Hallo,
in NRW soll eine ehem. Produktionshalle umgewidmet werden, eine freikirchliche Gemeinde will da Gottesdienste abhalten.
Laut SonderbauVO NRW sind Räume, die dem Gottesdienst gewidmet sind, keine Versammlungsstätten.
Ansonsten wäre der Saal mit 250m² Grundfläche und Bestuhlung mit Stuhlreihen jedenfalls eine Versammlungsstätte.
Sicherlich wird dieser Saal auch anderweitig genutzt werden, etwa für eine abendliche Probe des Kirchenchors, eine Presbyterversammlung, den kirchlichen Unterricht der Kinder.
Dies dürfte aber genauso für alle „richtigen“ Kirchen gelten.
Eine „profane“ Nutzung wird nicht stattfinden (Party, Theaterabend,…).
Hat jemand Erfahrungen, Erkenntnisse, Urteile oder Informationen für mich, wie es am Ende ausgehen könnte?
Der beratende Architekt versucht aktuell, diese VO teilweise umzusetzen (Fluchtweg, Anzahl der Toiletten, Verkleidung der Stahlträger), lässt aber andere Forderungen (Blitzschutz, Rauchabzug, Notlicht) komplett unter den Tisch fallen.
NACHTRAG: Der Architekt hat eine Kehrtwendung gemacht - hin zum Sinnvollen. Montag trifft man sich mit Bauamt und Feuerwehr, dann wird entschieden, wie und ob man weiter umbaut. Ist meiner Meinung der einzig fruchtbare Weg.
Danke für die bisherigen Antworten!