Sachbeschädigung Streitwert 50,- EUR

Folgender Sachverhalt:

Es gab in einer Kneipe eine Auseinandersetzung zwischen mehreren Beteiligten in deren Verlauf jemand seinem Bekannten aufgrund eines Missverständnisses sein Hemd zerriss. Er war an der Sache nicht beteiligt, kam dazu, schätze die Situation falsch ein und ging ihm „an den Kragen“ … ohne Gegenwehr.
Missverständis wurde aufgeklärt, keine weiteren Probleme. Bis morgens die Beschädigung des Hemdes festgestellt wird. In einem Telefonat erklärt sich der Verursacher bereit, den Schaden zu übernehmen. Nach ca. 8 Wochen ist allerdings die Rechnung für das Ersatzhemd noch immer nicht bezahlt worden und der Geschädigte bekommt Mahnungen vom Versandhändler. Auf Anrufe und SMSen antwortet der Verursacher nicht mehr.

Macht es Sinn bei diesem Sachverhalt Anzeige zu erstatten? Der Vorfall ereignete sich vor ca. 8 Wochen und es geht um 50,- EUR…

Anzeige erstatten kann man immer.
Wichtig ist bei Sachbeschädigung, dass auch ein Strafantrag gestellt wird.
Selbiges gilt auch für eine Körperverletzung, die hier evtl vorliegen könnte!

Ein Verweis auf den Privatklageweg ist hier aber wahrscheinlich.
Ob man das dann tun möchte, bleibt jedem selbst überlassen.

Da bereits Mahnungen des Verkäufers vorliegen, wird der sich auch um einen Mahnbescheid und die mögliche Vollstreckung kümmern. Zivilrechtlich wird hier also bereits gehandelt.

Die Mahnungen des Verkäufers gehen aber an den Geschädigten, da er das neue Hemd bestellt und die Rechnung zur Bezahlung an den Verursacher weitergegeben hat. Natürlich wird er jetzt die Rechnung bezahlen, um weiteren Konsequenzen aus dem Wege zu gehen … und hat damit den Schaden.

Was hindert Ihn denn selbst einen Mahnbescheid gegen den Verursacher zu erlassen?

Voraussetzung für einen Mahnbescheid ist das Vorhandensein einer Forderung und die müsste in diesem Fall doch das Gericht feststellen.

Es handelt sich ja um eine Sachbeschädigung. Die Ersatzbeschaffung dürfte davon unabhängig zu sehen sein.

Hallo!

Macht es Sinn bei diesem Sachverhalt Anzeige zu erstatten?

Zunächst: Etwas „macht“ nie Sinn. Es „hat“ Sinn oder es „ergibt“ Sinn. Aber das nur am Rande. Die wesentlichere Frage ist: Was will denn der Geschädigte? Will er Schadensersatz oder will er, dass der Täter bestraft wird? Im letzteren Fall sehe ich große Schwierigkeiten, denn selbst wenn die Sache vor einem Strafgericht verhandelt werden würde, so gäbe es für den „Täter“ eine ganze Menge an Schlupflöchern, die ihm die Verurteilung wegen vorsätzlicher Sachbeschädigung ersparen könnten. Und fahrlässige Sachbeschädigung ist nicht strafbar.

Was hindert Ihn denn selbst einen Mahnbescheid gegen den
Verursacher zu erlassen?

Die Voraussetzung dafür wäre, dass er beim zuständigen Mahngericht der zuständige Rechtspfleger wäre. Da bin ich mir jetzt gar nicht sicher, ob das wegen der Interessenkollision überhaupt geht, aber es wäre a) schon ein großer Zufall und b) wüsste er dann auch genau, was zu tun ist.

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Folgender Sachverhalt:

Es gab in einer Kneipe eine Auseinandersetzung zwischen
mehreren Beteiligten in deren Verlauf jemand seinem Bekannten
aufgrund eines Missverständnisses sein Hemd zerriss. Er war an
der Sache nicht beteiligt, kam dazu, schätze die Situation
falsch ein und ging ihm „an den Kragen“ … ohne Gegenwehr.

Hmm da muss nichtmal eine Sachbeschädigung im strafrechtlichen Sinne vorliegen. So wie sich das anhört deute ich dieses „an den Kragen gehen“ mal eher als eine körperliche Aktion gegen eine Person. Wenn dabei aus versehen das Hemd zerreist, könnte es sichum eine fahrläassige Sachbeschädigung handeln. In diesem Fall bringt da eine Anzeige bei der Polizei recht wenig. Da hilf nur der zivile Rechtsweg mit Anwalt und Co.

