Wie der Titel schon andeutet, hat eine Person eine Sachbeschädigung, genauer, an einem Stromkasten der Gemeinde, verursacht. Es entstand ein knapp 2000€ großer Schade entstanden. Leider kann die oben genannte Person den Schaden nicht tragen, da sie finanziell dazu nicht in der Lage ist. Es gibt eine 14 tägige Frist, bis die Rechnungen bezahlt werden müssen, da sonst Strafanzeige gegen die Person aufgegeben wird.
Nun die Fragen:
Wie läuft das mit der Anzeige ab?
Mit welcher Strafe muss man rechnen, bzw. kann man rechnen?
Kann dies zu einer Vorstrafe führen?
Zählt der Wille, die Rechnungen zu zahlen, irgendetwas? (Schließlich fehlt es nur an den finanziellen Mitteln)
Zu der Person:
Keine Vorstrafen, 18 Jahre alt, Schüler kurz vor seinem Abitur, während der Tat sehr stark alkoholisiert.
Hallo, zunächst würde ich mal den guten Willen dokumentieren, dass ich wirklich bereit bin, den Schaden zu bezahlen. Also im Klartext: Anbieten, den Schaden in Raten abzuzahlen. Denn letztendlich kommt man eh nicht umhin. Wenn dennoch Anzeige erstattet wird, bekommt man als bisher unbescholtener 18-jähriger wegen einer Sachbeschädigung nicht den Kopf abgerissen. Die zu erwartende Strafe dürfte vermutlich in einer Größenordnung liegen, die nicht in einem Führungszeugnis eingetragen wird. Falls eine Rechtschutzversicherung besteht (ggf. über die Eltern) würde ich für die Verhandlung über evtl. Ratenzahlung und für den Gerichtstermin auf jeden Fall einen Rechtsanwalt einschalten. Das wichtigste Ziel muss sein, ein Strafmaß zu erreichen, das nicht zum Eintrag in ein Führungszeugnis führt. Hoffe, ich konnte mit der Antwort ein wenig helfen.
Hallo,
rechtlich liegt hier eine Sachbeschädigung gem. $ 303 StGB vor. Die Gemeinden erstatten zunächst keine Anzeige, da für sie der Schadensausgleich und nicht die Strafverfolgung an erster Stelle steht. Wenn sie nun Strafantrag stellt, ist das ihr gutes Recht. Ich denke, es wird zu einer Geldstrafe führen (wieder etwas, was er zahlen muss). Zu einer Vorstrafe wird es vermutlich nicht führen. Er wird sicher zur Zahlung des Schadens verurteilt. Das Geld wird sich die Gemeinde später, wenn er Geld verdient, wiederholen. Da noch keine Anzeige geschrieben wurde, gehe ich davon aus, dass die Polizei die Tat noch nicht kennt. Somit gibt es sicher auch keinen Beweis, dass der junge Mann volltrunken bzw. stark angetrunken war. Alkohol kann auch keine Ausrede sein. Wer Schei… baut, egal wie, muss dafür gerade stehen.
Gruß Jörg F.
Nun, eswürde sich um eine ganz einfach Strafanzeige handeln. In der Regel erfolgt diese schriftlich, mit Strafantrag, an die zuständge Polizeidienststelle. Die Polizei wird dann auch den Verursacher zukommen und ihn belehren (Rechte im Sinne der StPO,bzw. zum Sachverhalt vernehmen.
Anschließend wird der Sachverhalt mit allen Angaben der Staatsanwaltschaft übersandt.
Diese wird dann darüber entscheiden, ob eine Bestrafung erfolgt, oder der Vorgang eingestellt wird.
Die Strafe bewegt sich in einem Rahmen, der den finanziellen Möglichkeiten entspricht. Dies dürfte nicht zur einer eintragungspflictigen Vorstrafe führen.
Selbst wenn diese Anzeige vorliegt, wird das den Verursacher nicht von einer Schadensersatzpflicht entbinden.
