Sachbeschädigung durch Mieter

Hallo,
folgende Annahme:
Eines von zwei nebeneinander installierten Waschbecken in einem 30 Jahre alten Badezimmer wird vom 3-jährigen Mieterkind beschädigt, die Privathaftpflicht übernimmt die Kosten für ein neues Waschbecken. Aus Altersgründen ist das Waschbecken nicht mehr in identischer Ausführung erhältlich. Die Vermieter bestünden nun darauf, dass der Mieter das zweite Waschbecken auf eigene Kosten austauscht. Begründung wäre, dass zwei verschiedene Waschbecken ja den Gesamteindruck negativ beeinträchtigen würden und eine Qualitätsminderung der Sache darstellen würden, wenn die Mieter mal ausziehen sollten und die Wohnung weitervermietet werden sollte.
Der Mieter wiederum sträube sich dagegen, ein 30 Jahre altes aber intaktes Waschbecken auf eigene Kosten zu ersetzen, da ihn der Anblick zweier leicht verschiedener Waschbecken nicht so sehr störe. Schließlich lebe er ja auch mit zweierlei Wandfliesen, die aus Kostengründen nach einem Wasserschaden angebracht wurden da die 30 Jahre alten Originalfliesen nicht mehr erhältlich waren und eine komplette Badneufliesung finanziell nicht möglich war… die sich von der Wand lösenden anderen Originalwandfliesen störten ihn ja auch nicht, ebensowenig andere kleine Mängel an der Wohnung, über welche der Mieter aus Nachsichtigkeit mit der finanziellen Lage des Vermieters (gigantischer Neubau fürs eigene Wohnen) in diesem Beispielfall hinwegsähe…
Wie verhält der Mieter sich nun rechtlich korrekt?
Und könnte der Vermieter dem Mieter die Kosten für ein neues Waschbecken von der Kaution abziehen, wenn mal ausgezogen werden würde??

Danke + schöne Grüße,

Sonja

Wie verhält der Mieter sich nun rechtlich korrekt?

der mieter sollte die forderung des vermieters an seine haftpflicht weiterleiten - immerhin übernehmen die ja die abwicklung des schadens. steht dem vermieter noch ein zweites waschbecken zu, dann übernehmen die das, ansonsten wehren die die forderung ab. das sollte man sich dann auch schriftlich geben lassen

Und könnte der Vermieter dem Mieter die Kosten für ein neues
Waschbecken von der Kaution abziehen, wenn mal ausgezogen
werden würde??

vielleicht versucht er es, aber mit einem schreiben der versicherung, dass die erstattung eines zweiten waschbeckens nicht drin ist, hat man im streitfall wohl recht gute chancen…

Hallo Jens,

vielen Dank für die Anwort.

Wie verhält der Mieter sich nun rechtlich korrekt?

der mieter sollte die forderung des vermieters an seine
haftpflicht weiterleiten - immerhin übernehmen die ja die
abwicklung des schadens. steht dem vermieter noch ein zweites
waschbecken zu, dann übernehmen die das, ansonsten wehren die
die forderung ab. das sollte man sich dann auch schriftlich
geben lassen

Gehen wir mal davon aus, dass dies im fiktiven Fall bereits geschehen sei. Der Vermieter bestünde aber vehement auf Austausch des zweiten Beckens zu Lasten des Mieters! Die Versicherung lehne ab, da das zweite Becken nicht betroffen wäre und ästhetische Korrekturen nicht übernommen werden würden!

Und könnte der Vermieter dem Mieter die Kosten für ein neues
Waschbecken von der Kaution abziehen, wenn mal ausgezogen
werden würde??

vielleicht versucht er es, aber mit einem schreiben der
versicherung, dass die erstattung eines zweiten waschbeckens
nicht drin ist, hat man im streitfall wohl recht gute
chancen…

gehen wir mal davon aus, dass den Vermieter die Stellungnahme der Versicherung nicht interessiere - schließlich hätte ja nicht die Versicherung dafür gesorgt, dass nun zwei unterschiedliche Becken im Bad hängen… Er will definitiv den Mieter in die Zahlungspflicht nehmen! Aber wegen eines Waschbeckens zum Anwalt gehen und ein ansonsten gutes Mietverhältnis gefährden… wäre echt doof, wenn dies ein realer Fall wäre!

Danke + Grüße,
Sonja

Gehen wir mal davon aus, dass dies im fiktiven Fall bereits
geschehen sei. Der Vermieter bestünde aber vehement auf
Austausch des zweiten Beckens zu Lasten des Mieters!

und was sagt die versicherung dazu? wenn ich das richtig verstehe, hat die versicherung ja die schadensregulierung übernommen. damit ist der mieter doch raus aus der sache (ist ja der sinn einer versicherung). und damit darf sich der vermieter dann mit der versicherung rumschlagen.

