Sachbeschädigung durch Flyer

Tag schön!

In letzter Zeit fiel mir folgendes auf: An immer mehr Autos hängen Flyer. Durch den anhaltenden Regen der letzten Tage kommt es auch immer öfter vor, dass sich diese nach einigen Tagen nicht mehr ablösen lassen. Es bleiben dann so weiße Papierreste an der Frontscheibe kleben. Hat man einfach Pech gehabt, wenn man sein Auto einige Tage lang nicht auf Flyer kontrolliert und dieser dann als Erinnerungsstück auf der Scheibe kleben bleibt? Oder kann man dann irgendwie gegen den Verteiler/ Veranstalter des auf dem Flyer geworbenen Events vorgehen, beispielsweise eine Reinigung veranlassen oder eine neue Scheibe einsetzen lassen?

Interessiert mich einfach mal, würde mich nämlich tierisch ärgern!

Liebe Grüße,
die Lydia

Tag Lidscha,

In letzter Zeit fiel mir folgendes auf: An immer mehr Autos
hängen Flyer.

schon das ist nicht erlaubt. Zumindestens wurden bereits Verteiler des ADFC München von einem Polizeibeamten belehrt, dass es nicht gestattet sei, Flyer (in unserem Fall Tourenprogramme) ohne die Zustimmung des Eigentümers auf Gepäckträgern festzuklemmen.

Die genaue Bestimmung hat er uns nicht genannt, ich habe ihm auch lieber sofort geglaubt (tut ja nicht weh).

Hat man einfach Pech
gehabt, wenn man sein Auto einige Tage lang nicht auf Flyer
kontrolliert und dieser dann als Erinnerungsstück auf der
Scheibe kleben bleibt? Oder kann man dann irgendwie gegen den
Verteiler/ Veranstalter des auf dem Flyer geworbenen Events
vorgehen, beispielsweise eine Reinigung veranlassen oder eine
neue Scheibe einsetzen lassen?

Ich hoffe, dass hier noch jemand was dazu weiß, ansonsten würde ich aber regelmäßig und nicht nur, wenn was kleben geblieben ist, bei der im Flyer veröffentlichten Adresse gegen diese Art der Verteilung protestieren.

Gruß, Karin

Hallöchen,

wäre ja schöner, wenn man wüßte, wo Du wohnst, um direkt die richtige Vorschrift rauszusuchen. Naja: In vielen Stadtordnungen ist festgelegt, daß die Verteilung derartiger (und anderer) Werbebotschaften einer Genehmigung durch das Ordnungsamt bedarf. Weiterhin ist man im Falle einer Genehmigung (und die holen sich die wenigsten) verpflichtet, etwaig anfallenden Müll (also weggeworfene Zettel) im Umkreis von x00 Metern zu entsorgen.

Natürlich kannst Du Dich an den Verteiler des Zettels bzw. denjenigen, der das Verteilen veranlaßt hat, wenden, um ihn zur Kasse bitten. Klappt aber sicherlich nicht ohne massiven Druck bis hin zum Zivilprozeß. Zumindest ist das meine Erfahrung.

Ich hatte freundlicherweise letztes Jahr einen ganzen Packen Zettel unter dem Scheibenwischer und auf der 550 km-Regenfahrt nach Paris gefiel wirklich gut, daß sich nach und nach das Wischblatt ablöste. Die Rechnung wollte die Esoterikbude, von der die Zettel stammten, nicht bezahlen.

Wie dem auch sei: Ich würde den Zettel ans Ordnungsamt schicken mit dem Hinweis, wann und wo Du den Zettel erhalten hast und daß Du damit einverstanden bist, im "Not"fall als Zeuge zu fungieren. Das Ordnungsamt, immer geil auf Geld, wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten, einen Anhörungsbogen an den Beschuldigten verschicken und später - vermutlich ganz ohne weitere Mitwirkung Deinerseits, denn der Zettel ist ja (fast) Beweis genug - ein Ordnungsgeld im x00 Euro-Bereich verhängen.

Davon hast Du zwar keine saubere Scheibe, aber zumindest etwas Schadenfreude.

Gruß,
Christian

Hallo Lydia,

ich klebe gerne die Zettel „Parke nicht auf unseren Wegen“ auf die Rückspiegel der Autos, die mir auf dem Rad- oder Gehweg im Weg stehen. Es haben schon einige Autofahrer dieses Verhalten angezeigt - bisher erfolglos! Zum einen wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit immer wieder eingestellt (zivil hat es meines Wissens noch keiner versucht) und zum anderen handelt es sich nicht um eine Beschädigung, da der Kleber mit Wasser und etwas Geduld rückstandsfrei entfernt werden kann. Eine Anzeige wegen Beschädigung dürfte daher nicht viel bringen.

Die Idee, die Sachen an das Ordungsamt zu schicken, finde ich sehr gut.

Eine andere Variante praktiziere ich mit Werbemüll in meinem Briefkasten. Ich schicke den mit dem Vermerk „Gebühr bezahlt Empfänger“ und einem eingespeicherten Brief mit Hinweis auf die Rechtslage an den Empfänger zurück.

