übernommen, kann der Versicherer
innerhalb eines Monates nach Kenntnis den Versicherungsvertrag mit einer Frist
von einem Monat kündigen.
(2) Tritt nach Vertragsabschluss ein Umstand ein, der nach dem Tarif des Versicherers
einen geringeren als den vereinbarten Beitrag rechtfertigt, kann der Versicherer
vom Eintritt dieses Umstandes an nur noch den geringeren Beitrag verlangen.
Zeigt der Versicherungsnehmer diesen Umstand dem Versicherer später als zwei
Monate nach dessen Eintritt an, wird der Beitrag erst vom Eingang der Anzeige an
herabgesetzt.
(3) Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer innerhalb eines Monates nach
Zugang einer Aufforderung die zur Beitragsberechnung erforderlichen Angaben zu
machen. Macht der Versicherungsnehmer bis zum Fristablauf diese Angaben nicht
oder unrichtig, ist der Versicherer berechtigt, für einen nach Eintritt der höheren
Gefahr eingetretenen Rechtsschutzfall die Leistungen nur insoweit zu erbringen,
als es dem Verhältnis des vereinbarten Beitrages zu dem Beitrag entspricht, der
bei richtigen und vollständigen Angaben hätte gezahlt werden müssen. Unterlässt
der Versicherungsnehmer jedoch die erforderliche Meldung eines zusätzlichen
Gegenstandes der Versicherung, ist der Versicherungsschutz für diesen Gegenstand
ausgeschlossen. In den Fällen der Sätze 2 und 3 bleibt der Versicherer zur
Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass die Unrichtigkeit
oder das Unterbleiben der Angaben nicht auf seinem Verschulden beruht.
Es kommt darauf an, ob es sich um eine Kombination oder einzelne Risiken handelt, die versichert wurden. - -
Welche Gesellschaft ? D.A.S. ?
Was wurde denn jetzt weiterhin berechnet ?
Der Familien-RS und die Verkehrsrechtsschutz-Vers. ?