RW - kfr., mittelfr., lfr. Vbl

Hallo zusammen,

bin auf zwei Probleme in Zusammenhang mit der Anwendung des IKR gestoßen.

a) Unter 42 Vbl. ggü Kreditinstituten werden Vbl. eingeteilt in
(1) kfr. Bank-Vbl.
(2) Mittelfr. Bank-Vbl.
(3) Lfr. Bank-Vbl.

Was bedeutet in diesem Zhg. aber. kfr., mittelfr. u. lfr.?

Wäre die nachfolgende Aussage korrekt?
(1) kfr -> 1 - 4 Jahre
(3) lfr -> > 4 Jahre

Hypothekenschulden u. Darl.-Schulden von der Bank werden - soweit ich mich nicht täusche - beide unter 4250 „lfr. Bank-Vbl.“ gebucht. Wie sollte man dann am Jahresende in der Bilanz eine Aufsplittung zw. Hypotheken-Darl. und Darlehen vornehmen können?

Wäre für jede Antwort sehr, sehr dankbar…
Bedanke mich jetzt schon im Voraus.
Noch schöne Woche!!!

Viele Grüße
Richy

Hallo,

Was bedeutet in diesem Zhg. aber. kfr., mittelfr. u. lfr.?

Wäre die nachfolgende Aussage korrekt?
(1) kfr -> 1 - 4 Jahre
(3) lfr -> > 4 Jahre

kurzfristig ist alles kleiner/gleich 1 Jahr. Für die Grenze zwischen mittel- und langfristig gibt es keine festen Regeln. Zwischen drei und fünf Jahren habe ich schon alles gesehen, die Bundesbank wird bei der Bankenaufsicht künftig voraussichtlich die Grenze zwischen mittel- und langfristig bei 3,6 Jahren ziehen und bei meinem früheren Arbeitgeber gab es die Unterscheidung zwischen lang- und mittelfristig bei der Analyse der Kundenbilanzen gar nicht.

Gruß,
Christian

Herzlichen Dank f. d. Antwort!!! Klingt gut!!!