Ryanair Stornieren - kann mir da wer helfen?

Hi,

ich habe einen Flug mit „Ryanair“ gebucht aber uns ist leider was dazwischen gekommen so das wir den FLug nicht antreten können.

Jetzt habe ich eine Reiserücktritts Versicherung abgeschlossen bei Ryanair wo steht:

Ryanair-Reiseschutz-Paket

  1. Reiserücktritt-Versicherung
    Selbstbehalt: Der Selbstbehalt bei Nichtantritt der Reise beträgt € 15,- pro Person und Ereignis.

Wie darf ich das verstehen?

Bekomme ich wenn unser Flug sagen wir mal 300 € gekostet hat bei Nichtantritt von Ryanair 240 € zurück?

Hi,

€ 15,–pro Person und Ereigniss. Das Ereigniss ist die Stornierung d.h. Du bekommst alles zurück bis auf € 15,-- pro Person…

Ich könnte mir bei Ryanair aber auch vorstellen dass die das pro Flug handhaben. Dann hättest Du € 15,-- pro Person und Flug an Selbstbehalt.

Bezahlt die Versicherung unabhängig vom Grund der Stornierung?

Bye
Rolf

Hi,

Tip: zuerst mal solltest Du klaeren ob das was „dazwischen gekommen“ ist als Grund gemaess der AVB zugelassen ist um die Versicherung in Anspruch zu nehmen. „Die Hildegard feiert doch ihren 60sten, das hatten wir vergessen“ reicht naemlich nicht. Stattdessen heisst es:

"Versichert ist u .a. die nach Vertragsabschluß auftretende unerwartete schwere Erkrankung der versicherten Person oder eines nahen Angehörigen, die die planmäßige Durchführung der Reise unzumutbar macht. Eine unerwartete schwere Erkrankung liegt vor, wenn aus dem stabilen Zustand des Wohlbefindens und der Arbeits- und Reisefähigkeit heraus konkrete Krankheitssymptome auftreten, die dem Reiseantritt entgegen stehen und Anlass zur Stornierung geben. Weitere versicherte Ereignisse siehe § 2 AVB RR.

Kein Versicherungsschutz besteht u. a. für Ereignisse, mit denen zur Zeit der Buchung zu rechnen war. Weitere Ausschlüsse in §§ 3 AVB RR, 5 AVB AB.

Tritt ein versichertes Ereignis ein, so müssen Sie die Buchung unverzüglich stornieren, um die Stornokosten möglichst gering zu halten. Je später Sie stornieren, desto höher werden diese. Wird erst später storniert, kann die Ersatzleistung gekürzt werden (s. § 9 AVB AB)." https://www.magroup-online.com/RYN/DE/DE/RYN_DE_de_L…