Missverständis wurde aufgeklärt, keine weiteren Probleme. Bis
morgens die Beschädigung des Hemdes festgestellt wird. In
einem Telefonat erklärt sich der Verursacher bereit, den
Schaden zu übernehmen. Nach ca. 8 Wochen ist allerdings die
Rechnung für das Ersatzhemd noch immer nicht bezahlt worden
und der Geschädigte bekommt Mahnungen vom Versandhändler. Auf
Anrufe und SMSen antwortet der Verursacher nicht mehr.

Macht es Sinn bei diesem Sachverhalt Anzeige zu erstatten? Der
Vorfall ereignete sich vor ca. 8 Wochen und es geht um 50,-
EUR…

Das ist allerdings war

Voraussetzung für einen Mahnbescheid ist das Vorhandensein
einer Forderung

Richtig! Schadensersatz in Höhe des Wertes des zerstörten Hemdes - was ist denn das anderes als eine Forderung?

und die müsste in diesem Fall doch das Gericht
feststellen.

Das ist ja das Tolle am Mahnnbescheid: Das Gericht stellt gar nichts fest. Es prüft nur, ob die Behauptung des Antragsstellers plausibel ist und erlässt dann den Mahnbescheid.

Es handelt sich ja um eine Sachbeschädigung. Die
Ersatzbeschaffung dürfte davon unabhängig zu sehen sein.

Also geht es Dir tatsächlich um die rein strafrechtliche Komponente?

Hallo,

so wie ich die Sachbeschädigung sehe, war diese nicht gewollt, also nicht vorsätzlich sondern maximal fahrlässig. Damit ist keine strafbare Sachbeschädigung gegeben.

Eine Anzeige nützt von daher gar nichts.

Es ist ein zivilrechtliches Problem; einer macht dem anderen was kaputt und der Geschädigte verlangt, dass der „Täter“ dafür haftet. Sollte nun der Geschädigte von sich aus einen neuen Gegenstand, in diesem Fall ein Hemd, kaufen, heisst das nur, dass der Hemdenverkäufer zunächst mal einen Anspruch an den Geschädigten hat. Zahlungspflichtig ist also der Geschädigte, nicht der Schädiger. Allerdings hat der Geschädigte einen Anspruch an den Schädiger, den kann er auch notfalls gerichtlich durchsetzen (Mahnbescheid usw.).

Gruss

Iru

Hallo!

Zunächst: Etwas „macht“ nie Sinn. Es „hat“ Sinn oder es
„ergibt“ Sinn. Aber das nur am Rande.

OT: Klasse! Endlich mal jemand, der dieses „Sinnmachen“ als falsch erkennt.

Im letzteren Fall
sehe ich große Schwierigkeiten, denn selbst wenn die Sache vor
einem Strafgericht verhandelt werden würde, so gäbe es für den
„Täter“ eine ganze Menge an Schlupflöchern, die ihm die
Verurteilung wegen vorsätzlicher Sachbeschädigung ersparen
könnten. Und fahrlässige Sachbeschädigung ist nicht strafbar.

Das ist genau der springende Punkt. Meiner Meinung nach bringt eine „Anzeige“ überhaupt nix.

Gruss

Iru

Die strafrechtliche Komponente ist absolut uninteressant. Es geht einzig und allein um das Geld und den Weg bzw. die Chancen, da irgendwie ran zu kommen. Freundschaft hin oder her, beim Geld ist Schluss mit lustig!

OT Sinn machen
Hallo!

Zunächst: Etwas „macht“ nie Sinn. Es „hat“ Sinn oder es
„ergibt“ Sinn.

Ja. Und man hat ein generelles Rückgaberecht von 14 Tagen!

Diese Mär, daß „Sinn machen“ irgendwie falsch ist, lässt sich wohl ebensowenig ausrotten. Es stimmt bloß nicht - es ist ein ganz normaler deutscher Ausdruck, der schon von Lessing verwendet wurde.

http://www.iaas.uni-bremen.de/sprachblog/2009/01/12/…
http://www.iaas.uni-bremen.de/sprachblog/2007/10/01/…

Lg,
Max

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Ich fürchte allerdings, dass die sprachlich kritisierte Unzulänglicheit von „erlassen“ anstatt „beantragen“ höchtens zusätzlich verwirrt…

Vielen Dank für die Antworten.