Die
Versicherung lehne ab, da das zweite Becken nicht betroffen
wäre und ästhetische Korrekturen nicht übernommen werden
würden!

da darf sich der vermieter damit rumärgern. der mieter sollte das an die versicherung verweisen.

gehen wir mal davon aus, dass den Vermieter die Stellungnahme
der Versicherung nicht interessiere - schließlich hätte ja
nicht die Versicherung dafür gesorgt, dass nun zwei
unterschiedliche Becken im Bad hängen…

wer denn?

Er will definitiv den
Mieter in die Zahlungspflicht nehmen!

der mieter hat aber seine versicherung eingeschaltet. die soll den schaden für ihn regulieren. wenn der vermieter damit nicht zufrieden ist, dann muss er das wohl mit der versicherung klären und sich nicht den scheinbar schwachen mieter raussuchen.

Aber wegen eines
Waschbeckens zum Anwalt gehen und ein ansonsten gutes
Mietverhältnis gefährden… wäre echt doof, wenn dies ein
realer Fall wäre!

nein, muss der mieter nicht. wie gesagt: dafür sollte die versicherung sorgen. und ob ich solch ein mietverhältnis als „gut“ beschreiben würde…

Hallo!

Der Mieter mit Haftpflichtversicherung hat ja einen kostenlosen Anwalt,der sich kümmern würde,nämlich den Anwalt der Versicherung.

Oder ist nicht bekannt,das die VS den unberechtigten Anspruch des Vermieters rechtlich abweisen würde ? Die Haftpflicht ist auch eine Rechtschutzversicherung,sie reguliert Ansprüche oder weist sie auch für den Mieter ab. Vertritt ihn vor Gericht und übernimmt alle Kosten.
Der Mieter ist da selbst fein raus.

Passt dem Vermieter das nicht,muss er klagen.
Dann vertritt die Versicherung ihren Kunden in dem Verfahren und versucht bei Gericht die Klage abweisen zu lassen oder muss im Fall der Fälle eben den Anspruch des Vermieters übernehmen.

MfG
duck313

Hallo!
Das interessiert mich. Kann ich da mal exemplarisch die AGB eines Vertrages verlinkt sehen?
Wenn jetzt der Vermieter die Kosten für ein zweites Waschbecken einfach der Kaution entnimmt? Dann ist die Haftpflicht auch zeitgleich eine Rechtsschutz, d.h. sie wehrt diesen Anspruch ab und sorgt für Rückzahlung der Kaution?! Ich bezweifel das, aber ich lerne gerne dazu.

LG

T.

Der Mieter mit Haftpflichtversicherung hat ja einen
kostenlosen Anwalt,der sich kümmern würde,nämlich den Anwalt
der Versicherung.

Oder ist nicht bekannt,das die VS den unberechtigten Anspruch
des Vermieters rechtlich abweisen würde ? Die Haftpflicht ist
auch eine Rechtschutzversicherung,sie reguliert Ansprüche oder
weist sie auch für den Mieter ab. Vertritt ihn vor Gericht und
übernimmt alle Kosten.
Der Mieter ist da selbst fein raus.

Passt dem Vermieter das nicht,muss er klagen.
Dann vertritt die Versicherung ihren Kunden in dem Verfahren
und versucht bei Gericht die Klage abweisen zu lassen oder
muss im Fall der Fälle eben den Anspruch des Vermieters
übernehmen.

MfG
duck313

Hallo!
Das interessiert mich. Kann ich da mal exemplarisch die AGB
eines Vertrages verlinkt sehen?

Hi,
guckst du da:
http://www.gdv.de/wp-content/uploads/2012/05/AHB_Apr…

5.1 und 5.2

…Dann ist die Haftpflicht auch zeitgleich eine Rechtsschutz, d.h. sie wehrt
diesen Anspruch ab …

So ist es, nennt sich Abwehr- oder passiver Rechtsschutz. Wehrt unberechtigte Ansprüche notfalls auch gerichtlich ab, für den Versicherungsnehmer kostenfrei.

…und sorgt für Rückzahlung der Kaution?!

Natürlich nicht, wenn der Vermieter nach korrektem Ausgleich des Schaden die Kaution unberechtigt einbehält, ist es Sache des Mieters, sich dagegen zur Wehr zu setzen.

Gruß Keki

Meiner Ansicht nach hat der Vermieter schon gute Chancen in einem Rechtstreit auch Schadensersatz für den Austausch des 2ten Waschbeckens zugesprochen zu bekommen > dem Grunde nach - denn dass sich kein Mieter darüber freuen würde in einem Bad 2 verschiedene Waschbecken vorzufinden, hat sich m.W. sogar schon in Richterkreisen herumgesprochen.

