Sabbatical im Ausland - Steuerfragen

Moin, angenommen, man lebt ein Jahr im Ausland im Rahmen eines Sabbatjahres in der Mongolei.

Die Mongolei hat ein DBA mit Deutschland, und man wird da nicht zur Steuer veranlagt wenn man dort nicht arbeitet. Und man nehme mal an, es gibt 75% Arbeitslohn, sprich der Lohn von 3 Jahren wird auf 4 Jahre gestreckt.

Wenn man aber seinen Wohnsitz dort für länger als ein Halbes Jahr gehabt hat, dann müßte man doch theoretisch aus der deutschen Einkommensteuer rausfallen?

Hunderte von Tennisspielern, Rennfahrern und Prominenten wohnen ja genau aus dem Grund in Monaco oder in der Schweiz obwohl sie ihr Geld ja woanders verdienen.

Was müßte man auf der Steuererklärung angeben?

Hi,

interessane Frage
Im Jahr des Wegzugs und der Rückumzugs ist man sicher während den Monaten, in den man in Deutschland lebt, unbeschränkt steuerpflichtig.

Behält man während des Auslandsaufenthalts seine Wohnung in Deutschland bei, hat man weiterhin unbeschränkte Steuerpflicht.

Der Lohn wird für eine Tätigkeit in Deutschland gezahlt und Deutschland ist Ansässigkeitsstaat. Dann bleibt das Besteuerungsrecht bei Deutschland, auch bei beschränkter Steuerpflicht.

Also keine Chance für den Sabbaticer…

Schöne Grüße
C.