Hallöchen,
wäre ja schöner, wenn man wüßte, wo Du wohnst, um direkt die richtige Vorschrift rauszusuchen. Naja: In vielen Stadtordnungen ist festgelegt, daß die Verteilung derartiger (und anderer) Werbebotschaften einer Genehmigung durch das Ordnungsamt bedarf. Weiterhin ist man im Falle einer Genehmigung (und die holen sich die wenigsten) verpflichtet, etwaig anfallenden Müll (also weggeworfene Zettel) im Umkreis von x00 Metern zu entsorgen.
Natürlich kannst Du Dich an den Verteiler des Zettels bzw. denjenigen, der das Verteilen veranlaßt hat, wenden, um ihn zur Kasse bitten. Klappt aber sicherlich nicht ohne massiven Druck bis hin zum Zivilprozeß. Zumindest ist das meine Erfahrung.
Ich hatte freundlicherweise letztes Jahr einen ganzen Packen Zettel unter dem Scheibenwischer und auf der 550 km-Regenfahrt nach Paris gefiel wirklich gut, daß sich nach und nach das Wischblatt ablöste. Die Rechnung wollte die Esoterikbude, von der die Zettel stammten, nicht bezahlen.
Wie dem auch sei: Ich würde den Zettel ans Ordnungsamt schicken mit dem Hinweis, wann und wo Du den Zettel erhalten hast und daß Du damit einverstanden bist, im "Not"fall als Zeuge zu fungieren. Das Ordnungsamt, immer geil auf Geld, wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten, einen Anhörungsbogen an den Beschuldigten verschicken und später - vermutlich ganz ohne weitere Mitwirkung Deinerseits, denn der Zettel ist ja (fast) Beweis genug - ein Ordnungsgeld im x00 Euro-Bereich verhängen.
Davon hast Du zwar keine saubere Scheibe, aber zumindest etwas Schadenfreude.
Gruß,
Christian