So leute habe volgendes problem, meine mutter hat seit ca 1 jahr einen neuen sachbearbeiter bekommen bei der arge, weil ihre alte sachbearbeiterin wohl in den ruhestand gegangen ist! naja das problem ist jetzt folgendes, der neue sachbearbeiter ist unter aller sau!! der sachbearbeiter kommt mit seiner arbeit nicht hinterher und hat wohl einen sehr schroffen tohn bei meiner mutter auf den tisch gelegt! ständig enstehen probleme, weil dieser sachbearbeiter wichtige unterlagen verschlampt, was er auf meine mutter schiebt! Bei der früheren sachbearbeiterin ist eine unterzahlung entstanden für fast 5 monate, was ca 700 euro entsprach, obwohl schon längst klar ist, das meine mutter das geld nachbezahlt bekommt, weigert sich der neue sachbearbeiter dies zu bearbeiten! obwohl er ständig sagt er würde das erledigen hat sich nichts getan, auch nach vielen beschwerdebriefen hat sich ebenfalls nichts verändert! erst als dieser neue sachbearbeiter für 8 monate krank war und durch einen anderen ersetzt wurde, hat sich alles normalisiert, jetzt ist er aber wieder da und wütender als je zuvor, es sind noch 200 euro übrig und naja er weigert sich wieder das zu bearbeiten! zudem kann meine mutter nicht sehr gut deutsch, was für ihn wohl bedeutet er kann sie grob behandeln und schikanieren, als ich da war, hat er sich sehr zusammengerissen, aber gemacht hat er trotzdem nichts! beschwerden bringen nichts, da dieser mensch sie wohl einfach ignoriert, es ist sogar so, das meine mutter die frau bei der die beschwerden eingehen kennt und diese meint er habe sie sogar angeschriehen weil sie die beschwerde angenommen hat und dass sich wohl schon viele leute über ihn beschwert haben aber das alles bringt nichts!
nun mal abgesehen von den 200 euro die noch offen sind, habe ich jetzt eine arbeitsstelle gefunden, das heißt ich bin da raus, nur die bearbeitung läuft wieder über ihn und ich fürchte das neue probleme vorprogrammiert sind! nun…was kann ich dagegen machen, kann ich irgendwie einen wechsel zu einem anderen sachbearbeiter beantragen!?
vielen dank im vorraus!
Hallo E.M. 3000,
ich bin über Ihre Beschreibung nicht erstaunt. Bei den ARGEN, also nur eine Arbeitsgemneinschaft, also keine Behörde, sind nicht alles Beamte, sondern auch normale Angestellte zugegen. Trotzdem erkennt man die schon schreiende Inkompetenz dieser Sesselfurzer immer wieder. Diese Typen haben für die schwierigen gesetztlichen Regelungen im Hartz-4-Bereich einfach keine bzw nur eine ungenügende Ausbildung.
Bei diesem Sachbearbeiter zu beschweren ist völliger Unsinn. Die bearbeiten doch nicht Ihre eigene Beschwerde!!!
Wenn, dann müssen Sie den Vorgesetzten oder Sachgebietsleiter ansprechen. Aber da dieser Obersach- bearbeiter sich wahrscheinlich vor seinen Mitarbeitern stellen wird, können Sie sich auch diesen Weg sparen.
Mein Hinweis:
Gehen Sie schnellstens mit den Unterlagen Ihrer Mutter zum Amtsgericht und beantragen einen Beratungshilfeschein. Dann gehen Sie zu einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl, aber schauen Sie, dass dieser auch für Hartz-4 usw zuständig ist. Das kostet Ihnen € 10,-. Tr
Sehr geehrter opa2009, ich danke ihnen für die antwort! ale beschwerden wurde eingereicht, wie oben beschrieben, aber nichts passiert, der mann ignoriert wohl auch seine vorgesetzten!
naja ich persönlich habe die meisten bei der arge als sehr freundliche menschen kennengelernt, die mir wirklich geholfen haben, als ich um hilfe gebeten habe, dieser eine sachbearbeiter ist leider die ausnahme für mich! ich möchte mir den gang zum juristen eigentlich sparen, da meine mutter sehr schlecht deutsch spricht und ich durch meine arbeit nur 3 stunden am tag zur verfügung habe! aber wenn es nicht anders geht, dann werde ich es wohl so machen müssen wie sie es beschrieben haben…vielen dank!
Mit freundlichen grüßen!
Hallo,
wenn alle Beschwerden nicht helfen, wenden Sie sich an die Rechtsberatung eines Sozialverbandes (zum Beispiel: VdK). Der steht im Telefonbuch. Dort Termin mit der Rechtsberatung machen, das kostet nicht viel und die Leute helfen und machen Druck!
Viel Glück… wünscht siebengebirgler aus Bonn
Hallo E.M.3000,
Deine Schilderung ist mir nicht fremd, leider gibt es immer wieder Sachbearbeiter die nicht karrekt arbeiten und Ihre Stellung ausnutzen.
