Hallo zusammen
stellen wir uns einmal folgenden fiktiven Fall vor:
Person A geht mit ihren Hunden den Bürgersteig entlang. Vor ihr hält ein Auto halb auf dem Gehweg mit der Absicht dort zu parken wo Person A sich gerade mit ihren Hunden aufhält. Person A kommt nur langsam vorwärts da ihre Hunde alt sind. Person B, der Autofahrer, hats eilig und fährt mit aufheulendem Motor auf Person A zu. Dadurch kommt Person A mit der Hundeleine an den Spiegel des Autos, welcher leicht beschädigt wird.
Person B steigt aus und geht wutentbrannt auf Person A los. Schubst und schlägt nach ihr, so das Person A hinstürzt. Als Person B dann auch noch nach den Hunden tritt reißt Person A den Spiegel endgültig vom Auto um Person B von ihren Hunden abzulenken. Die Polizei wird gerufen und nimmt alles auf. Person A gibt auch zu den Spiegel abgerissen zu haben. Person A hat etliche Hämatome abbekommen und seid dem Vorfall starke Kopfschmerzen, war auch beim Arzt und hat sich alles attestieren lassen. Nun, hat Person B die Rechnung der Autowerkstatt bei Person A in den Briefkasten geworfen mit einer Zahlungsfrist.
Wie sollte Person A sich nun verhalten? Klar, sie hat den Spiegel abgerissen aber sie und ihre Hunde sindja immerhin auch tätlich angegriffen worden. Muss Person A eine Gegenanzeige machen oder wie geht es in so einem Fall weiter?
LG, Rala