Bestimmt, aber jedenfalls ich komme nicht umhin, das lustig zu finden.
Da gehts mir nicht anders wie dir… 
Hallo,
Sollte der TE klagen wollen, braucht er dafür
selbstverständlich keinen Anwalt… bei einem Hemd ist
sicherlich nicht der Wert erreicht, ab dem man zum LG muss und
beim AG besteht kein AnwaltszwangNehmen kann man sich
natürlich trotzdem einen…aber obs Sinn macht?
Nein, nein, genau umgekehrt: warum genau sollte es keinen Sinn ergeben, einen Anwalt zu nehmen? Den zahlt nämlich der Zahlungsunwillige gleich mit.
Gruß
loderunner (ianal)
Weil man immer das Risiko trägt, dass der Gegner kein Geld hat.
Gemäß §275 I BGB „hat man Geld zu haben“, aber das stört in Realität keinen.
Wenn er nix hat, kannste nix holen.
Sollte die Person natürlich Geld haben…ja, dann kann man die Wirtschaft ankurbeln und einen Anwalt einschalten (wenn man eine entsprechende Rechtsschutzversicherung hat sowieso
) .
Trotzdem find ichs bei solchen Bagatellen sinnfrei einen Anwalt zu beauftragen.
Hallo,
Weil man immer das Risiko trägt, dass der Gegner kein Geld
hat.
Wo genau hast Du von diesem Problem gelesen? Im UP ging es um einen Bekannten in einer Kneipe, nicht um einen unbekannten Obdachlosen.
Trotzdem find ichs bei solchen Bagatellen sinnfrei einen
Anwalt zu beauftragen.
Du trägst also lieber das Risiko, dass andere aufgrund Deiner ‚Ratschläge‘ einen Prozess verlieren, weil sie genau so viel Ahnung von der Sache haben wie Du?
Gruß
loderunner (ianal)