Hier hilft nur, immer alle Unterlagen persöhnlich abgeben und eine Kopie bestätigen lassen.Bei Unzufriedenhei mit der Bearbeitung hilft nur ein Termin bei der Teamleiterin und dort sein Anliegen vortragen. Mfg.shd-korekt
vielen dank für die antwort, das ist eine sehr gute option! mit freundlichen grüßen E.M.
Danke vielmals, mit freundlichen grüßen, E.M.
Hallo, ich würde Ihnen raten, sich an den Vorgesetzten des unfähigen Mitarbeiters zu wenden, an den obersten Abteilungsleiter und an einen Anwalt für Sozialrecht. Der kostet Sie Nkchts, denn Ihnen steht PKH und Beratungshilfe zu. Formulare bekommen Sie im Amtsgericht in der Rechtasntragsstelle und auch dort eine 1. Beratung.
es ist schwierig gegen einen unfähigen SB etwas zu unternehmen. Ich würde Beschwerde beim Teamchef einlegen und den bitten ob nicht ein anderer SB für deine Mutter in Frage käme. Ganz wichtig ist, dass deine Mutter eine Begleitperson mit nimmt - zu JEDEM Termin!
Alles andere immer schriftlich + per Einschreiben/Einwurf zum JC schicken. Bei uns sind für Geldleistungen andere SB´s zuständig als für die Jobvermittlung. Frag doch einfach mal nach ob das bei euch vielleicht auch der Fall ist. Was die 200,- Euro angeht, so würde ich auch das nur schriftlich machen + sobald die Frist für die Bearbeitung abgelaufen ist, auf Untätigkeit klagen! Dann geht das in der Regel ganz flott.
Viele Grüße
Hallo
Was der Sachbearbeiter bisher nicht erledigt hat, nochmal schriftlich anfordern, dabei alles wichtigen Daten und Zahlen angeben, und eine Bearbeitungs- bzw Bar-Auszahlungsfrist von einer Woche setzen (konkretes Frist-Datum angeben) .
Das Schreiben an den Dienststellenleiter richten und dann nachweislich (!) beim Jobcenter einreichen. Also entweder persönlich am Empfang abgeben und die Abgabe auf einer mitgebrachten Kopie des Schreibens bestätigen lassen mit Stempel,Datum und Unterschrift - oder das Schreiben von einem Zeugen durchlesen lassen, den Zeugen auf dem Original- Schreiben und auch auf der eigenen Kopie des Schreibens mit Datum und Unterschrift bestätigen lassen, dass er dieses Schreiben gelesen hat und bestätigt, dass es in seinem Beisein kuvertiert und als Rückschein-Einschreiben beim Postamt (Ort) am (Datum) aufgegeben wurde, bzw. dass das Schreiben in seinem Beisein in den Hausbriefkasten des Jobcenters eingeworfen wurde am (Datum) um (Uhrzeit).
Eine Beschwerde sollte man sachlich formuliert (und alle Fakten nach Möglichkeit belegbar) nachweislich schriftlich einreichen, und zwar parallel
- beim Dienststellen-Leiter des Jobcenters und
- beim Kundenreaktionsmanagement der Bundesagentur,
http://hartz.info/index.php?topic=4623.0
Was die reinen Sach- bzw. Leistungsfragen angeht (also z.B. gestellte Anträge, fehlende Zahlungsbeträge usw.), sollte man diese Tatsachen entsprechend nachvollziehbar aufgelistet mitteilen und ggf. auch entsprechende Kopien beifügen. Z.B. „Einkommensnachweis am (Datum) eingereicht, Antrag am (Datum) gestellt, Beschwerde am (Datum) eingereicht, Ablehnungs- / Bewilligungsbescheid am (Datum) erhalten, seit (Datum) keine Rückmeldung/ Bearbeitung / Zahlung“ usw. -
Das Jobcenter steht in der Leistungspflicht ( http://hartz.info/index.php?topic=10.0 ). Wenn eine Nachzahlung an deine Mutter zu erfolgen hat, dann ist das zeitnah zu bearbeiten.
Sollte sie bereits einen Bewilligungsbescheid für diese Zahlung erhalten haben (und die Zahlungsübrweisung ist einfach noch nicht an die Bank rausgegangen), kann sie mit dem Bewilligungsbescheid auch zum Jobcenter gehen und auf eine Bar-Auszahlung des kompletten Betrages bestehen. Nicht abwimmeln lassen, ggf. den Dienststellenleiter hinzuziehen.
Wurde die Angelegenheit bisher überhaupt noch nicht bearbeitet, sodass sie noch keinen Bescheid über den Betrag hat, und erhält deine Mutter auch nach der nachweislich schriftlichen Anmahnung mit Fristsetzung (siehe oben) weder einen Bescheid noch die Zahlung, kann sie ggf. das Sozialgericht einschalten und einen Antrag stellen auf Anordnung einer einstweiligen Verfügung.
Sie kann sich aber auch beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen (Personalausweis u. aktuellen ALG2-Bescheid mitnehmen). Mit diesem Beratungshilfeschein kann sie dann einen Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen , der sie berät und ggf. auch vertritt. Mit dem Beratungsschein kostet sie das maximal 10 Euro Eigenbeitrag.
