Hallo,
folgende Annahme:
Eines von zwei nebeneinander installierten Waschbecken in einem 30 Jahre alten Badezimmer wird vom 3-jährigen Mieterkind beschädigt, die Privathaftpflicht übernimmt die Kosten für ein neues Waschbecken. Aus Altersgründen ist das Waschbecken nicht mehr in identischer Ausführung erhältlich. Die Vermieter bestünden nun darauf, dass der Mieter das zweite Waschbecken auf eigene Kosten austauscht. Begründung wäre, dass zwei verschiedene Waschbecken ja den Gesamteindruck negativ beeinträchtigen würden und eine Qualitätsminderung der Sache darstellen würden, wenn die Mieter mal ausziehen sollten und die Wohnung weitervermietet werden sollte.
Der Mieter wiederum sträube sich dagegen, ein 30 Jahre altes aber intaktes Waschbecken auf eigene Kosten zu ersetzen, da ihn der Anblick zweier leicht verschiedener Waschbecken nicht so sehr störe. Schließlich lebe er ja auch mit zweierlei Wandfliesen, die aus Kostengründen nach einem Wasserschaden angebracht wurden da die 30 Jahre alten Originalfliesen nicht mehr erhältlich waren und eine komplette Badneufliesung finanziell nicht möglich war… die sich von der Wand lösenden anderen Originalwandfliesen störten ihn ja auch nicht, ebensowenig andere kleine Mängel an der Wohnung, über welche der Mieter aus Nachsichtigkeit mit der finanziellen Lage des Vermieters (gigantischer Neubau fürs eigene Wohnen) in diesem Beispielfall hinwegsähe…
Wie verhält der Mieter sich nun rechtlich korrekt?
Und könnte der Vermieter dem Mieter die Kosten für ein neues Waschbecken von der Kaution abziehen, wenn mal ausgezogen werden würde??
Danke + schöne Grüße,
Sonja