Ob man allerdings hier unbedingt auf den Alkohol abheben sollte, erscheint mir fraglich.
Es besteht u.a. auch eine Unterrichtungspflicht der Polizei an die Fahrerlaubnisbehörde,was dort auch noch zu Schwierigkeiten führen könnte, da der Verursacher, noch Führerscheinneuling sein dürfte.
Gruß K. Nadler
Hallo, also zu einer Vorstrafe führt das auf keinen Fall! In aller Regel wird das Strafverfahren in der Deliktsordnung beim Erstverstoss gegen Strafbefehl (also Zahlung einer gewissen Summe oder u.U. Arbeitsstunden) eingestellt. Ich würde es definitiv erst mal mit Zahlungswilligkeit versuchen und mich an die Gemeide wenden, mit der Bitte um Ratenzahlung oder Strafminderung.
Grüße
Hallo chrome3.
Bei einer Sachbeschädigung gem. Par. 303 StGB liegt die Strafe bei einer Geldstrafe bis hin zu max. 2 Jahren Haft. In diesem Fall wird es sicher auf eine Geldstrafe hinaus laufen. Diese Geldstrafe heißt aber nicht, dass der Schaden nicht auch noch an die Firma/an das Unternehmen gezahlt werden muss. Also Geldstrafe + 2000 Euro Schadensersatz. Ergibt verschiedene Varianten wie die Sache bei einer Anzeige ausgehen kann. Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren aus Mangel an beweisen ein, da ist die Person nicht vorbestraft. Das Gericht sagt er ist unschuldig bzw. es gibt nicht genügend beweise, Freispruch, Person ist nicht vorbestraft. Bei einer Verurteilung vor Gericht, sprich Richter sagt aufgrund der Beweise war es die Person, dann ist er auch vorbestraft. Es gibt aber noch die Möglichkeit eines Strafbefehls. den erlässt die Staatsanwaltschaft. Kann sie machen bei geringen Straftaten und wenn Person so noch nicht auffällig waren. In diesem Fall wird durch Zahlung eines gewissen Betrages das Verfahren beendet. Person ist dann ebenfalls nicht vorbestraft.
Die Person kann ja die 2000 Euro nicht bezahlen. Entweder mit der Firma bzw dem Unternehmen sprechen ob eine Ratenzahlung möglich wäre. Wenn die nicht mit sich sprechen lassen, dann wäre meiner Meinung nach die beste Alternative sich den Konsequenzen stellen und eine Selbstanzeige bei der Polizei bzgl. der Sachbeschädigung machen. Macht immer einen guten Eindruck bei Staatsanwaltschaft und Gericht.
Unbedingt bei der Anzeige angeben, dass man betrunken war und das durch zeugen bestätigen lassen wenn möglich, da Alkohol immer ein guter entschuldigungsgrund ist…
Sachbeschädigung ist im § 303 StGB geregelt. Da können Sie nachlesen, welche Sanktionen erfolgen können. Die Alkoholisierung ändert nichts am Tatbestand. Ich würde versuchen, mich mit dem Geschädigten zu einigen. Ggf. könnte man Ratenzahlung vereinbaren oder Zahlungsaufschub, bis man das Geld zusammen hat.
MfG
Hallo,
Schadensregulierung und Strafanzeige sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.
Das eine ist Strafrecht, das andere Zivilrecht.
Dabei gibt es keine Vemengung!!!
Das einzige was übergreifend passieren könnte ist,
daß der Richter im Strafprozess die Schadensregulierung
positiv bewertet.
Alles was darüber hinaus vorher gesagt wird ist reine Spekulation.
