In Bussen und Bahnen ist immer wieder zu beobachten, wie Personen mit ihren Schuhen die Beine auf den bezogenen Sitzen abstützen.
Handelt es sich hierbei um Sachbeschädigung, auch wenn keine Verschmutzung zu erkennen ist bzw. ist dies generell eine strafbare Handlung und wenn ja, können in diesem Fall auch Dritte Anzeige erstatten, oder kann dies lediglich das Verkehrsunternehmen als Eigentümer?
Hallo,
Handelt es sich hierbei um Sachbeschädigung, auch wenn keine
Verschmutzung zu erkennen ist
eher nicht, es gibt doch keinerlei Beschädigung, nur Verschmutzung.
bzw. ist dies generell eine
strafbare Handlung
Nein. Nicht jedes anstößige Verhalten ist auch strafbar.
und wenn ja, können in diesem Fall auch
Dritte Anzeige erstatten, oder kann dies lediglich das
Verkehrsunternehmen als Eigentümer?
Anzeige kann jeder erstatten, aber den Strafantrag (Verfahrensvoraussetzung) kann nur der Geschädigte, in dem Fall der Eigentümer/Betreiber der Bahn, stellen.
Gruss
Iru
Hallo,
ich gebe Dir völlig Recht, aber auch eine Verschmutzung reicht für eine Sachbeschädigung aus 
(Insbesondere dann, wenn der Gebrauchswert - hier dreckige Hose durch Sitzen auf dreckigem Sitzplatz - gemindert ist, siehe allgemeine Rechtsauffassung zum Graffiti).
Gruß vom
Schnabel
Hallo
Handelt es sich hierbei um Sachbeschädigung, auch wenn keine
Verschmutzung zu erkennen ist
eher nicht, es gibt doch keinerlei Beschädigung, nur
Verschmutzung.
Das wird die erwischten Graffitisprayer aber freuen, die Hauswände und Verkehrsmittel mit ihren „tags“ zwar nicht in der Funktion beeinträchtigen, aber sehr wohl im Wiederverkaufswert.
Auch ein nur im verschlechterten Erscheinungsbild liegender Wertverlust einer Sache („Geltungswert“) ist ein Schaden im Sinne des Gesetzes und die Herbeiführung dieses Wertverlusts ist somit Sachbeschädigung.
Gruß
smalbop
Hallo,
(Insbesondere dann, wenn der Gebrauchswert - hier dreckige
Hose durch Sitzen auf dreckigem Sitzplatz - gemindert ist,
siehe allgemeine Rechtsauffassung zum Graffiti).
hmmm… da liegst du m.E. nach nicht ganz richtig. Gerade wegen der allgemeinen Rechtsauffassung und diese bestätigende Urteile wurde der § 303 Abs. 2 StGB eingefügt, da das Graffiti eben nicht allgemein als Sachbeschädigung anerkannt wurde.
Aber selbst wenn das Verschmutzen von Sitzen tatsächlich den Tatbestand des § 303 StGB erfüllen würde, wäre immer noch die Frage der Schuldform zu klären, denn nur vorsätzliches Handeln wäre strafbar. Und alleine die Behauptung „oooch, das wollte ich nicht, ich dachte, dass meine Schuhe sauber wären…“ würde die strafrechtliche Ahndung verhindern, da dann selbst der bedingte Vorsatz nicht anwendbar wäre.
Gruss
Iru
Hallo,
ich meinte nicht den §303 (2) ausdrücklich, sondern die Abgrenzung zum 303 (1) bzw. seine Einführungsdebatte 
Ich sehe zwar das mit dem Vorsatz durchaus ähnlich, allerdings dürfte man - zugegegeben je nach Würdigung des Einzelfalls - davon ausgehen, dass die Verschmutzung der Sache (die hier m.E. den Gebrauch einschränkt) billigend in Kauf genommen wird. Und der Eventualvorsatz dürfte hier bei „entsprechendem Ergebnis“ der Tat reichen (wieder zugegeben: nur wenn die Verschmutzung nicht durch simples Wegwischen mit einem Papiertaschentuch zu entfernen ist).
