Hallo community. Ich habe da eine Frage an euch( hoffe das ich hier richtig bin) und fange wahrscheinlich ganz von vorne an
Ich im 2014 eine Kampfsportschule in ein gemieteten Räumlichkeiten eröffnet. Bei Renovierungsarbeiten hat sich herausgestellt dass das Dach undicht ist und an mehreren Stellen hinein regnet. Natürlich hab ich sofort den Vermieter benachrichtigt. Soweit so gut, er war auch nächste Tag da und hat was am Dach gemacht. Leider nicht richtig behoben. Bis heute regnet es rein, ich müsste schon einmal die Trainingmatten austauschen die nicht billig sind. Der Vermieter hat mir vorgeschlagen ich soll die Kosten von der matten auf mehrere kosten verteilt von der Miete einbehalten. Das wahren dann fünf Monaten a ca 250 €. Das habe ich dem Vermieter auch geschrieben und in die Hand gegeben. Er hat das gelesen und hatte gemeint das es in Ordnung ist. Paar Monate später habe ich ein Brief von Verwaltungsgericht bekommen das ich die Kosten ausgleichen soll. Darauf hin habe ich Einspruch eingelegt und mir Rechtsanwalt genommen. Jetzt meint der Anwalt von meinem Vermieter das es nicht rechtens ist und da es nur zweimal rein geregnet hat man könnte einfach nur ein paar matten Elementen kostengünstig austauschen. Erstens: hatte es mindestens 30 mal in die Halle hinein geregnet, teilweise so stark das ich die trainingseinheiten absagen musste. Habe Bilder und Videos, ausserdem mindestens 50 Zeugen die das bestätigen könnten. Zweitens es waren 70-80% von matten beschädigt und nicht nur ein paar. Natürlich habe auch davon Bilder und Videos.
Wie sieht hier die Rechtslage aus, dürfte ich ohne schriftliche Zustimmung vom Vermieter das Geld einbehalten?
Würde mich über Antworten freuen
Viele grüße
Hoffentlich per Mail welche du noch hast. Dann ist doch alles klar und du kannst vor Gericht beweisen dass seine Forderungen haltlos sind.
Die Beweiskraft einer Mail ist nicht besonders hoch.
Wir haben es hier mit einem mehaupteten Mangel an der Mietsache zu tun, in dessen Folge es zu Schäden gekommen ist.
Im geordneten Geschäftsverlauf würde man nun zuerst den Schaden begrenzen, soweit das zumutbar ist, also die Dinge anders lagern oder abdecken. Man würde auf Grund der eingeschränkten Nutzbarkeit die Mietzahlung angemessen mindern. Man würde dem Vermieter Fristen setzen, bis wann er die Reparaturen auszuführen hat, ansonsten kündige man die Selbstvornahme mit anschließendern Aufrechnung auf die Mietzahlung an.
Man lasse die Schadenshöhe bestimmen, etwa durch Hersteller oder Händler.
Im gleichen Zug dokumentiere man dann die Schäden so gut wie möglich und zumutbar.
Eventuell würde man Kontakt zur Versicherung des Vermieters aufnehmen - was Zusammenarbeit mit dem Vermieter bedingt.
Am Ende würde man dann die Summe aus Schadenshöhe und Kosten der Selbstvornahme dem Vermieter vortragen und um Regulierung bitten, hierbei kann man sicher auch schon die Aufrechnung mit den Mietzahlungen ankündigen.
Ich vermute, dass es hier in diesem Fall zu Missverständnissen gekommen ist, der Vermieter war wohl von Bagatellschäden ausgegangen und hat einer Aufrechnung zugestimmt, der Mieter hat die Schadenshöhe wohl nicht genau beziffert, vielleicht sogar etwas voreilig einfach Neuware beschafft, ohne vorher den Schaden abschätzen zu lassen.
Als jetzt der Vermieter bemerkte, dass bereits 1250€ einbehalten wurden, dachte der sich: Hoppla, da will mich aber jemand über den Tisch ziehen. Unverständlich, dass er dann ohne Kontaktaufnahme einfach den Mahnbescheid („Brief vom Verwaltungsgericht“ - ich denke, das war wohl der Mahnbescheid???) erwirkt hat.
Aber:
Hier sind zwei Anwälte involviert, die alle Details kennen. Was soll denn die Frage hier im Forum?
Moralische Stärkung? Leider nicht, denn so eindeutig ist es nicht, dass der Vermieter komplett zahlen muss.
Leider nicht, es war schriftlich. Hatte dem Vermieter nach Hause gebracht und in die Hand gegeben, er hat es noch vor mir gelesen und gesagt das es gut aussieht und wir das so machen, also dass ich fünf Monate a ca 250€ einbehalte.