Sachbeschädigung, Körperverletzung

Hallo zusammen
stellen wir uns einmal folgenden fiktiven Fall vor:

Person A geht mit ihren Hunden den Bürgersteig entlang. Vor ihr hält ein Auto halb auf dem Gehweg mit der Absicht dort zu parken wo Person A sich gerade mit ihren Hunden aufhält. Person A kommt nur langsam vorwärts da ihre Hunde alt sind. Person B, der Autofahrer, hats eilig und fährt mit aufheulendem Motor auf Person A zu. Dadurch kommt Person A mit der Hundeleine an den Spiegel des Autos, welcher leicht beschädigt wird.
Person B steigt aus und geht wutentbrannt auf Person A los. Schubst und schlägt nach ihr, so das Person A hinstürzt. Als Person B dann auch noch nach den Hunden tritt reißt Person A den Spiegel endgültig vom Auto um Person B von ihren Hunden abzulenken. Die Polizei wird gerufen und nimmt alles auf. Person A gibt auch zu den Spiegel abgerissen zu haben. Person A hat etliche Hämatome abbekommen und seid dem Vorfall starke Kopfschmerzen, war auch beim Arzt und hat sich alles attestieren lassen. Nun, hat Person B die Rechnung der Autowerkstatt bei Person A in den Briefkasten geworfen mit einer Zahlungsfrist.
Wie sollte Person A sich nun verhalten? Klar, sie hat den Spiegel abgerissen aber sie und ihre Hunde sindja immerhin auch tätlich angegriffen worden. Muss Person A eine Gegenanzeige machen oder wie geht es in so einem Fall weiter?
LG, Rala

Obwohl die Hundehalterin hier sehr gute Karten hat, würde ich doch vorschlagen, einen Anwalt einzuschalten, auch wegen der Gegenansprüche.

Levay