Hallo zusammen,
bin auf zwei Probleme in Zusammenhang mit der Anwendung des IKR gestoßen.
a) Unter 42 Vbl. ggü Kreditinstituten werden Vbl. eingeteilt in
(1) kfr. Bank-Vbl.
(2) Mittelfr. Bank-Vbl.
(3) Lfr. Bank-Vbl.
Was bedeutet in diesem Zhg. aber. kfr., mittelfr. u. lfr.?
Wäre die nachfolgende Aussage korrekt?
(1) kfr -> 1 - 4 Jahre
(3) lfr -> > 4 Jahre
Hypothekenschulden u. Darl.-Schulden von der Bank werden - soweit ich mich nicht täusche - beide unter 4250 „lfr. Bank-Vbl.“ gebucht. Wie sollte man dann am Jahresende in der Bilanz eine Aufsplittung zw. Hypotheken-Darl. und Darlehen vornehmen können?
Wäre für jede Antwort sehr, sehr dankbar…
Bedanke mich jetzt schon im Voraus.
Noch schöne Woche!!!
Viele Grüße
Richy