Sachbeschädigung durch Handwerker

Hallo,

nehmen wir mal an, ein Handwerker beschädigt während des Ausbaus eines
Geschirrspülers den Boden. Bei dem Boden würde es sich um einen Boden handeln, der in dem entsprechenden Raum in einem Stück verlegt wurde - insgesamt z.B. 15 qm. Beschädigt wurde auf diesem Boden ein Stück von etwa 10 cm.

Hätte in diesem Fall der Kunde Anspruch auf den Ersatz des Bodens, sprich Neuverlegen eines kompletten neuen Bodens? Nehmen wir mal an, der
Boden wäre noch nicht mal 2 Jahre alt… Und: Welches wäre die Rechts-
grundlage?

Viele Grüße, Eva

Wer etwas beschädigt, hat den Zustand wieder herzustellen, der vor Eintritt des Schadens bestanden hat.

Der beschriebene Fall ist ein klassischer Fall für die Betriebshaftpflichtversicherung.

Zuerst besteht ein Anspruch auf eine Reparatur des Bodens.
Ist dies nicht in vernünftigem Maße möglich, kann der Anspruch auf eine komplett neue Bodenverlegung geprüft werden.

Aber so man den Boden mit geringerem Aufwand als Neuverlegung wieder in Ordnung bringen kann, besteht auch nur darauf ein Anspruch.