Sachbeschädigung - Schadenersatz

Guten Morgen,

zwei Autos sind zerkratzt, eine Wohnungseingangstür zertreten, weil eine Damen im betrunkenen Zustand bei einer Familie randalierte.

Die Dame zerstörte diese Gegenstände mit der Aussage: Mir kann keiner was, ich bin Hartz 4 Empfängerin, außerdem im Insolvenzverfahren. (zusammengefasst)

Die Polizei hat eine Anzeige aufgenommen und Nachbarn sagen als Zeugen aus. Dazu sei noch gesagt, dass diese Dame nicht provoziert wurde, sondern aus Eifersucht (obwohl Partnerschaft 4 Jahre her)
neue Partnerin und das Kind der neuen Partnerin oft in Angst und Schrecken versetzt. Einstweilige Verfügung wurde vom Gericht bereits erlassen.

Das man nicht gleich an sein Geld kommt, kann ich mir denken, aber was kann man machen?? Kann man den Insolvenzverwalter anschreiben? Kann man sich einen Kostenvoranschlag machen lassen und diese Kosten dann per Mahnbescheid etc. versuchen zu vollstrecken?

Vielen Dank für Ihre Antworten!

http://dejure.org/gesetze/StGB/238.html

http://dejure.org/gesetze/StGB/303.html

http://dejure.org/gesetze/StGB/323a.html

Nicht pfändbar,aber zu Randale fähig => haftfähig.

smalbop

Hallo,

danke für die Links. Schon sehr aufschlussreich.

Wie kann ich den Insolvenzverwalter kontaktieren. Kann man da das Gericht anschreiben und von den „neuen Schulden“ in Kenntnis setzen?

Vielen Dank für Ihre Mühe.

Hallo

danke für die Links. Schon sehr aufschlussreich.

Wie kann ich den Insolvenzverwalter kontaktieren. Kann man da
das Gericht anschreiben und von den „neuen Schulden“ in
Kenntnis setzen?

Vielen Dank für Ihre Mühe.

Das ist möglich, nützt aber nicht, denn wo nichts zu holen ist, ist nichts zu holen.

Um sich vor weiteren Schäden zu schützen, ist es daher viel eher angeraten, für die Strafverfolgung der Person zu sorgen, so dass diese über kurz oder lang aus dem Verkehr gezogen wird.

Gruß
smalbop

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