Sachbeschädigung / Hausfriedensbruch

Hallo,
eine getrenntlebende Ehefrau bewohnt mit den aus der Ehe entstandenen Kindern bis zur Scheidung das damals gemeinsam gebaute Haus, dass jedoch nur auf den Ehemann im Grundbuch eingetragen ist.
Ich hatte seinerzeit schon gefragt, ob diese Frau ein vom Nachbarn kürzlich in den Gartenzaun eingesetztes Törchen verschliessen darf, da dieser regelmäßig seinen Sperrmüll und Grünabfall dort hinwarf, angeblich mit Erlaubnis des 100km entfernt wohnenden Ehemanns.
Die Frau verschloss das Törchen mit einer Sichtschutzplane und liess den Nachbarn anwaltlich darauf hinweisen, dass er seine Taten zu unterlassen hätte.
Nun hat der Nachbar die Plane eigenmächtig entfernt und seinen Grünabfall wieder in dem Garten der Frau entsorgt.
Soll die Frau nun Anzeige erstatten?

Danke für Antworten.

Hallo,

Die Frau verschloss das Törchen mit einer Sichtschutzplane und
liess den Nachbarn anwaltlich darauf hinweisen, dass er seine
Taten zu unterlassen hätte.
Nun hat der Nachbar die Plane eigenmächtig entfernt und seinen
Grünabfall wieder in dem Garten der Frau entsorgt.
Soll die Frau nun Anzeige erstatten?

Die Erstattung einer Anzeige und Stellung eines Strafantrages ist problemlos möglich. Nebenher könnte man den abgestellten Müll kostenpflichtig entsorgen lassen.

Gruss

Iru

Vielen lieben Dank für die Antwort…

Moin,

da dieser regelmäßig seinen Sperrmüll und
Grünabfall dort hinwarf, angeblich mit Erlaubnis des 100km
entfernt wohnenden Ehemanns.

was sagt denn der (ehemalige) Ehemann dazu? Hat er denn tatsächlich sein Einverständnis gegeben? Vielleicht sogar, um der Dame eins auszuwischen?
Ansonsten wäre das Anbringen eines Schlosses angeraten, denn dann wäre das Aufbrechen desselben immerhin Sachbeschädigung, wofür der Schädiger zur Rechenschaft gezogen werden kann.

Die Frau verschloss das Törchen mit einer Sichtschutzplane und
liess den Nachbarn anwaltlich darauf hinweisen, dass er seine
Taten zu unterlassen hätte.

Weiß der Rechtsanwalt, ob der Eigentümer die Genehmigung gegeben hat?

Nun hat der Nachbar die Plane eigenmächtig entfernt und seinen
Grünabfall wieder in dem Garten der Frau entsorgt.

Grünabfall ist kein Sperrmüll und eine Plane kein Schloss.

Soll die Frau nun Anzeige erstatten?

Vorher! sollte unbedingt geklärt werden, wer was darf und was nicht.
Dazu muss der Ehemann unbedingt befragt werden, idealerweise über einen Anwalt.

Gandalf

Danke für die Antwort, Gandalf!

was sagt denn der (ehemalige) Ehemann dazu? Hat er denn
tatsächlich sein Einverständnis gegeben? Vielleicht sogar, um
der Dame eins auszuwischen?

Das ist vorstellbar, aber die Frau hat bis dato nicht von ihm gehört, dass der Nachbar das darf.

Ansonsten wäre das Anbringen eines Schlosses angeraten, denn
dann wäre das Aufbrechen desselben immerhin Sachbeschädigung,
wofür der Schädiger zur Rechenschaft gezogen werden kann.

Das Durchschneiden der Schnur und Entfernung der Plane zählt nicht als Sachbeschädigung?

Weiß der Rechtsanwalt, ob der Eigentümer die Genehmigung
gegeben hat?

Nein, weiss auch er nicht.

Grünabfall ist kein Sperrmüll und eine Plane kein Schloss.

Stimmt, aber neben dem frisch dort deponierten Grünabfall liegen alte Polster, alte Tischplatten, Tonnen von Steinen, etc.

Vorher! sollte unbedingt geklärt werden, wer was darf und was
nicht.
Dazu muss der Ehemann unbedingt befragt werden, idealerweise
über einen Anwalt.

Dann kann es auch sein, dass es rechtens ist, falls der Ehemann seine Zustimmung gegeben haben sollte, obwohl das Haus doch derzeit im Besitz seiner (Noch-)Ehefrau steht?

Liebe Grüße
Giselle

Hallo,

was sagt denn der (ehemalige) Ehemann dazu? Hat er denn
tatsächlich sein Einverständnis gegeben? Vielleicht sogar, um
der Dame eins auszuwischen?

das Einverständnis des Ehemanns ist unbeachtlich. Sie wohnt dort und sie hat das Hausrecht. Und wenn jemand unbefugt eindringt und sogar Hindernisse zerstört bzw. beseitigt, dann ist das Hausfriedensbruch.

Gruss

Iru

Danke, Iru!

Ich dachte bis dato auch, dass derjenige, der in einem Haus wohnt, Besitzer ist und von daher bestimmen kann, wer sein Grundstück betreten darf und wer nicht. Und wenn die Frau doch ganz unmissverständlich dem Nachbarn klar gemacht hat, dass sie nicht möchte, dass er ungefragt das Grundstück betritt und dann auch noch durch die Plane „verriegelt“, dann kann es doch nicht sein, dass der Eigentümer des Hauses, hier also der Noch-Ehemann, anders entscheiden darf? Es müßte doch eigentlich so sein, dass dieser das sagen hat, sobald die Frau aus dem Haus ausgezogen ist und er darüber in seinem Sinne verfügen kann, oder?

Liebe Grüße
Giselle

Hallo,

Ich dachte bis dato auch, dass derjenige, der in einem Haus
wohnt, Besitzer ist und von daher bestimmen kann, wer sein
Grundstück betreten darf und wer nicht.

Stimmt, das kann sogar soweit gehen, dass der Mieter den Vermieter vom Grundstück verweist. Auch wenn die Frau keinen schriftlichen Mietvertrag hat, so hat sie dennoch die sich aus einem Mietverhältnis ergebenden Rechte.

Und wenn die Frau doch
ganz unmissverständlich dem Nachbarn klar gemacht hat, dass
sie nicht möchte, dass er ungefragt das Grundstück betritt und
dann auch noch durch die Plane „verriegelt“, dann kann es doch
nicht sein, dass der Eigentümer des Hauses, hier also der
Noch-Ehemann, anders entscheiden darf?

Nochmal: Sie hat das Hausrecht und nicht der Ehemann. Die Eigentumsfrage ist hierbei völlig unbeachtlich.

Es müßte doch eigentlich so sein, dass dieser das sagen hat, sobald die Frau
aus dem Haus ausgezogen ist und er darüber in seinem Sinne
verfügen kann, oder?

so ist es.

Gruss

Iru

Vielen lieben Dank, Iru!