'Sachbeschaedigung' im Parkhaus

Hallo allesamt,

gegeben sei ein öffentliches Parkhaus, in dem die Parkplätze mit dem Spruch „bitte nicht rückwärts parken“ versehen sind. Besteht ein Schadensersatzanspruch (Sachbeschädigung?) seitens des Parkhausbesitzers gegen diejenigen Parker, die dennoch rückwärts parken (und damit ggf. die weisse Wand verdrecken)?

Gruss
norsemanna

Wenn die Wand durch „Gegenfahren“ also einen Unfall verdreckt wurde besteht ein Schadensersatzanspruch, egal ob da so ein Schild steht oder nicht. Wird die Wand durch ‚normalen‘ Bertrieb so nach und nach verschmutzt hingegen nicht, auch wenn da so ein Schild steht.

Wird die Wand durch ‚normalen‘
Bertrieb so nach und nach verschmutzt hingegen nicht, auch
wenn da so ein Schild steht.

das würde ich nicht sagen. eine solche beschilderung kann nach dem obj. empfängerhorizont auch als agb anzusehen sein, § 305 I iVm 133, 157bgb. dass dies in höflicher form geschieht, ändert daran nichts.

nun ist aber die hauptfrage, ob diese agb wirksam in den vertrag einbezogen wurde (wohl gemischt-typischer vertrag, bestehend aus miete und vllt noch dienstleistungsvertrag, wenn bestimmter service, z.b. überwachung).
es kommt also darauf an, zu welchem zeitpunkt der vertrag mit dem parkhausinhaber geschlossen wurde.

mangels genauer angaben kann man das hier nicht zweifelsfrei sagen… als indiz für einen vertragsschluss könnte z.b. sprechen, ob bereits mit befahren des hauses ein entgelt zu bezahlen war oder es erst nach dem parken zu entrichten ist… es kommt auf die konkreten umstände an…

wenn man ein einbeziehen bejaht, kann man sich noch die frage stellen, ob die agb einer inhaltskontrolle gem. §§ 307ff. bgb standhält…

Hallo

hinzukäme m.E. nach auch, ob der Einzelne überhaupt für die von einer Menge von parkenden Kfz verursachten Verschmutzungen haftbar gemacht werden könnte. Zum Vergleich: Derjenige, der in einem öffentlichen Park eine Zigarettenkippe wegwirft, ist nicht automatisch für alle weggeworfenen Kippen verantwortlich.

Gruss

Iru

hinzukäme m.E. nach auch, ob der Einzelne überhaupt für die
von einer Menge von parkenden Kfz verursachten Verschmutzungen
haftbar gemacht werden könnte.

richtig, daran hätte ich nicht gedacht.