Also sieht es so aus, daß das Mittel zur Geltendmachung von Sachdenersatz in diesem Fall nicht eine Anzeige wegen Sachbeschädigung, sondern die Beantragung eines Mahnbescheides ist?

Gem. Wikipedia wird dafür eine Mindestgebühr von EUR 23,- fällig. Damit macht die Sache wohl keinen großen Sinn, zumal die Durchsetzung der Forderung ja auch nicht sicher sein dürfte.

Hmm da muss nichtmal eine Sachbeschädigung im strafrechtlichen Sinne vorliegen. So wie sich das anhört deute ich dieses „an den Kragen gehen“ mal eher als eine körperliche Aktion gegen eine Person. Wenn dabei aus versehen das Hemd zerreist, könnte es sichum eine fahrläassige Sachbeschädigung handeln. In diesem Fall bringt da eine Anzeige bei der Polizei recht wenig. Da hilf nur der zivile Rechtsweg mit Anwalt und Co.

Evtl könnte man das über den Eventualvorsatz lösen, kommt aber stark auf Richter und Staatsanwaltschaft an :stuck_out_tongue:

Sollte der TE klagen wollen, braucht er dafür selbstverständlich keinen Anwalt… bei einem Hemd ist sicherlich nicht der Wert erreicht, ab dem man zum LG muss und beim AG besteht kein Anwaltszwang :wink: Nehmen kann man sich natürlich trotzdem einen…aber obs Sinn macht?

Wenn du Zeugen dafür hast, dass besagte Person dir das Hemd zerrissen hat, dann kannst du prinzipiell einen Mahnbescheid versenden lassen und es auf einen Prozess ankommen lassen.
Du musst dann zwar die Auslagen am Anfang tragen, aber wenn du gewinnst, bekommst du im Normalfall (wenn der Beklagte zahlungsfähig ist) die Auslagen erstattet.
Vielleicht widerspricht der Übeltäter ja gar nicht und du kriegst den Titel :wink:

Hi!

ganz normaler deutscher Ausdruck, der schon von Lessing
verwendet wurde.

Und deswegen richtig? Also bitte, wer schon so heißt wie ein englisches Partizip, dem kann man doch auch zutrauen, dass er die denglische Sprachverwirrung vorantreibt.

Auch der derzeit lebende klügste Mann der Welt, Helmut Schmidt, der seinerzeit mit seinem Freund Henry Kissinger zusammen die deutsche Sprache erschaffen hatte, beginnt jeden dritten Satz mit „Ich erinnere eine Begegnung …“ oder „Das erinnere ich nicht“ und anglisiert unsere Sprache damit.

Hallo nochmal!

Also sieht es so aus, daß das Mittel zur Geltendmachung von
Sachdenersatz in diesem Fall nicht eine Anzeige wegen
Sachbeschädigung, sondern die Beantragung eines Mahnbescheides
ist?

Zum Beispiel. Auch ein anwaltliches Aufforderungsschreiben kann manchmal Wunder wirken.

Gem. Wikipedia wird dafür eine Mindestgebühr von EUR 23,-
fällig.

Nein, nicht gem. Wikipedia, sondern gem. Nr. 1100 KV GKG.

Damit macht die Sache wohl keinen großen Sinn,

Verstehe ich nicht (und damit meine ich nicht das „Sinnmachen“).

zumal
die Durchsetzung der Forderung ja auch nicht sicher sein
dürfte.

Wieso dürfte sie das nicht? Da war ein ganzes Hemd, dann kommt einer und reisst daran, und dann ist es ein kaputtes Hemd. Einfacher geht es kaum, um eine Forderung zu begründen.

Hallo!

ganz normaler deutscher Ausdruck, der schon von Lessing
verwendet wurde.

Und deswegen richtig?

Nein. Aber es gibt, wie die Abhandlung im Bremer Sprachblog zeigt, keinen vernünftigen Grund, ihn für falsch zu halten. Alle Argumente, die üblicherweise vorgebracht werden, treffen nicht zu bzw. würden für „Sinn ergeben“ genau gelten. Es ist weder ein Anglizismus, noch ist es sprachgeschichtlich oder semantisch falsch. Das sich manche Leute darauf eingeschossen haben, „Sinn amchen“ für falsch zu halten, ist sprachwissenschaftlich einfach nur hanebüchen und willkürlich.

Gruß,
Max

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