Sachbeschädigung - Schule - Schadenserstzforderung

Hallo,

Nehmen wir an, ein Kind hat zusammen mit 10 weiteren Mitschülern und 2 Mitschülerinnen den Klassenraum, ihrer Schule beschädigt. Die Kinder spielten mit einem Ball, sodass die Decke des Klassenraumes beschädigt wurde. Die Decke des Raumes besteht aus Metall-Latten. Diese Latten sind 10x100 cm groß und können einzeln ausgetauscht werden. Dem Hausmeister zufolge sind diese Latten im Handel nicht mehr zu haben, deshalb will die Schule die gesamte Decke ersetzt haben und verlangt dafür 4000 Euro. Diesen Preis hält der Vater für unverhältnismäßig, da der Wert der beschädigten Latten sich lediglich auf 150-200 Euro beläuft.

Nun meine Frage, kann die Schule den Preis von 4000 Euro einfordern? Müssen die Eltern diesen Schaden bezahlen?

Wenn die Lehrer ihrer Aufsichtspflicht wahrgenommen hätten, wäre dieser Schaden nie entstanden. Dann würde man ja denken, die Lehrer haben ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt.

Den Schülern würden noch andere Strafen angedroht werden, negativer Zeugnis-Eintrag etc.

Vielen Dank

Hallo Anonymer,

Wenn die Lehrer ihrer Aufsichtspflicht wahrgenommen hätten,
wäre dieser Schaden nie entstanden. Dann würde man ja denken,
die Lehrer haben ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt.

Das ist genau der springende Ball - Punkt!

Den Schülern würden noch andere Strafen angedroht werden,
negativer Zeugnis-Eintrag etc.

Da wird es dann eventuell schon kriminell.

Gruß!

Horst

Den Schülern würden noch andere Strafen angedroht werden,
negativer Zeugnis-Eintrag etc.

Da wird es dann eventuell schon kriminell.

Ja, ist aber leider bei vielen Lehrern durchaus gängige Praxis. Natürlich nicht offiziell. Aber daß viele nach dem „Nasenfaktor“ (Deine Nase passt mir (nicht)) bewerten, dürfte bekannt sein.

Nun meine Frage, kann die Schule den Preis von 4000 Euro
einfordern? Müssen die Eltern diesen Schaden bezahlen?

Hi,
fordern kann die Schule jeden x-beliebigen Betrag. Ob dieser schlussendlich dann bezahlt wird…?

Die Angelegenheit der Privathaftpflicht Versicherung melden, mit Hinweis auf die Beteiligung anderer Schüler/innen. Die PHV wird sich dann drum kümmern und ggf. „unberechtigte Ansprüche“ abwehren.

Negativer Zeugniseintrag bei der halben Klasse? Das klingt für mich fast schon nach Sippenhaft. Das Gespräch mit dem Klasslehrer suchen, bei Nichterfolg RA konsultieren.

Gruß keki

Moin,

den Tipp mit der Meldung an die private Haftpflicht hast Du ja schon bekommen. Die setzen sich dann mit der Schule auseinander. Allerdings kann ich die Schule auch verstehen. Nach der Beschädigung ist es das Bestreben der Schule, den Urzustand des Klassenzimmers wieder herzustellen. Und wenn das nur geht indem man die gesamte Decke austauscht…Was sollen die denn anderes machen?

Zum Thema Aufsichtspflicht: Ich finde dass dieses Wort in der letzten Zeit etwas inflationär zur Rechtfertigung von diversen Delikten verwendet wird. Tatsache ist, dass die Schüler etwas kaputt gemacht haben. Wenn das während einer Zeit passiert ist, in der der Lehrer halt mal nicht im Zimmer war, so kann man ihn m.E. nicht dafür verantwortlich machen. Die Kids im Schulalter wissen sehr genau was sie tun dürfen und was nicht. Und wenn sie etwas zerstören so gehört ihnen gründlich der Kopf gewaschen. Von Elternseite eine Ausrede zu suchen und so noch der Schule/dem Lehrer eine reinzuwürgen finde ich zumindest moralisch äusserst zweifelhaft.

byebye
Rolf

der auch einen Verweis bekommen hat weil er Papierkügelchen mit einem Filzstiftblasrohr an die Decke geschossen hat

Vielen Dank erstmal…

Hat sonst noch jemand Tipps oder Anregungen?

Hallo,

Nehmen wir an, ein Kind hat zusammen mit 10 weiteren
Mitschülern und 2 Mitschülerinnen den Klassenraum, ihrer
Schule beschädigt. Die Kinder spielten mit einem Ball, sodass
die Decke des Klassenraumes beschädigt wurde. Die Decke des
Raumes besteht aus Metall-Latten. Diese Latten sind 10x100 cm
groß und können einzeln ausgetauscht werden. Dem Hausmeister
zufolge sind diese Latten im Handel nicht mehr zu haben,
deshalb will die Schule die gesamte Decke ersetzt haben und
verlangt dafür 4000 Euro. Diesen Preis hält der Vater für
unverhältnismäßig, da der Wert der beschädigten Latten sich
lediglich auf 150-200 Euro beläuft.

Nun meine Frage, kann die Schule den Preis von 4000 Euro
einfordern? Müssen die Eltern diesen Schaden bezahlen?

Hallo,

um welches Bundesland geht es?

Wie alt sind die Kindern?

Wann genau wurde der Schaden verursacht?

Und von wem genau wird der Schaden ersetzt verlangt?

Welche Kinder haben den Schaden verursacht? Haben alle 12 gesagt „Ja, das waren wir alle zusammen“??

Einklagbar ist der Schaden nur, wenn klar feststellbar ist, welche Personen ihn verursacht haben.

Hallo,

um welches Bundesland geht es?

Wie alt sind die Kindern?

Wann genau wurde der Schaden verursacht?

Und von wem genau wird der Schaden ersetzt verlangt?

Welche Kinder haben den Schaden verursacht? Haben alle 12
gesagt „Ja, das waren wir alle zusammen“??

Einklagbar ist der Schaden nur, wenn klar feststellbar ist,
welche Personen ihn verursacht haben.

Hallo,

Niedersachsen.

Die Kinder sind 14-15 Jahre alt.

Von den Eltern der Kindern. Die Summe wird einfach geteilt, so will es die Schule.

Ja, alle 12 haben zugestimmt.