S-Bahn-Stress

Hallo Experten,
mein Freund Max Mustermann ist fleißiger S-Bahn-Fahrer in Berlin. Also hat er auch eine Monatskarte. Aber bekanntlich ist nobody perfect, und so hatte auch Max M. vor langer Zeit mal seine Karte vergessen. Hat 7 € Strafe gekostet. Und Max hat viel gelernt, hat jetzt die Karte immer am Mann. Aber wie gesagt, schon sehr lange her.
Jetzt plötzlich erhält Max ein Schreiben von einem Inkassobüro, die wollen mehr als 80 €uronen für eine angebliche Schwarzfahrt im Dezember letzten Jahres. Sofort fährt Max zur S-Bahn um sich zu beschweren. Aber die winken nur ab. Das Ganze geht sie nichts an, sei einzig und allein Sache des Inkassobüros. Anruf beim Inkassobüro: eine nicht gerade billige 01805-Nummer, endloses Warten und dann endlich eine Dame am Telefon. Die behauptet, das Inkassobüro führt nur die Sache im Auftrag der S-Bahn aus. Bei Beschwerden möge sich Max bitte an die S-Bahn wenden.
Ist Max hier wirklich der Verlierer? Muss er die 80 €uronen Strafe bezahlen, obwohl er gar nicht schwarz gefahren ist? Die S-Bahn kann ihm eigentlich nichts beweisen, die haben nur seine Daten, keine Unterschrift, keine Zeugen, nichts. Und die Daten haben sie ja schon vor Jahren mal ermittelt.
Was kann Max tun? Einfach bezahlen und allen Leuten erzählen, dass bei der Berliner S-Bahn nur Betrüger am Werk sind? Viel Zeit hat Max nicht mehr.
Hat jemand einen Tip für meinen Freund Max?

In seinem Namen
Danke für Eure Antworten

Zeulino

Auf dem schnellsten Wege erstmal Widerspruch einlegen! Dann hat man Zeit das zu klären!

Die Masche wird scheinbar in letzter Zeit öfters gestrickt. Bei meiner Freundin haben sie es auch versucht. Sie hat mit einem Rechtsanwalt von einer Rechtsberatungsstelle ein Schreiben aufgesetzt (ich weiß aber nicht mehr ob an die S-Bahn Hamburg oder das Inkassobüro), danach war Ruhe.

Grüße
… Michael

Hallo,
wie bei allen unberechtigten Forderungen, braucht man gar nichts machen (wie man sieht, fühlt sich auch niemand zuständig), bis ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt. Gegen den muß man dann aber umgehend vorgehen, sonst kommt der Mann mit dem Kuckuck. Wenn sie dann vor Gericht gehen, müssen sie die Forderung erstmal beweisen, was ihnen schwer fallen dürfte, wenn keine Tat vorliegt.

Cu Rene

Hallo,

Auf dem schnellsten Wege erstmal Widerspruch einlegen!

Bei wem, wogegen und warum?
Gruß
loderunner (ianal)

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