Hallo,
Mandant M tritt durch Anwalt A einem Zivilprozess von Kläger K gegen den Beklagten B1 bei. Durch die Beweisaufnahme stellt sich heraus, dass in Wahrheit B2 passivlegitimiert ist. Nunmehr erhebt K Klage geben B2, und auch diesem Prozess tritt M mit Hilfe von A bei.
Was meint ihr: Handelt es sich aus Sicht von A um zwei Angelegenheiten im Sinne des RVG?
Vielen Dank und schönen Gruß,
Levay
, aber auch neutral betrachtet handelt es sich doch um zwei verschiedene Verfahren. Eine Klage muss zurückgenommen werden, eine andere erhoben. Neues Aktenzeichen, neue Angelegenheit. Das Gericht wird sich da wegen der Kosten auch auf keinen Deal einlassen.