Sachbeschädigung durch Minderjährige - wer zahlt?

Guten Tag,
nehmen wir mal an, dass zwei Jungs auf die Idee kommen, durch ein Loch im Zaun auf das Grundstück eines verwahrlost aussehenden Gebäudes zu kriechen. Dieses Gebäude hat Drahtglasscheiben und mehrere davon sind beschädigt. Um ins Gebäude zu gelangen, machen sie eine Scheibe kaputt und klettern ins Gebäude. In den darauffolgenden Wochen erzählen sie dieses Erlebnis in ihrem Freundeskreis und dieses Gebäude wird zum Abenteuerspielplatz. Je nachdem wer Zeit hat, gehen sie meist zu zweit dorthin und werfen weitere Scheiben ein. Der Eigentümer stellt in der Zwischenzeit die Sachbeschädigung fest und stellt Strafanzeige gegen unbekannt. Tage später werden drei von der Truppe vor dem Gebäude von der Polizei festgemacht und erhalten eine entsprechende Anzeig. Die Kinder sind 2x14 Jahre und 3x13 Jahre. Die Mutter eines Kindes ist in gehobener Justizposition und will jetzt, dass die absolute Wahrheit ans Licht kommt und die Kinder den Schaden bezahlen sollen. Ist ok. Nun hat die Mutter in privaten Gesprächen mit den vier der betroffenen Jugendlichen ermittelt, wer wie oft dort war und wer wieviel vermutlich kaputt gemacht hat. Dieses Schreiben hat sie an ihre Haftpflichtversicherung geschickt und möchte auch mit dieser Quote zur aussergerichtlichen Schadensregulierung an den Eigentümer herantreten.

Meine Frage: Ist das eine gemeinsame Tat und jeder haftet zu gleichen Teilen? Durch wen wird eine Schadensquote festgestellt? Würde eine Haftpflichtversicherung überhaupt zahlen?

lustig…
Hallo,

Würde eine Haftpflichtversicherung überhaupt zahlen?

Selbstverständlich nicht!

Haftpflichtversicherungen zahlen nicht bei vorsätzlich verursachten Schäden (LG Köln – 24 O 399/06).
Wäre ja auch noch schöner - dann könnte ja Hinz & Kunz zu jemandem hingehen, den man nicht mag, ihm sein Eigentum zerkloppen und dann die Versicherung dafür zahlen lassen.

Für den Schaden dürfen die Jungs schön selbst aufkommen - wenn Frau Mama in „gehobener Justizposition“ ist, wäre sie aber evtl. gut beraten, den verursachten Schaden ihres Filius allein ihres Ansehens wegen zu zahlen.

PS: Die 14-jährigen unter diesen „Rackern“ sind strafmündig und dürfen sich daher noch zusätzlich auf ein Strafverfahren freuen.

Gruß
Christian (IANAL)