Ryhtmisch hell/dunkel leuchtendes blinkendes

… LED-Tagfahrlicht legal?

Hallo, darf man am Auto sein LED-Tagfahlicht so verändern das es im bestiimten Rythmuss hell und dunkler wird, also quasi blinken aber das sie LEDs zu keiner Zeit aus aind sondern nur etwas dunkler als normal? Das man nichts blikendes ans Auto bauen darf ist mit bewusst, aber kann man dass blinken nennen? Wie sieht es mit dem Tüv aus?

Hallo !
Kann da leider nicht weiter helfen.Würde mich selber interresieren?Tschüss

Hallo,

ich habe ein bisschen zu dem Thema recherchiert, jedoch keine eindeutige Antwort darauf gefunden. (Ich bin nur eine Kommissarsanwärterin und noch nicht allmächtig was das Wissen angeht ^^) Jedoch kann ich mit 100% Sicherheit sagen, dass die akutellen Regelungen was legal und was illegal ist im Hinblick auf deine Frage mit einem einfachen kurzen Anruf beim ADAC oder beim TÜV beantwortet werden wird, dafür haben die nämlich extra einen Service :smile:

Hallo,
eine reine Tagfahrleucht hat nur eine Helligkeitsstufe. Es gibt aber auch welche, die zusätzlich eine Genehmigung als Begrenzungsleuchte haben, die haben dann 2 „E-Nummern“ drauf. Sobald das Fahrlicht eingeschaltet wird, dimmt die Tagfahrleuchte runter und ist dann eine Begrenzungsleuchte. Ein „Blinken“ ist nicht zulässig.
Gruß Dirk

Hallo,

hier regelt die StVZO - die Straßenverkehrszulassungsordnung was bautechnisch geht und was nicht. Eine verbindliche Rechtsauskunft und ggf. eine Ausnahmegenehmigung gibt’s am besten (tatsächlich) direkt beim TÜV.

Grüße
who_knows

Hallo,

…und dann noch in Blau schön abwechselnd mit Stroboskop-Effekten, ja?

Kurz: bis zum TÜV kommen Sie damit nicht - die „Rennleitung“ zieht Sie schon vorher aus dem Verkehr.

Und es ist herzlich egal, wie Sie es NENNEN … bei solchen Dingen reagieren die allergisch. Lassen se’s lieber bleiben oder bewerben Sie sich bei der Polizei. Dann dürfen Sie damit rumfahren :wink:

Gruß

Hallo jeydee,

wenn es blinkt oder die leuchtintensität sich verändert- ähnlich dimmer beim deckenlicht - ganz klar nein. außer der tüv gibt dazu seinen segen - frage aber vor dem einbau.

ich hoffe ich konnte etwas helfen

grüße hook

Hallo jeydee,

da es sich hier um typgeprüfte Lichtechnischen Einrichtungen handelt darfst du an der Schaltung und an den Leuchten selbst nichts verändern. Andernfalls erlischt die Typgenehmigung und du darfst es nicht mehr am Fahrzeug haben (erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges).

Gruß, Snowfreak.

… LED-Tagfahrlicht legal?

Hallo, darf man am Auto sein LED-Tagfahlicht so verändern das
es im bestiimten Rythmuss hell und dunkler wird, also quasi
blinken (PULSWEITENMODULIERUNG) aber das sie LEDs zu keiner Zeit aus aind sondern nur
etwas dunkler als normal? Das man nichts blikendes ans Auto
bauen darf ist mit bewusst, aber kann man dass blinken nennen?
Wie sieht es mit dem Tüv aus?

Sorry, wo hast Du denn diese Schnapsidee her? Am besten ist, wenn Du das alles ganz schnell wieder vergisst.

„Quasi blinken“ ist auch blinken!

Du darfst mit Deinem Auto nur die vorgeschriebenen und die zulässigen Leuchten haben, in der jeweils vorgeschriebenen Lichtstärke. Blinken darf nur der Blinker / Fahrtrichtungsanzeiger und das auch nur in der vorgeschriebenen Frequenz. Alles andere ist verboten, sowohl zusätzliche Leuchten als auch die nicht vorgesehene Verwendung der Leuchten. Du darfst auch nicht im Fahrzeug eine nach außen wirkende Leuchte installieren. Lies doch mal die STVZO durch. Das ist genau das, wonach sich Polizei und die KFZ-Prüfer von TÜV, Dekra etc. richten.

Stell Dir mal vor, jedes Auto fährt jetzt mit Lichtorgel rum. Wie unterscheidest Du das dann beispielsweise von Lichthupe?

Blinken ist auch das was andere als Blinken wahrnehmen, egal wie Du es definierst.

Mach Dir die Lichtorgel zu Hause in Deinem Zimmer übers Bett, aber verschone die Öffentlichkeit damit. Wahrscheinlich sollen Deine Lichter im Takt der Musik „blinken“. Das ist vielleicht für Deinen Spieltrieb schön, solange Du im Auto bist und Deine Musik hörst. Aber die anderen sehen doch nur zappelnde Lichter. Ohne die Musik ist für Deine leider unfreiwilligen „Zuschauer“ doch der ganze Effekt weg.

Gute Nacht

Andreas

Tagfahrlicht mit LED-Leuchten müssen der ECE-Regelung R87 entsprechen (regelt Leuchtkraft, Anbringung etc.). In dieser Regel findet sich kein Hinweis auf Veränderung der Lichtstärke - heißt im Klartext: Lass es sein! Der TÜV würde das nicht anerkennen.
Grüße

Hallo,

lies dich einmal in den §18mstvzo ein.
Ich denke, daß der tüv da nicht mitspielt. Ich finde es auch störend und verwirrend für alle anderen…

Liebgruß

karsti

das weiss ich leider auch nicht

Zum rechtlichen Hintergrund kann ich wenig sagen, aber ist das nicht in jedem Fall eine Spielerei, die im Zweifel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt?

Hallo
war im Urlaub deshalb kann ich erst so spät antworten.
Kurz und Bündig, selbstverstänlich nicht.

mfG
K. Fischer

Der Tüv wird es auf keinen Fall abnehmen weil es für andere Autofahrer verwirrend ist.Das nennt man blinken weil es an und aus geschaltet wird