Hallo!
Ihr Kind ist noch nicht deliktsfähig (unter 8 J.). Daher kann ihr Kind nicht haften. Nun ist die Frage ob die Eltern/Aufsichtspflichtiger für diesen Schaden haften. Dies ist nur möglich, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Wo waren Sie zu diesem Zeitpunkt? Was haben Sie gemacht? Wie hatten Sie Ihr Kind unter Aufsicht?
Ist die Aufsichtspflicht nicht verletzt (man kann schließlich Kinder nicht anbinden) ist der ganze Fall schon geschlossen. Dann muss niemand für den Schaden aufkommen.
Haben Sie die Aufsichtspflicht verletzt? Dann ist von einer Mithaftung des Eisdielenbesitzers hier auszugehen, denn er hat seine Verkehrssicherungspflicht in grobem Maße meiner Einschätzung nach verletzt.
Noch dazu mindert sich der Preis der Sache aufgrund des Zeitwerts. Wie alt war die Statue?
In beiden Fällen würde ICH MEINER MEINUNG nach (das muss nicht Ihre sein) es auf einen Rechtstreit ankommen lassen. Aber jetzt mal ehrlich: Wie kann man so nachlässig sein und keine Haftpflichtversicherung haben? Gerade bei Kindern. Diese würde sich diesem Fall annehmen und bezahlen oder eben die Forderungen für Sie, wenn nötig vor Gericht, abwehren. Ich hoffe sie gehen schon morgen zu Ihrem Versicherungsaußendienst Ihres Vertrauens und schließen eine entsprechende Privathaftpflichtversicherung ab. Wenn Sie Geld vom Amt beziehen, dann fragen Sie mal nach ob die diese Versicherung bezahlen. Nach meinem Kenntnisstand tun sie das, aber in dem Feld kenne ich mich wenig aus.
Auf eine Antwort, wie die Sache ausgegangen ist, würde ich mich freuen.
Gruß