Sachbeschädigung

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem: ich habe mir das Fahrzeug meines „Freundes“ ausgeborgt. Da dieses Fahrzeug tiefer gelegt ist, habe ich die Schürtze beim einparken Beschädigt. Da aber die Schürtze schon Beschädigt war und er diese jetzt auswechseln lässt, bin ich der Meinung, dass ich „eigentlich“ nicht für diesen Schaden aufkommen muss. Will meine Haftpflicht erstmat aber nicht damit belasten, da in Vergangenheit schon vieles durch diese geregelt wurde. Wie genau ist die Rechtlage zu diesen Fall??? Bin ich gezwungen zu Zahlen???

Hallo Matti, jede Versicherung hat einen Ansprechpartner, so eine Art Rechtsbeistand )der Dich genau informiert, bevor Du Deine Versicherung in Anspruch nimmst. Setze Dich damit in Verbindung, diese Beratung ist kostenlos.
MFG Zansebuhr

Hallo, Matti,

Unfallschäden sind nicht mein Ding. Da der Wagen zuvor bereits beschädigt war, würde ich sagen, ihr teilt euch die Kosten. Ansonsten frage doch einfach unverbindlich bei deiner KFZ Vers. nach, wie die das sieht. Die würde bei Vorschäden sicher auch nicht voll erstatten, denke ich.
Alles Gute- Schaddie

hallo,
es kommt drauf an wie stark der altschaden war,
es gibt die sogenannte NfA (Neu für Alt) regelung,
das heißt - die schürze war NATÜRLICH schon in ihrem wert geminder da schon defekt, da sollte man überlegen wieviel du dazubezahlst, je nach altschaden 30-50%, wenn schon mehr macken dran waren weniger,
gruß mario