Man kann bei einer Erwerbslosenberatungsstelle im Umkreis nachfragen, mit welchem Sozialrechtsanwalt sie schon gute Erfahrungen gemacht haben. Ansonsten Fachanwälte online über den Anwaltsuchdienst, oder auch mal hier schauen: www.my-sozialberatung.de/adressen
Was das persönliche Verhalten des Sachbearbeiters angeht:
Er wird dafür bezahlt, Anträge zu überprüfen, Leistungsansprüche festzustellen und Bescheide zu erstellen. Niemand kann ihn dazu zwingen, dass er seinen Job gerne macht, dass er seine Mitmenschen mag oder dass er im Umgang allgemein ein angenehmer Mensch ist. Theoretisch muss er noch nicht einmal genügend Höflichkeit zeigen, um „Guten Tag“ sagen - und solange er fachlich seine Arbeit korrekt hinlegt, soll dem Kunden das letztlich auch egal sein.
Man kann aber von einem Sachbearbeiter, der mit Publikumsverkehr zu tun hat, erwarten, dass er vom Verhalten her die Mindeststandards im Umgang mit anderen Menschen einhält. Herumschreien oder persönliche Angriffe muss man sicherlich nicht hinnehmen !
Deine Mutter hat das Recht, zu jedem Termin /Vorsprechen beim Jobcenter eine Begleitperson als Beistand mitzubringen http://hartz.info/index.php?topic=319.0 Und dieses Recht sollte sie nach Möglichkeit auch immer wahrnehmen ! Ein weiteres Paar Augen und Ohren im Raum ändert häufig das „Gesprächsklima“ schon von ganz alleine recht deutlich. Der Beistand kann während des Termins auch protokolliert Gesprächsnotizen machen.
Benimmt der Sachbearbeiter sich (mit oder ohne Beistand im Raum) trotzdem unangemessen und macht Theater, sollte man ihn ruhig und sachlich, aber deutlich bitten, zu einem angemessenen Ton zu wechseln und ein sachliches Gespräch zu führen. Wenn das nicht klappt, sollte man das Gespräch höflich und ohne weitere Diskussion abbrechen, da es so keinen Sinn macht und man nicht gewillt ist, so ein unangemessenes Verhalten des Sachbearbeiters hinzunehmen. Am besten begibt man sich dann direkt zum Eingangs- Empfangsschalter des Jobcenters und erklärt (je nachdem, warum man an dem Tag gekommen ist) , dass man z.B. soeben einer Meldeaufforderung des Sachbearbeiters nachgekommen und zum Vorladungstermin erschienen ist (bzw. dass man soeben bei ihm wegen einer Sachfrage vorgesprochen hat) , und dass der Sachbearbeiter aber offenbar derzeit nicht in der Verfassung ist, ein angemessenes Gespräch zu führen, da er völlig unsachlich herumbrüllt, persönlich angreift (oder was auch immer er da abgezogen hat) und sich inakzeptabel unangemessen verhält. Dann teilt man dem Schalterpersonal mit, dass man darum bittet, sofort den Vorgesetzten des Sachbearbeiters und den Dienststellenleiter zu informieren - und dass man das Gespräch mit dem Sachbearbeiter nur in Anwesenheit (s)eines Vorgesetzten weiterführen wird.
Wichtig ist (auch wenn es schwerfällt), dass man selber ruhig und sachlich bleibt und kurz und knapp (!) darlegt, wo das Problem liegt. Also z.B. der Sachbearbeiter wird ausfallend, laut, brüllt; man fürchtet, dass er sich nicht mehr unter Kontrolle hat und fühlt sich von ihm bedroht; er bezieht sich nicht auf Fragen, kommt trotz mehrfacher Nachfrage nicht seiner Auskunftspflicht nach usw. usw.-
Es gibt auch die Möglichkeit, (nachweisbar schriftlich) einen begründeten Befangenheitsantrag nach § 17 SGB X beim Dienststellenleiter einzureichen und um Zuweisung eines anderen Sachbearbeiters zu bitten. Mehr dazu z.B. hier:
http://www.elo-forum.org/infos-abwehr-behoerdenwillk…
Ganz allgemein: Nicht ohne Beistand zum Jobcenter gehen. Selber immer ruhig und sachlich bleiben und auch NICHT auf so ein unangemessenes Gesprächsniveau ziehen lassen ! Und das Allerwichtigste: Alles immer nachweisbar schriftlich einreichen und auch auf schriftliche Bescheide / Bestätigungen vom Jobcenter bestehen ! Mündliches hat rechtlich keinerlei Wert oder Relevanz.
Und auch keine Angst haben, sachlich und begründet Beschwerde einzulegen - oder einen Anwalt einzuschalten ! Bei den Sachbearbeitern läuft es so, wie überall sonst im Leben auch: Man kann mit Leuten immer nur das machen, was sie mit sich machen lassen.
Und die SBs haben sehr schnell raus, mit wem sie wie umspringen können - und mit wem nicht …
Für allgemeine Infos empfehlenswert:
http://hartz.info/index.php?board=3.0
LG