Person A geht zum Rechtsanwalt wegen einer Forderung gegen Person B. Person A bekommt Titel hierfür. Es wird eine Ratenzahlung vereinbart. Der Rechtsanwalt ist an einem Monat der Meinung, eine Rate sei nicht eingegangen und „mahnt“ den Verzug an, legt als „Mahnung“ eine Rechnung in Höhe von einer 1,3 Geschäftsgebühr bei.
(Sozusagen soll die Geschäftsgebühr die Mahnung sein).
Meines Wissen ist dies nicht zulässig…irre ich mich??
(Durch die „Einigung“ einer Ratenzahlung wurde bereits eine Einigungsgebühr außergerichtlich vom Anwalt von Person B eingetrieben.)
(Abgesehen davon steht auf dem Kontoauszug, dass der Betrag überwiesen wurde und keine Rate offen ist)
was ist schon nicht zulässig? Gerade im Gebührenrecht werden viele Rechtsanwälte kreativ und vertreten Rechtsansichten, die einer gerichtlichen Prüfung nicht immer standhalten würden…
Eine 1,3 Geschäftgebühr für eine Zahlungserinnerung abzurechnen finde ich schon ziemlich dreist. Wenn überhaupt käme hier allenfalls eine 0,3 Vollstreckungsgebühr in Frage.
Wenn du keine Ratenzahlungsvereinbarung unterzeichnet und über die Kosten der Einigung vorab in Kenntnis gesetzt wurdest, würde ich die Einigungsgebühr wohl ebenso nicht zahlen.
Die Rechtspfleger beim hiesigen Amtsgericht setzen eine Einigungsgebühr bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nur dann gegen den Schuldner fest, wenn der Schuldner einer Ratenzahlungsvereinbarung zugestimmt hat… Mögen andere Gerichte anders sehen, zumindest gibt es zu der hier vertretenen Ansicht auch entsprechende Rechtssprechung.
Mein Rat: Geschäftsgebühr nicht zahlen und ggf. die Angelegenheit der örtlichen Rechtsanwaltskammer zur Kenntnis bringen m.d.B. um Stellungnahme (soweit das kostenfrei erfolgt).
Hallo,
leider ist es nach RVG gängige Praxis, dass wenn man eine Forderung eines Mandanten bekommt und ein außergerichtliches Forderungsschreiben aufsetzt der Anwalt hierfür die 1,3 Gebühr benutzen kann, jedoch bei beantragung eines Mahnbescheides hiervon wieder was von der MB Gebühr abgezogen wird.
Intern, wenn Ratenzahlung angemahnt werden soll, ist ja nicht der ganze Betrag sondern nur die Rate selbst fällig, wie es sich hier verhält weiß ich nicht ganz sicher aber ein seriöser Anwalt macht normal hier keine 1,3 Gebühr in Ansatz sondern erinnert höflich einmal an die offene Rate.
Hier würde ich mit dem Anwalt sprechen und das auch so sagen. Meist nehmen die es dann zurück.