Hallo !
Stellt euch mal vor, jemand hat eine Staubsaugervorführung in seiner Wohnung mit einem Vertreter durchführen lassen. Während dieser Vorführung wurde aber der Boden durch das vorgeführte Gerät beschädigt, welches im Nachhinein nicht geeignet war. Die Herstellerfima lehnt eine Schadensregulierung ab. Was nun folgt, wäre eine Zivilklage. Wie macht ein Rechtsanwalt das ? Könnte ein Privatman ohne Rechtsbeistand eine Zivilklage erheben, und wo ?
MFG
Sparmeier
Hallo SparMeier,
hier sehe ich keine Chancen.
Die Vorführung hätte sicher mit Zustimmung des Wohnungsinhabers stattgefunden. Und insofern dürfte es recht schwer sein, den Vertreter zur Rechenschaft zu ziehen, weil er sicher weder vorsätzlich noch grob fahrlässig den Boden beschädigt hätte.
Aus meiner Sicht hat der Wohnungsinhaber eigentlich sogar den Vertreter beauftragt und müsste daher auch das Risiko, dass etwas beschädigt wird (was leider auch passiert wäre), alleine tragen.
Gruss
kumise
Hallo !
Stellt euch mal vor, jemand hat eine Staubsaugervorführung in
seiner Wohnung mit einem Vertreter durchführen lassen. Während
dieser Vorführung wurde aber der Boden durch das vorgeführte
Gerät beschädigt, welches im Nachhinein nicht geeignet war.
Die Herstellerfima lehnt eine Schadensregulierung ab.
Mit Recht, denn die hat ja nichts gemacht. Außer es sei das e.v. eine Schraube vorsteht und den Boden verkratzt, was vorher nicht zu sehen war.
Was nun
folgt, wäre eine Zivilklage.
Mahnbescheid beantragen.
Warten, ob Geld kommt.
Klageschrift zu Protokoll der Geschäftsstelle des zuständigen Amtsgerichts.
viele Grüße Ulf
Wie macht ein Rechtsanwalt das ?
Könnte ein Privatman ohne Rechtsbeistand eine Zivilklage
erheben, und wo ?
MFG
Sparmeier
Hi,
Stellt euch mal vor, jemand hat eine Staubsaugervorführung in
seiner Wohnung mit einem Vertreter durchführen lassen. Während
dieser Vorführung wurde aber der Boden durch das vorgeführte
Gerät beschädigt, welches im Nachhinein nicht geeignet war.
Die Herstellerfima lehnt eine Schadensregulierung ab. Was nun
folgt, wäre eine Zivilklage. Wie macht ein Rechtsanwalt das ?
Könnte ein Privatman ohne Rechtsbeistand eine Zivilklage
erheben, und wo ?
im Gegensatz zu meinen Vorrednern sehe ich hier durchaus Schadenersatzansprüche, die Frage ist nur gegen wen. Um dies zu klären wäre ein Gespräch bei einem Anwalt dringend angeraten, sonst nuzt alles Klagen nicht…
Gruß Stefan
Wer die Frage so stellt kann NICHT OHNE
Anwalt.
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Hi,
im Gegensatz zu meinen Vorrednern sehe ich hier durchaus
Schadenersatzansprüche, die Frage ist nur gegen wen. Um dies
zu klären wäre ein Gespräch bei einem Anwalt dringend
angeraten, sonst nuzt alles Klagen nicht…
Nehmen wir mal an, der klügste schritt sei es, gegen den Staubsaugervertreter direkt anzugehen. Der Bodenbestizter scheut die hohen Rechtsanwaltkosten. Käme da auch ein Schiedsverfahren in Frage ? Wie macht er das ?
MFG
Sparmeier
völliger Unsinn…
… der sich nichtmals zu koemmentieren lohnt…warte einfach auf andere Postings dann siehst du was richtig ist…
Bernd
Hi,
im Gegensatz zu meinen Vorrednern sehe ich hier durchaus
Schadenersatzansprüche, die Frage ist nur gegen wen. Um dies
zu klären wäre ein Gespräch bei einem Anwalt dringend
angeraten, sonst nuzt alles Klagen nicht…
Nehmen wir mal an, der klügste schritt sei es, gegen den
Staubsaugervertreter direkt anzugehen.
Ja das sehe ich auch so.
Der Bodenbestizter
scheut die hohen Rechtsanwaltkosten. Käme da auch ein
Schiedsverfahren in Frage ? Wie macht er das ?
Man ruft beim Amtsgericht an und fragt, welcher Schiedsmann/frau zuständig ist.
Dann wird der Gegener geladen, der muss nicht kommen, kann den Termin auch verstreichen lassen. (Der Richter ist dann allerdings möglicherweise abgeneigt eingestellt) Man hat die Schiedsgerichte eingerichtet um die Amtsgerichte zu entlasten. (noch bis Ende 2005)
Ist Ortsabhängig für welche Summe - so etwa - 600 euro
Ist die Schlichtung erfolglos bleibt immer noch die Klage.
Bei Schiedsamtssachen ist immer das Amtsgericht zuständig. Solche AG-Urteile sind nicht mehr anfechtbar. Der Rechtsweg ist hier zu Ende.
daag
Pascal
MFG
Sparmeier
Hallo !
eine letzte Frage hab ich noch:
Nehmen wir mal an, der Bodenbesitzer kann lückenlos (z.B. anhand der Informationen der Geräteherstellerseite) beweisen, dass er fachlich falsch beraten wurde. welches Gesetz kommt hier in Anwendung für die Haftbarmachung, und kann man das irgendwo online nachlesen ?
allerletzte Frage :
Ist in diesem Fall der Hersteller, der den Fachberater angestellt hat, irgendwie auch Haftbar ? Muß dieser nicht für seine Mitarbeiter rechenschaft schuldig sein ?
Wer die Frage so stellt kann NICHT OHNE
Anwalt.
… sorry, jeder fängt mal klein an…
MFG
Sparmeier