Guten Morgen,
aufgrund dieses Artikels in der heutigen Zeitung:
http://www.oberpfalznetz.de/nachrichten/2864448-510-…
würde mich interessieren, ob man in einem solchen Fall die Scheiben des Fahrzeugs einschlagen dürfte, bevor die Polizei kommt?
Wenn nicht, was hätte man zu erwarten, wenn man es trotzdem täte?
Gruß
Tina
Hallo,
Wirbeltiere sind in Deutschland gesetzlich geschützt, daher wäre es aus meiner Sicht durchaus legal, die Hunde durch Einschlagen der Scheibe - gefolgt von absichernden Maßnahmen wie z.B. Verständigung der Polizei bzw. des Halters - zu retten. Das ganze muss halt irgendwie Verhältnismäßig sein, d.h. man sollte z.B. vorher schnell in angrenzenden Kaffees und Geschäften suchen ob der Halter nicht dort ist. Ferner sollte der Schaden so gering wie möglich gehalten werden, also z.B. nur die Seitenscheibe einschlagen, nicht das Cabriodach mit dem Taschenmesser aufschlitzen.
Rechtlich ist das ganze eine „Geschäftsführung ohne Auftrag“. Musterbeispiel: Der Nachbar ist in Urlaub, Hochwasser droht, man lässt dessen Auto abschleppen um es in Sicherheit zu bringen: Die Abschlepprechnung muss der Halter bezahlen.
Gesetzlich sehe ich hier den §680 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/680.html), siehe auch http://www.rechtslexikon-online.de/Geschaeftsfuehrun…
Viele Grüße
Lumpi
Wenn man die Polizei ruft und diese das Tier befreit, zahlt der Halter nicht nur den Schaden an seinem Fahrzeug sondern zusätzlich noch die Kosten des Polizeieinsatzes. Vermutlich gibt es auch noch eine Anzeige wegen Tierquälerei obendrauf. Solange der Hund noch nicht kollabiert ist, würde ich also eher die Polizei rufen, statt mich noch vom Halter wegen Sachbeschädigung verklagen zu lassen.
Hätte ich den Eindruck, dass der Hund nicht mehr dur…
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Hi, selbst wenn ich´s selbst zahlen müsste, hätte ich sofort d. Scheibe eingeschlagen und die Polizei gerufen.
Die blöde Kuh von Krankenschwester rennt erst noch in der Nachbarschaft rum um den Halter des KFZ zu finden, da lebten die Hunde noch, und ruft dann erst die Polizei.
Und sowas wird in der Zeitung noch als vorbildliches Verhalten hingestellt.
ramses90
Hi, selbst wenn ich´s selbst zahlen müsste, hätte ich sofort
d. Scheibe eingeschlagen und die Polizei gerufen.
Die blöde Kuh von Krankenschwester rennt erst noch in der
Nachbarschaft rum um den Halter des KFZ zu finden, da lebten
die Hunde noch, und ruft dann erst die Polizei.
Und sowas wird in der Zeitung noch als vorbildliches Verhalten
hingestellt.
Hi,
ich persönlich hätte auch gleich die Scheibe eingeschlagen, aber darum geht es mir nicht.
Aber immerhin hat die Krankenschwester überhaupt etwas getan, es dürfte einige Leute gegeben haben, die an dem Auto vorbeiliefen. Schließlich stand es ja vor einem Krankenhaus.
Ich würde gerne den rechtlichen Hintergrund wissen.
Gruß
Tina
Hi,
danke Euch Beiden.
Ich hoffe, niemals in eine solche Situation zu geraten, aber wenn würde ich die Polizei rufen und das Fenster einschlagen.
Gruß
Tina