Hi,
mal rein fiktiv angenommen:
Der eigene PKW-Stellplatz wird regelmässig von jemanden
verbotenerweise benutzt. Man lässt die Luft aus den Reifen
weil man es satt hat, der Person immer hinterher zu laufen.
Selbstverständlich wird das Ventil aufgedreht und weder Reifen
noch Fahrzeug beschädigt. Aber was ist das? Grober Unfug oder
Sachbeschädigung?
Ersteres wird nicht beschraft, oder?
§118 OWiG, Geldbuße von 5 bis 1000 €. Also nicht bestraft, da Geldbuße, aber trotzdem teuer.
Grobem Unfug ist eine Ordnungswidrigkeit, Hilferufe ohne Gefahr, auf der Straße „sein Geschäft erledigen“ usw.
Sachbeschädigung ist eine Straftat §303 StGB (2), Freiheitsstrafe bis 2 Jahre oder Geldstrafe: (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) der Versuch ist strafbar.
Luft aus den Reifen lassen bei einem PKW würde ich schon beschädigen nennen. 1. falls der Fahrer einsteigt und die platten Reifen nicht bemerkt, sind sie auf jeden Fall beschädigt. 2. man gefährdet evtl. den Fahrer noch. Falls der im Dunklen einsteigt, sieht er die Platten nicht, wenn er zügig losfährt, kann ein Unfall passieren, wenn es dumm kommt.
Weiterhin hat ja heute keiner mehr eine Luftpumpe für die Reifen dabei, man müßte also ziemlichen Aufwand betreiben, um die Reifen wieder funktionstüchtig zu bekommen. Der Aufwand wird Zeit und auch Geld kosten.
Gruss DL
Ich würde ein paar deutliche Worte mit dem Falschparker sprechen und ihn darauf hinweisen, dass ich den Wagen zukünftig abschleppen lassen werde und ihm ggf. eine Rechnung bevorsteht, wenn ich aufgrund seines tollen Parkens wichtige Termine verpasse.
Wenn er immer wieder und trotz Aufforderung Deinen Stellplatz nutzt, könnte sogar eine Klage auf Unterlassung in Betracht gezogen werden.
Von jeglicher Art der Selbstjustiz würde ich Abstand nehmen, das geht im Allgemeinen immer nach hinten los und wird dann auch für Dich teuer.
Grüße
Holygrail