Hallo,
wenn irgendein unangenehmer Zeitgenosse den stromführenden Stahldraht eines Weidezauns durchtrennt, dann merken das gelangweilte Rindviecher ziemlich schnell und gehen dorthin, wo es interessant ist, also zur nächsten Straße.
Dieser unangenehme Zeitgenosse treibt dieses Spielchen bei mehreren Weiden (Pferde, Rinder) entlang der Straße.
Die Spuren am Draht weisen eindeutig auf eine Zange hin. Es sind auch jeweils Spuren im Gras auf der Außenseite des Zauns. Die Polizei ist da wenig hilfreich, die kommt einige Tage später, wenn überhaupt, und kann dann nicht mehr viel feststellen, da der Schaden schließlich umgehend beseitigt werden muss.
Solange Srrom drauf ist, erfüllt der Zauns 100%ig seinen Zweck.
Folgende Frage:
angenommen, es kommt zu einem Verkehrsunfall durch ein freilaufendes Rind, kommt dann die Versicherung des Landwirts für den gesamten Schaden auf oder bekommt er eine Teilschuld, weil der Zaun nach Einschätzung der Versicherung „nicht ausbruchsicher“ war?
bin ich der Meinung, dass deine Frage im Rechtsbrett bessere Antworten finden kann.
bin ich der Meinung, dass das analog zu dem Fall ist, dass jemand ein ordentlich abgeschlossenes Fahrzeug entwendet und damit einen Unfall verursacht. Dann sind auch nicht Halter oder Eigentümer für den Schaden haftbar.
freilaufendes Rind, kommt dann die Versicherung des Landwirts
für den gesamten Schaden auf
Demnach: Nein, da ja der Tierhalter nicht der Verursacher ist.
oder bekommt er eine Teilschuld, weil der Zaun nach Einschätzung der Versicherung „nicht ausbruchsicher“ war?
Wird eine Versicherung selbstmurmelnd versuchen. Ich stelle mir gerade vor, wie Tausende von Landwirten ihre Weiden mit 3 m hohen Betonwänden mit S-Draht obenauf einzäunen. Ich denke, das wird wg. Unmöglichkeit abgeschmettert.
Guten Tag Wepster,
der Umstand, dass der Zaun schon wiederholt beschädigt wurde,
deutet auf eine Gefahrerhöhung hin. Stellen Sie die Frage schriftlich Ihrem Versicherungsunternehmen - nicht Ihrem Vermittler - und bestehen Sie umgehend auf einer schriftlichen Antwort.
Wenn das VU Ihre Haftpflichtpolice kündigt oder den Beitrag erhöht,
dann müssen bzw. können Sie sich anderweitig versichern.
Wenn alles beim alten bleibt, haben Sie es schriftlich, dass Ihr
Vertrag weiterhin ohne Gefahrerhöhung besteht.
Mit Stillhalten gegenüber Ihrem VU kommen Sie nicht weiter.
Gehen Sie in Ruhe davon aus, dass das VU im Schadenfall Nachforschungen anstellt. Da diese Geschichten inzwischen polizeibekannt sind, dürfen Sie nicht darauf vertrauen, dass das VU
hiervon nichts erfährt.
Gruß
Günther
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bin ich der Meinung, dass deine Frage im Rechtsbrett
bessere Antworten finden kann.
Meine Frage wurde aus dem Rechtsbrett hierher verschoben.
Die Angelegenheit ist bei Tieren nicht ganz durchsichtig. Bei einem anderen Opfer sind Pferde ausgebrochen. Die Versicherung hat nicht gezahlt, weil der Zaun nicht hoch genug war und es nicht nachgewiesen werden konnte, dass die Pferde durch die Sabotage-Öffnung ausgebrochen sind. Sie hätten ja auch über den Zaun gesprungen sein können…
Demnach: Nein, da ja der Tierhalter nicht der Verursacher ist.
Das Tier ist letztendlich der Verursacher. Der Tierhalter ist Besitzer dieser „gefährlichen“ „Sache“ und somit für mögliche Schäden verantwortlich. Beispiel: ich führe ein Pferd auf einem Weg, es erschrickt vor irgendwas und demoliert einen Zaun. In dem Fall muss ich zahlen, bekomme aber mein Geld wieder von der Versicherung zurück.
Anders wäre es, wenn ich einen maroden Führstrick verwendet hätte. Das wäre wegen Fahrlässigkeit dann alleine mein Problem. Informationsquelle: Pferdehalter-Lehrgang
Ich sehe da einen Analogschluss zu einem einzelnen Stahldraht, den eine einzelne Kuh mit Gewalt zerreißen könnte im Vergleich zu einer festen Umzäunung mit Holzbalken, die uns von der Gemeindeverwaltung aber untersagt wird.
Der Tierhalter ist
Besitzer dieser „gefährlichen“ „Sache“ und somit für mögliche
Schäden verantwortlich.
Einspruch, die Haftung des Halters erstreckt sich nur auf Luxustiere (Meerschwein, Hund und Reitpferd). Dies gilt nicht für Nutzetiere (Brauerepferd, Milchkuh). Somit scheidet bei diesen Tieren die Gefährdenshaftung aus!
bin ich der Meinung, dass das analog zu dem Fall ist, dass
jemand ein ordentlich abgeschlossenes Fahrzeug entwendet und
damit einen Unfall verursacht. Dann sind auch nicht Halter
oder Eigentümer für den Schaden haftbar.
Du irrst! Der Halter haftet zunächst mal aus der Betriebsgefahr und der Kfz-Haftpflichtversicherer muss selbstverständlich für den Schaden aufkommen.
Bleibt somit nur noch die Sorgfalt beim Absichern der Weide. Am besten wäre ein Minengürtel außerhalb des Weidezauns, um diesen Irren Drahtknipser abzuhalten. Das Risiko, dass ein Unbeteiligter in diesen Minengürtel gerät, ist aber wiederum nicht versicherbar.
Bleibt nur noch die Nachbarschaftshilfe und Augenoffenhalten.
Grüße,
Wepster
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