Folgender Fall: Ein LKW einer Spedition beschädigt einen parkenden PKW (z.B.abgefahrener Spiegel) und begeht anschließend Fahrerflucht. Er wird dabei gesehen von einem Zeugen, der sich das Kennzeichen notiert und eine Nachricht mit eigenem Namen , Adresse und Tathergang sowie den zertrümmerten Außenspiegel hinter die Windschutzscheibe des beschädigten Wagens steckt. Der Geschädigte findet am selben Tag die Nachricht und erstattet Anzeige bei der Polizei wegen Sachbeschädigung und Fahrerflucht. Einen Tag später meldet sich der Geschädigte bei dem Unfallverursacher (durch Kennzeichen ermittelt) und schildert den Vorfall. Der Unfallverursacher willigt ein die Reparaturkosten gegen Vorlage (Zusendung)der Reparaturrechnung zu begleichen. Rechnung und Anschreiben werden dem Unfallverursacher zugeschickt. Da nach 4 Wochen immer noch keine Rückmeldung (Überweisung ) vorliegt kommt es zur Rücksprache zwischen Verursacher und Geschädigtem. Der Speditionsinhaber bestreitet zunächst den Empfang einer Rechnung. Anschließend bestreitet er, daß überhaupt ein Fahrzeug seiner Spedition Verursacher des Schadens gewesen sei mit der Begründung, daß der Fahrer des LKW an dem Tag des Unfalls (nach angeblicher Rücksprache mit diesem)ja garnicht diese Straße (des Unfalls) benutzt hätte und das Gegenteil ohnehin nur sehr schwer beweisbar wäre.
Wer hat im Falle eines zivilrechtlichen Prozesses die besseren Chancen (eine vernünftige Einigung ist nicht möglich)und kann die Fahrtroute eines Speditions - LKW nachträglich mit technischen / juristischen Mitteln nachgewiesen werden ?
In einem solchen Fall hilft die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Fahrerflucht ist eine Straftat. Der Staatsanwalt kennt Mittel und Wege, herauszufinden, ob an Dokumenten manipuliert wurde, da ja Frachtpapiere und Tachoscheiben für den betreffenden Tag vorliegen müssen. Gegebenenfalls wird eine Vernehmung von Versender und Empfänger der Ware das Lügenkartenhaus von einer ganz anderen Route oder ganz anderen Zeiten schnell zusammenbrechen lassen. Und dann ist nicht nur der Fahrer wegen Fahrerflucht dran, sondern sein Boss wegen Verdeckung einer Straftat und Urkundenfälschung.
Außerdem gibt es ja auch noch eine schriftliche Zeugenaussage.
Nach Rechtskraft der Strafurteile kann man den Spediteur zivilrechtlich auf Schadenersatz verklagen und seine Versicherung und die Öffentlichkeit an seinem Heimatort vom Ergebnis informieren.
Ich würde dem Spediteur den weiteren Fortgang des Verfahrens so anbieten. Erfahrungsgemäß wird sich die Rechnung dann schnell wiederfinden und kurzfristig bezahlt werden.
Kann denn der Geschädigte in diesem Fall selbst eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten und wird diese (wegen Fahrerflucht) auch bei einem Sachschaden von hundert bis zweihundert EURO überhaupt verfolgt oder möglicherweise wegen Nichtigkeit eingestellt ?
Ist die Polizei verpflichtet den in diesem Fall abgefahrener Spiegel (Beweismaterial) für weitere Untersuchungen heranzuziehen (Lackspuren - Abgleich mit Unfallschaden am LKW des Unfallverursachers)oder wäre auch dies Sache der Staatsanwaltschaft ?
Der Unfallverursacher fühlt sich scheinbar auf der sicheren Seite (so nach dem Motto „… beweis` das doch , wenn Du kannst …“ und macht bei Telefonaten auf Verzögerungstaktik und antwortet auf Briefe nicht.
Hat das Anstreben eines Prozesses im vorliegenden Fall überhaupt Aussicht auf Erfolg (möglicherweise lange Prozeßdauer und hohe Anwaltskosten)?
die fahrerflucht wird mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit eingestellt werden, da man mit einem lkw von abgefahrenen außenspiegeln nicht unbedingt etwas merken muss. die vorspiegelung falscher tatsachen durch den schädiger könnte das möglicherweise ändern.
falls der lkw mit einem telematic-system ausgerüstet ist, dürfte seine fahrtroute auf dem telematic-server gespeichert sein.
die aussage eines unabhängigen zeugen dürfte schwerer wiegen, als die schutzbehauptung eines schädigers.
Hallo NonoTec,
bei Fahreflucht ist es unerheblich wie groß der Schaden ist. Die Staatsanwaltschaft ermittelt auf jeden Fall nach einer Anzeige. Meistens hat der Verursacher ganz schlechte Karten und die Ausrede habe nichts gemerkt kann die Sache noch verschlimmern. Spreche aus eigener Erfahrung.
Gruß Günter