Hallo,
eine getrenntlebende Ehefrau bewohnt mit den aus der Ehe entstandenen Kindern bis zur Scheidung das damals gemeinsam gebaute Haus, dass jedoch nur auf den Ehemann im Grundbuch eingetragen ist.
Ich hatte seinerzeit schon gefragt, ob diese Frau ein vom Nachbarn kürzlich in den Gartenzaun eingesetztes Törchen verschliessen darf, da dieser regelmäßig seinen Sperrmüll und Grünabfall dort hinwarf, angeblich mit Erlaubnis des 100km entfernt wohnenden Ehemanns.
Die Frau verschloss das Törchen mit einer Sichtschutzplane und liess den Nachbarn anwaltlich darauf hinweisen, dass er seine Taten zu unterlassen hätte.
Nun hat der Nachbar die Plane eigenmächtig entfernt und seinen Grünabfall wieder in dem Garten der Frau entsorgt.
Soll die Frau nun Anzeige erstatten?
Danke für Antworten.