Viel Erfolg damit

J. Doe

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Hallo Lidscha,

also eine Sachbeschädigung im Sinne des StGB liegt dfinitiv nicht
vor. Denn die Brauchbarkeit des Autos/ der Scheibe wird nicht
aufgehoben oder wesentlich & dauerhaft beeinträchtigt. Denn auch
wenn´s ärgerlich ist, lässt es sich entfernen.

Oder kann man dann irgendwie gegen den
Verteiler/ Veranstalter des auf dem Flyer geworbenen Events
vorgehen, beispielsweise eine Reinigung veranlassen oder eine
neue Scheibe einsetzen lassen?

Theoretisch wäre ein Ersatz von Reinigungskosten denkbar, aber wohl
nur in wirklich krassen Fällen! Das mit der neuen Scheibe werte ich
mal als Scherz, hmm?

Gruß - Jaschiii

Hallo Jaschii,

also eine Sachbeschädigung im Sinne des StGB liegt dfinitiv
nicht
vor. Denn die Brauchbarkeit des Autos/ der Scheibe wird nicht
aufgehoben oder wesentlich & dauerhaft beeinträchtigt. Denn
auch
wenn´s ärgerlich ist, lässt es sich entfernen.

also mit dem StGB kenne ich mich nicht so aus, aber eine Ersatzpflicht entsteht mit Sicherheit.

Selbst das Luftablassen aus Fahrradreifen gilt nach mir bekannten Urteilen (die Daten habe ich zuhause in der Vereinszeitschrift) als Sachbeschädigung, eben weil der Gebrauch zumiondestens im aktuellen Zeitpunkt beeinträchtig wird. Klebende Reste auf Höhe des Scheibenwischers sind sicher mindestens ebenso beeinträchtigend. Wenn dem Fahrer ein wichtiger Teil der Sicht genommen wird (nasses Glanzpapier kann ganz gemein kleben, da hinkt der Vergleich mit dem wasserlöslichen Kleber der „unsere Wege“-Aufkleber ganz gewaltig) dann ist das Auto bis zur Entfernung derselben unbenutzbar, der Fahrer macht sich m.W. sogar strafbar, wenn er trotz eingeschränkter Sicht fährt.

Gruß, Karin

Hallo KUHmaxe,

also mit dem StGB kenne ich mich nicht so aus, aber eine
Ersatzpflicht entsteht mit Sicherheit.

Naja, dazu müsste es etwas zu ersetzen geben. Dazu später…

Selbst das Luftablassen aus Fahrradreifen gilt nach mir
bekannten Urteilen (die Daten habe ich zuhause in der
Vereinszeitschrift) als Sachbeschädigung, eben weil der
Gebrauch zumiondestens im aktuellen Zeitpunkt beeinträchtig
wird.

Sind m.E. Äpfel & Birnen. Reifen ohne Luft = Gebrauch stark
beeinträchtigt bis Nutzung aufgehoben.
Nasser Flyer auf Scheibe (DIN A 5 auf Windschutzscheibe) = Gebrauch
leicht beeinträchtigt, wohl kaum nehr.

Wenn dem Fahrer ein
wichtiger Teil der Sicht genommen wird dann ist das Auto bis zur
Entfernung derselben
unbenutzbar, der Fahrer macht sich m.W. sogar strafbar, wenn
er trotz eingeschränkter Sicht fährt.

Das sollte aufgrund der Größenverhältnisse ausgeschlossen sein.
Verwischt sich´s durch Benutzung des Scheibenwischers, ist´s ein Fall
des Mitverschuldens (auf deutsch: wegen Blödheit). Also ehrlich, eine
Unbenutzbarkeit kann ich mir nur in abwegigen Einzelfällen
theoretischer Art vorstellen.
Desweiteren kommt keine Strafbarkeit in Betracht sondern lediglich
eine OWi.

Gruß - Jaschiii

Hallo Jaschiieeee,

Naja, dazu müsste es etwas zu ersetzen geben. Dazu später…

Selbst das Luftablassen aus Fahrradreifen gilt nach mir
bekannten Urteilen (die Daten habe ich zuhause in der
Vereinszeitschrift) als Sachbeschädigung, eben weil der
Gebrauch zumiondestens im aktuellen Zeitpunkt beeinträchtig
wird.

Sind m.E. Äpfel & Birnen. Reifen ohne Luft = Gebrauch stark
beeinträchtigt bis Nutzung aufgehoben.
Nasser Flyer auf Scheibe (DIN A 5 auf Windschutzscheibe) =
Gebrauch
leicht beeinträchtigt, wohl kaum nehr.

Dummerweise habe ich das Urspungsposting so verstanden, dass der Flyer schon wieder angetrocknet war. Und das kann je nach Material eine „Entfernungsschlacht“ geben, gegen die Fahrradreifen aufpumpen pipfax ist.

Wenn dem Fahrer ein
wichtiger Teil der Sicht genommen wird dann ist das Auto bis zur
Entfernung derselben
unbenutzbar, der Fahrer macht sich m.W. sogar strafbar, wenn
er trotz eingeschränkter Sicht fährt.

Das sollte aufgrund der Größenverhältnisse ausgeschlossen
sein.

Flyer C6, trocknet im schlimmsten Fall zu 100% an, möglichst noch genau im Blickfeld des Fahrers (unter dem Scheibenwischer), das kann ich nicht als Kleinigkeit auffassen.

Karin