Sachbeschädigung durch Hausmeister wegen Rasen?

Hallo,

Ist es eigentlich Sachbeschädigung wenn der Hausmeister den Rasen mäht und man einen Privaten stellplatz hat und das Auto unter aller sau aussieht? Und die wiese vom auto erst nach dem waschen abgeht da es sich festklebt?
Muss der Hausmeister die Rechnung für die Reinigung bezahlen vom Auto?
Oder kann man das sogar zur anzeige bringen wegen sachbeschädigung wenn der Hausmeister unfreundlich ist da der das sogar ist und dem alles egal ist und man nicht mit dem reden kann…wenn man von dieser situation ausgeht würde mich mal interessieren :wink:

wäre nett wenn mir jemand bescheid sagen könnte wie die rechtslage bzw die § bei soetwas wären…und was man in solchen fällen machen könnte

mfg.

Guten Abend.

sachbeschädigung

Kann ich mir nicht denken, weil ja kein Sachschaden entstanden ist - Autos werden draußen dreckig, Laub fällt drauf und Vogel*PIEP* und und … das Auto war vielleicht um einiges schmutziger als normal, aber von einer Beschädigung würde ich nicht ausgehen. Hätte jemand Äste geschreddert und es wären Lackkratzer o.dgl. entstanden, wäre das zu prüfen, aber so …?

Eine andere Kiste ist die Frage, ob man ggf. Anspruch darauf hat, sich die Autowäsche bezahlen zu lassen. Ich denke, grundsätzlich hätte man den; aber bei einem Streitwert von 10 Euro …? Hm.

Würde ich, der ich NALA, als Bagatelle einstufen.

Gruß Eillicht zu Vensre

Oder kann man das sogar zur anzeige bringen wegen
sachbeschädigung wenn der Hausmeister unfreundlich ist

Klar, würde ich machen. Polizei und Justiz haben nichts Besseres zu tun, als unfreundliche Hausmeister zu verfolgen und zu bestrafen.

Hi

wäre nett wenn mir jemand bescheid sagen könnte wie die
rechtslage bzw die § bei soetwas wären…und was man in
solchen fällen machen könnte

Schmutz ist keine Sachbeschädigung.
Man kann aber schon was machen: Wenn man hört, daß der Hausmeister mit Rasenmähen beginnt. Einfach das Auto in dieser Zeit anderswo parken.

Gruß
Edith

wäre nett wenn mir jemand bescheid sagen könnte wie die
rechtslage bzw die § bei soetwas wären…und was man in
solchen fällen machen könnte

Schmutz ist keine Sachbeschädigung.

das ist so nicht richtig.
§ 303 Abs.2 StGB : http://dejure.org/gesetze/StGB/303.html

die vorschrift wurde zur sanktionierung von graffiti eingeführt, beschränkt sich aber nicht auf diese fälle.
man kann sich allenfalls überlegen, ob dieser tatbestand hier mangels erheblichkeit bzw. dauerhaftigkeit nicht gegeben ist.

aber der bloße hinweis „Schmutz ist keine Sachbeschädigung.“ ist jedenfalls falsch.

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