Allerdings besagen die gültigen Gesetze in unserem schönen Land:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__249.html
kurz in Normaldeutsch: Schadensersatz = Ersatz des Zeitwertes zum Zeitpunkt des Schadensfalles
Damit hätte der Vermieter auf der einen Seite großes Glück, wenn ihm die Versicherung sämtliche Kosten für den Austausch des beschädigten, verbrauchten 30-Jahre-alten Waschbeckens in ein neues Waschbecken bezahlt ohne einen Abzug für den bereits verbrauchten Wert des alten Waschbeckens vorzunehmen.

Auf den ersten Blick hätte der Vermieter Pech, weil er auf den Kosten für das zweite Waschbecken sitzenbleibt. Falls es zu einem Rechtstreit käme, würde die Versicherung sicher entsprechend argumentieren - womit dem Grunde nach zwar Zeitwertersatz für 2 Waschbecken besteht, welcher der Höhe nach jedoch mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit null Euro betragen würde (bei 30 Jahre alten Waschbecken). Warum argumentiert die Versicherung nicht jetzt schon entsprechend, um es gar nicht zu rechtlichen Unklarheiten kommen zu lassen? Ggf sollte man wohl seine Versicherung mal draufheben …

Daneben scheint mir die Versicherung auch für den Mieter ein echter Glücksfall, denn meistens sind Schäden durch deliktunfähige Kleinkinder (unter 7 Jahre) gar nicht versichert bzw. eine Schadendeckung wird oft wegen Verletzung der Aufsichtspflicht abgelehnt.

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Meiner Ansicht nach hat der Vermieter schon gute Chancen in
einem Rechtstreit auch Schadensersatz für den Austausch des
2ten Waschbeckens zugesprochen zu bekommen > dem Grunde nach -
denn dass sich kein Mieter darüber freuen würde in einem Bad 2
verschiedene Waschbecken vorzufinden, hat sich m.W. sogar
schon in Richterkreisen herumgesprochen.

Allerdings besagen die gültigen Gesetze in unserem schönen
Land:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__249.html
kurz in Normaldeutsch: Schadensersatz = Ersatz des Zeitwertes
zum Zeitpunkt des Schadensfalles
Damit hätte der Vermieter auf der einen Seite großes Glück,
wenn ihm die Versicherung sämtliche Kosten für den Austausch
des beschädigten, verbrauchten 30-Jahre-alten Waschbeckens in
ein neues Waschbecken bezahlt ohne einen Abzug für den bereits
verbrauchten Wert des alten Waschbeckens vorzunehmen.

Aus dem Text der Fragestellerin ist nicht erkennbar, dass der Versicherer keinen Abzug bei der Erstattung des beschädigten Waschbeckens vornimmt.

Auf den ersten Blick hätte der Vermieter Pech, weil er auf den
Kosten für das zweite Waschbecken sitzenbleibt. Falls es zu
einem Rechtstreit käme, würde die Versicherung sicher
entsprechend argumentieren - womit dem Grunde nach zwar
Zeitwertersatz für 2 Waschbecken besteht, welcher der Höhe
nach jedoch mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit null Euro
betragen würde (bei 30 Jahre alten Waschbecken). Warum
argumentiert die Versicherung nicht jetzt schon entsprechend,
um es gar nicht zu rechtlichen Unklarheiten kommen zu lassen?
Ggf sollte man wohl seine Versicherung mal draufheben …

Dies dürfte nicht erforderlich sein, denn Abzüge gibt es sicherlich.

Daneben scheint mir die Versicherung auch für den Mieter ein
echter Glücksfall, denn meistens sind Schäden durch
deliktunfähige Kleinkinder (unter 7 Jahre) gar nicht
versichert

bei neuen PHV-Verträgen sind meistens auch Schäden durch deliktunfähige Minderjährige/Erwachsene mitversichert.

bzw. eine Schadendeckung wird oft wegen Verletzung
der Aufsichtspflicht abgelehnt.

Hier ist entscheidend, wie man die Schadensmeldung formuliert.

Hallo,

nun, danach:
>Der Mieter wiederum sträube sich dagegen, ein 30 Jahre altes aber >intaktes Waschbecken auf eigene Kosten zu ersetzen, da ihn der Anblick >zweier leicht verschiedener Waschbecken nicht so sehr störe. Schließlich >lebe er ja auch mit zweierlei Wandfliesen, die aus Kostengründen nach >einem Wasserschaden angebracht wurden da die 30 Jahre alten >Originalfliesen nicht mehr erhältlich waren und eine komplette >Badneufliesung finanziell nicht möglich war… die sich von der Wand >lösenden anderen Originalwandfliesen störten ihn …

fehlt es wohl am grundsätzlichen Anspruch des Austausches…
Denn die Argumentation des Vermieters kann in diesem Falle ja nicht greifen…wenn schon unterschiedliche Fliesen vorhanden sind,ist ein unterschiedliches Waschbecken „Peanuts“…

Wie verhält der Mieter sich nun rechtlich korrekt?

Er überlässt alles weitere seiner Haftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherung begleicht berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab.

Gruß,
Max