Gruß vom
Schnabel
Hallo,
Das wird die erwischten Graffitisprayer aber freuen, die
Hauswände und Verkehrsmittel mit ihren „tags“ zwar nicht in
der Funktion beeinträchtigen, aber sehr wohl im
Wiederverkaufswert.
öhm. Du meinst also, dass der §303 Abs. 2 StGB gleichermaßen auf ein verschmutztes Polster wie auf Grafittis anzuwenden ist? Sicher nicht.
Auch ein nur im verschlechterten Erscheinungsbild liegender
Wertverlust einer Sache („Geltungswert“) ist ein Schaden im
Sinne des Gesetzes und die Herbeiführung dieses Wertverlusts
ist somit Sachbeschädigung.
Das ist zwar grundsätzlich richtig, trifft aber nicht auf das Beispiel zu. Tröndle/Fischer kommentiert das so: „…wenn die Veränderung so auf die Sache einwirkt, dass die Wiederherstellung des ursprünglichen Erscheinungsbildes nicht oder nur durch Eingriffe in die Sachsubstanz oder nur mit nicht unerheblichem Aufwand möglich ist.“ Das trifft auf Beschmutzungen und Besudelungen mit Urin, Farbe oder Blut zu, nicht aber auf eine hier anzunehmende Verschmutzung.
Grafittis hingegen sind fast ausnahmslos als Sachbeschädigung zu bewerten.
Gruß
S.J.
Wie sieht es denn dann mit bezogenen Sitzen aus, die man heute in den Zügen der Deutschen Bahn findet?
Diese lassen sich nun nicht durch einfaches abwischen reinigen, wie das vielleicht bei Kunststoffsitzen in Straßen- und U-Bahnen möglich ist.
Hallo,
Wie sieht es denn dann mit bezogenen Sitzen aus, die man heute
in den Zügen der Deutschen Bahn findet?
Diese lassen sich nun nicht durch einfaches abwischen
reinigen, wie das vielleicht bei Kunststoffsitzen in Straßen-
und U-Bahnen möglich ist.
wir verlassen langsam das Thema Rechtsfragen, aber ich denke, da eine Verschmutzung solcher Sitze nichts unnormales, sondern eher üblich ist, sind die Bezüge aus einem Material, „das die Wiederherstellung des ursprünglichen Erscheinungsbildes ohne Eingriffe in die Sachsubstanz und mit unerheblichem Aufwand“ ermöglicht.
Ist eine übliche Reinigung also ausreichend, ist es m.E. keine Sachbeschädigung.
Gruß
S.J.
Hallo,
worüber diskutieren wir hier eigentlich? Da hat jemand seine Füße auf einen Sitz gelegt und ihn (vielleicht) verschmutzt. Und schon wird versucht, mit der strafrechtlichen Keule zu schwingen. So etwas passiert alle Tage, dass jemand, sei es beabsichtigt oder unbeabsichtigt, irgendwas verdreckt. Man kann doch nicht jedes schlechte Benehmen sofort mit dem StGB regeln.
Demnächst sind dann die Hundebesitzer dran, die ihren Hund auf die Straßen kacken lassen (ist sowieso meist ordnungswidrig). Aber könnten wir die nicht auch sofort wegen Sachbeschädigung drankriegen? Vielleicht sogar als Gemeinschädliche Sachbeschädigung?
Ich sage nochmals: Nicht jedes „unpassende“ Verhalten kann sofort strafrechtlich geahndet werden.
Gruss
Iru
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Auch wenn das ganze im strafrechtlichen Sinne nicht als Sachbeschädigung zu werten ist, kann denn das Verkehrsunternehmen Schadensersatz fordern, um Sitze reinigen zu lassen und damit den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen, oder muss hier erst ein erheblicher Aufwand nötig sein bevor solche Forderungen geltend gemacht werden können?
Hallo,
Auch wenn das ganze im strafrechtlichen Sinne nicht als
Sachbeschädigung zu werten ist, kann denn das
Verkehrsunternehmen Schadensersatz fordern, um Sitze reinigen
zu lassen und damit den ursprünglichen Zustand wieder
herzustellen
ja. Das ist möglich, sofern die Verschmutzung über die normale Nutzung hinaus geht.
Gruß
S.J.