Hallo,
bitte Verspätung entschuldigen. - Die Straftat „Sachbeschädigung“ dürfte kein allzugroßes Problem werden. Sinnvoll ist natürlich, den Schaden zu bezahlen. Könne die Eltern vorschießen? Gibt es eine Haftpflichtversicherung? Mit dem Verantwortlichen der Gemeinde sollte man reden - wenn es eine Strafanzeige gibt, kommen weitere Kosten hinzu, und mit dem Schadenersatz sieht’s noch schlechter aus! Ratenzahlung?
Natürlich zählt der Wille, den Schaden zu bezahlen. Es könnte sogar sein, dass das Strafverfahren wegen geringer Schuld eingestellt wird, vielleicht unter Auflage einiger Stunden gemeinnütziger Arbeit. Eine Vorstrafe bei diesem Sachverhalt ist sehr sehr unwahrscheinlich.
Die Frage gab’s schon öfter: http://www.google.de/search?q=sachbeschädigung+alkoh…
Gruß
polos
also erstmal sollte eine Anzeige wenn möglich vermieden werden. Ja, dafür gibt es dann nämlich noch extra ne Strafe. Werden wahrscheinlich soziale Arbeitsstunden sein, wenn die finanziellen Mittel eh schon so knapp sind. Um die 2000€ kommt derjenige wohl nicht drum rum. Er sollte sich umgehend an die Gemeinde, also von der dieses Schreiben kam und den zuständigen Sachbearbeiter wenden, die Sache erklären, sich entschuldigen und sich schon vorher überlegen, in welchen Raten das abgezahlt werden kann. Wenn er nur sagt, ich kanns so net bezahlen, dann ist die Wut der anderen Seite ja viel größer. Aber wenn er nen Vorschlag unterbreitet kommt das viel besser. Im Falle einer Strafanzeige würde es schließlich auch nicht schneller laufen. Und die Raten würden dann wahrscheinlich, wenn keine andere Einigung möglich ist, vom Gericht festgelegt werden.
Ja, nach so einer Anzeige hat man wahrscheinlich eine Vorstrafe.
Die finanziellen Mittel, naja, im Zweifelsfall bekommt man doch wohl Taschengeld von den Eltern. Sorry, aber wer sowas macht muss auch irgendwie blechen. Muss ja auch net das ganze Taschengeld im Monat sein. Vielleiccht die Hälfte.
Hi und sorry für die späte Antwort (zuletzt Computercrash).
Sachbeschädigung gibt zivilrechtliche Schadenersatzansprüche, d.h., zahlen, bis das Ding ist wie vorher.
Strafrechtlich: Für Ersttäter gibt das bei 18 jährigen (je nach „Reifegrad“) Jugend- oder Geldstrafe. Im ersteren Fall kann das mit Schadenwiedergutmachungsauflage genug sein, im zweiten (Anwendung von Erwachsenenstrafrecht) gibt es eine mäßige Geldstrafe (ca. 40-60 Ts x Tagesnettoeinkommen).
Tips: Das ganze als „jugendtypische“ Tat darstellen (ohne Überlegung,Imponiergehabe, keine Erfahrung mit Alkohol), sich selbst als „kleinen Schüler“, also ohne berufliche große Pläne, zuhausewohnen, Unselbständigkeit, „Reifeverzögerungen“ nennt man das -> Anwendung von Jugendrecht.
Weiter wäre Ratenzahlungsangebot sinnvoll. Oft genügt einfach ein Anruf, bei dem man darstellt, daß man in einer Summe nicht kann. Das wird zumeist auch aktzeptiert, weil der Gläubiger genau weiß, daß er sonst gar nichts bekommt. Das ganze möglichst so rechtzeitig, daß Ratenzahlungen zur Zeit des Gerichtstermins bereits aufgenommen worden sind. Das hilft als Milderungsgrund im Strafprozeß.
Ansonsten: Bestes Ergebnis erzielt man - ist wohl meistens so - mit Anwalt…
Ps: „Vorstrafe“ (>90 Tagessätze Geldstrafe oder >3 Monate Freiheitsstrafe) gibt das mit Sicherheit nicht.