Hallo!
Wir waren ursprünglich vom 12.4. bis 15.4 mit Ryanair in London.
Durch das Aschechaos und Flugverbot konnten wir erst wieder am 24.04. zurückfliegen.
Wir hatten noch Glück im Unglück da meine Schwester 100Km von London wohnt und wir dort für die Zeit unterkommen konnten.
Dennoch sind natürlich Kosten für die Bahnfahrt dorthin sowie die Verpflegung entstanden.
Laut Eu-Recht muss Ryanair wohl die Kosten für Verpflegung und Unterkunft zahlen…
Hotelkosten fallen ja flach aber wie mache ich die Verpflegungskosten nun geltend? Die Kassenbons wurden natürlich akribisch aufgehoben!