Hallo, darf man am Auto sein LED-Tagfahlicht so verändern das es im bestiimten Rythmuss hell und dunkler wird, also quasi blinken aber das sie LEDs zu keiner Zeit aus aind sondern nur etwas dunkler als normal? Das man nichts blikendes ans Auto bauen darf ist mit bewusst, aber kann man dass blinken nennen? Wie sieht es mit dem Tüv aus?
Wenn man die Helligkeit des Tagfahrlichts (eine zugelassene Beleuchtungseinrichtung mit Prüfzeichen!) rhythmisch ansteuern will,dann „blinkt“ sie doch.
Das soll ja scheinbar extra so gewünscht sein,aber es ist unzulässig.
Und das kann man nicht umgehen,indem man nicht bis auf Null herunter regelt sondern z.B. zwischen 8 und 12 V die Spannung schwanken lässt.
der Effekt ist doch optisch ein Flackern.
Es kommt nicht darauf an ob es „blinkt“ wie der echte Blinker,der definierte An/Aus-Phasen hat.
Außer dem Blinker haben alle übrigen Lichteinrichtungen am Fahrzeug Dauerlicht zu zeigen in gleichbleibender Helligkeit.
Es ist ja selbst die „beliebte“ Disko-Innenbeleuchtung des Fußraumes im Fartzeug nicht zulässig,weil sie eben nachts aus den Fenstern heraus sichtbar wäre(und wegen der Selbstblendung des Fahrers).
Außer dem Blinker haben alle übrigen Lichteinrichtungen am
Fahrzeug Dauerlicht zu zeigen in gleichbleibender Helligkeit.
Das mußt du dann mal Audi erklären, die dimmen das Tagfahrlicht
auf der Seite mit der man blinkt.
Wahrscheinlich weil man diese lächerlichen gelben Pünktchen Lampen
sonst nicht hinreichend sieht.