Sachbeschädigung in der Nacht zum 1. Mai

natürlich wird im Fall angenommen, dass der Schaden in jedem
fall mit dem Gegenstand in Verbindung steht. Nur eben der
Zeitpunkt ist unklar.

Es gehen die Kosten u nd Folgekosten auch der Entfernung von grobem Unfug zu Lasten des Verursachers. Einfach, weil er eine Ordnungswidrigkeit und damit rechtswidrig ist.

Sofern die Lackschäden nachweislich in ursächlichem Zusammenhang mit dem Gegenstand stehen, obliegt es dem Verursacher, zu beweisen, dass der erste Anschein trügt und der Schaden

  1. erst durch das Entfernen entstand und
  2. leicht vermeidbar gewesen wäre.

Gruß
smalbop